Samstag, 11. März 2010, 00:38 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: 1 Euro Job
1 Euro Job
Informationen für Alleinerziehende zum Thema 1 Euro Job
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen grundsätzlich jede Stelle annehmen, die ihnen von der ARGE angeboten wird. Das gilt auch für die sogenannten 1 Euro Jobs, die offiziell als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bezeichnet werden.
Als zumutbare Arbeit gilt nach § 10 Abs. 1 SGB II grundsätzlich jede legale, nicht sittenwidrige Arbeit. Ausserdem muss die 1 Euro Stelle im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein, also nicht normal bezahlte Lohnarbeit, die ansonsten benötigte Beschäftigte ersetzen würde (§ 16d). Der Träger der Grundsicherung führt die 1 Euro in der Regel nicht selbst durch, sondern er beauftragt damit Dritte, wie kommunale Beschäftigungsgesellschaften, gemeinnützige Organisationen oder private Bildungsträger. Es kommen dabei alle zusätzlichen Arbeiten in Frage.
Üblicherweise handelt es sich bei einem 1 Euro Job um Teilzeitarbeit von 20 bis maximal 30 Stunden pro Woche. Eine Untergrenze für die wöchentliche Dauer der Arbeitsgelegenheit gibt es nicht, jedoch beträgt sie in der Regel mindestens fünfzehn Stunden pro Woche, da andernfalls die Arbeitslosigkeit nicht beendet wird. Empfänger von ALG II, die mindestens wöchentlich arbeiten gelten als nicht arbeitslos.Die Zuweisung eines 1 Euro Jobs ist im Regelfall auf 3 bis 12 Monate befristet. Eine Verlängerung oder wiederholte Teilnahme ist möglich, wenn dies erforderlich ist.
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Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79 Bisher keine Antworten