Samstag, 04. Februar 2012, 19:04 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: 1 Euro Job

1 Euro Job

Informationen für Alleinerziehende zum Thema 1 Euro Job

1 Euro Job Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen grundsätzlich jede Stelle annehmen, die ihnen von der ARGE angeboten wird. Das gilt auch für die sogenannten 1 Euro Jobs, die offiziell als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bezeichnet werden.
Zielgruppe der 1 Euro Jobs sind nach § 16d (bis 31. Dezember 2008 § 16 Abs. 3 SGB II) Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen und keine Arbeit finden können. Die Idee der 1 Euro Jobs ist, dass Arbeitslose wieder an den Rhythmus des Arbeitstages und die Erwartungen des Arbeitsmarkts gewöhnt werden sollen. Langfristiges Ziel ist immer eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Deswegen sind diese 1 Euro Jobs vor allem zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gedacht, die anders aller Voraussicht nach nicht in absehbarer Zeit wieder eine reguläre Beschäftigung aufnehmen würden. Bei den 1 Euro Jobs muss ein öffentliches Ineresse vorliegen, die Stellen müssen jedoch nicht zwangsweise gemeinnützig sein.
Sie sind in der Regel deshalb auch selten bei gewinnorientierten Privatunternehmen angesiedelt. Möglich sind beispielsweise einfache Hilfstätigkeiten in der Altenpflege, im Garten- und Landschaftsbau oder bei der Stadtreinigung.
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit für einen 1 Euro Job ist neben dem öffentlichen Interesse und der Zusätzlichkeit vor allem die Nachrangigkeit: Es darf durch diesen 1 Euro Job kein Arbeitsplatz vom ersten Arbeitsmarkt weg genommen werden. Die Arbeitsgelegenheit muss erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne sein, um die Arbeitslosengeld II Empfänger später in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierher gehören neben der Zumutbarkeit Erwägungen zum Umfang und Dauer sowie der Höhe der In der Zuweisung einer 1 Euro Stelle muss genau bestimmt sein welchen Umfang, weche Dauer und welche Art der Tätigkeit, sowie die Verteilung der Arbeitszeit in der Woche und die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.

 

Als zumutbare Arbeit gilt nach § 10 Abs. 1 SGB II grundsätzlich jede legale, nicht sittenwidrige Arbeit. Ausserdem muss die 1 Euro Stelle im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein, also nicht normal bezahlte Lohnarbeit, die ansonsten benötigte Beschäftigte ersetzen würde (§ 16d). Der Träger der Grundsicherung führt die 1 Euro in der Regel nicht selbst durch, sondern er beauftragt damit Dritte, wie kommunale Beschäftigungsgesellschaften, gemeinnützige Organisationen oder private Bildungsträger. Es kommen dabei alle zusätzlichen Arbeiten in Frage.
Üblicherweise handelt es sich bei einem 1 Euro Job um Teilzeitarbeit von 20 bis maximal 30 Stunden pro Woche. Eine Untergrenze für die wöchentliche Dauer der Arbeitsgelegenheit gibt es nicht, jedoch beträgt sie in der Regel mindestens fünfzehn Stunden pro Woche, da andernfalls die Arbeitslosigkeit nicht beendet wird. Empfänger von ALG II, die mindestens wöchentlich arbeiten gelten als nicht arbeitslos.Die Zuweisung eines 1 Euro Jobs ist im Regelfall auf 3 bis 12 Monate befristet. Eine Verlängerung oder wiederholte Teilnahme ist möglich, wenn dies erforderlich ist.
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1 Euro Jobber
Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung nach § 16d ist weder im Gesetz noch gemäß einschlägiger Rechtsprechung zwingend mit 1 € pro Arbeitsstunde festgeschrieben. Sie wird jedoch häufig in dieser Höhe gewährt, wodurch diese Arbeitsgelegenheiten ihren in der Bevölkerung bekannten Namen erhielten. In Einzelfällen kann die Entschädigung auch umfangreicher sein. Die Mehraufwandsentschädigung zählt nicht als Arbeitslohn, sondern entschädigt lediglich die Aufwendungen bei Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit. Somit wird die Mehraufwandsentschädigung bei Krankheit nicht gezahlt,da für diesen Zeitraum das Arbeitslosengeld II den Bedarf deckt.
Für 1 Euro Jobs gibt es prinzipiell keine gesetzliche Zuverdienst-Obergrenzen pro Monat. Im Regelfall beträgt die wöchentliche Arbeitszeit aber nicht mehr als 30 Stunden, so dass bei einer Zahlung von 1,50 € pro Stunde nicht mehr als monatlich 200 € erreicht werden. Eine Untergrenze für die 1 Euro Jobs ist leider ebenfalls nicht gesetzlich geregelt.
Der 1 Euro Job wird dem arbeitsfähigen Empfänger von ALG II aufgrund einer Eingliederungsvereinbarung zugewiesen.
Wer einen zugewiesenen 1 Euro Job ohne wichtigen Grund nicht aufnimmt oder fortführt, dem wird nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c und 1d SGB II das Arbeitslosengeld II für drei Monate sanktioniert, das heißt seine Zahlung wird in der Höhe um mindestens 30 % gekürzt.
Darüber hinaus kann die Hilfe gekürzt werden, wenn sich der Betreffende weigert eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben.
Alleinerziehende sind sehr oft nur eingeschränkt auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar, weil die Erziehung des Kindes gefährdet werden kann, oder wegen mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeiten eine Aufnahme bestimmter Erwerbstätigkeiten nicht möglich ist. Alleinerziehende sollten deshalb den Artikel "Zumutbarkeit von Arbeit" lesen.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II:

ALG II / Hartz IV
Mehrbedarfe
Mehrbedarf Schwangere
Mehrbedarf Alleinerziehende
Zumutbare Arbeit
1 Euro Job

 
Weiterführende Links:
News: 1 Euro Job

Foto:www.pixelio.de

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Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79        Bisher keine Antworten

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