Samstag, 18. März 2010, 19:39 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Steuerklasse II

Steuerklasse II

Informationen für Alleinerziehende zur Steuerklasse II

Steuerklasse II
Seit dem 01.04.2004 haben sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerklasse II geändert.Der Haushaltsfreibetrag ist zum 01.04.2004 weggefallen, gleichzeitig wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro für Alleinerziehende eingeführt.Alleinerziehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. Vorraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige alleinerziehend ist und keine weitere erwachsene Person im Haushalt gemeldet ist.

 

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben Steuerpflichtige
  • bei denen keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt
  • die mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen leben
  • bei denen für ein volljähriges Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, oder das Kind seinen Grundwehr- bzw. Zivildienst leistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

 

Weitere Informationen zum Thema Steuerklasse II:

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Haushaltsfreibetrag

 
Weiterführende Links:
News: Steuerklasse II

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter