Donnerstag, 11. März 2010, 00:37 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Abstammungsgutachten

Abstammungsgutachten

Informationen für Alleinerziehende zum Vaterschaftstest

Abstammungsgutachten
Das Abstammungsgutachten ist ein wissenschaftliches Verfahren, mit dem die Verwandtschaft zwischen zwei Personen festgestellt werden soll. Schätzungen zeigen, dass bis zu 10 Prozent aller Kinder nicht von dem vermeintlichen Vater abstammen. So ist es auch kaum verwunderlich, dass Abstammungsgutachten am häufigsten zur Klärung einer Vaterschaft zum Einsatz kommen. Damit ein Abstammungsgutachten vom Familiengericht anerkannt wird, ist eine Identitätssicherung (Lichtbildausweis/Fingerabdrücke) von beiden im Gutachten betroffenen Personen notwendig. Privat durchgeführte Vaterschaftstests, bei denen die Identität der beteiligten Personen nicht wie vorgeschrieben festgehalten wird, können schon deshalb vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden. Vaterschaftstests werden im Regelfall in Gerichtsverfahren bei Vaterschaftsklagen auf Anordnung des Gerichts durchgeführt.
 

Vaterschaftstest
Die DNA-Analyse stellt die modernste Methode des Abstammungstests dar. Sie bietet einen fast hundertprozentig sicheren, positiven wie auch negativen Abstammungsnachweis. Die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes fordern für die Erstellung eines Abstammungsgutachtens den Nachweis einer Vaterschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 99,9 %. Dieser Nachweis erfolgt durch die Untersuchung einer Vielzahl von Merkmalen des Kindes, der Mutter und des mutmaßlichen Vaters.

 

Eine heimlich durchgeführter Vaterschaftstest mittels DNA-Vaterschaftsanalyse ist in Deutschland rechtswidrig. Sie ist deshalb vor Gericht als Beweismittel nichht verwertbar. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es dem rechtlichen Vater möglich sein muss, seine biologische Elternschaft auch ohne Einverständnis des Kindes, bzw. bei minderjährigen Kindern ohne Einverständnis der Mutter, nachprüfen zu lassen. Die Feststellung der biologischen Vaterschaft soll dabei keine automatischen Auswirkungen auf die rechtliche Vaterschaft haben. Der Bundestag am 21. Februar 2008 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das am 1. April 2008 in Kraft trat.

Weitere Informationen zum Vaterschaftstest:

Vaterschaft
Vaterschaftsklage
Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftstest
News: Abstammungsgutachten

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter