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1

Samstag, 27. Mai 2006, 18:28

Schwanger..Vater unbekannt

hallo...nicht einfach diese Frage hier zu stellen..weiß jemand, welche Rechte ein Kind und die Mutter haben, wenn der Erzeuger unbekannt ist? Wer sorgt im Notfall für den Unterhalt des Kindes? Wird das Jugendamt automatisch Vormund? An wen kann man sich mit so einer Frage wenden ohne gleich dafür verdammt zu werden, daß man den Erzeuger nicht kennt???

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2

Samstag, 27. Mai 2006, 18:43

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Zitat von »Anonymous«

hallo...nicht einfach diese Frage hier zu stellen..weiß jemand, welche Rechte ein Kind und die Mutter haben, wenn der Erzeuger unbekannt ist? Wer sorgt im Notfall für den Unterhalt des Kindes? Wird das Jugendamt automatisch Vormund? An wen kann man sich mit so einer Frage wenden ohne gleich dafür verdammt zu werden, daß man den Erzeuger nicht kennt???


sorry, vergessen meinen Namen drunter zu schreiben. Ich Gast bin Sanne.

Gast

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3

Samstag, 27. Mai 2006, 20:19

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Wie bei Sozialhilfe üblich, erst wenn das Einkommen oder Vermögen der Mutter nicht zur Deckung des Bedarfes ausreicht springt das Jugnedamt ein!

werner

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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4

Samstag, 27. Mai 2006, 21:05

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Das ist nicht korrekt, Werner, sorry.

Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, für längstens 72 Monate, da ist egal, wie viel Mutter verdient.

Erst nach den 72 Monaten, wenn z.b. Sozialgeld ergänzend bezogen werden soll, ist das Einkommen der Mutter relevant.

Mutter macht sich jedoch strafbar, falls sie wissentlich falsche Angaben macht, z.b. wissentlich Vater unbekannt angibt, obwohl sie weiß, wer er ist.[addsig]

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5

Sonntag, 28. Mai 2006, 12:23

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hallo Sanne,
das Jugendamt wird nicht automatisch Vormund Deines Kindes. Solche Fragen beantwortet Dir aber eigentlich problemslos z.B. die Caritas, die sind sehr kompetent bei solchen Fragen, und urteilen tun sie auch nicht.
Die wissen auch, bei welchen Stellen Du Hilfe bekommst und welche Rechte Du hast.
Und hier kannst Du natürlich auch alle Fragen loswerden. Dumme Antworten musst Du halt einfach ignorieren. 8-)
Alles Gute,
Strandfrau

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6

Montag, 29. Mai 2006, 12:35

RE: Schwanger..Vater unbekannt

hallo, erstmal vielen dank für eure antworten. den tip mit der caritas werde ich wahrscheinlich mal probieren.
@aninjha: wenn ich nicht weiß, wer der vater ist wird mir unterstellt, ich wolle es verschweigen?? was unternimmt das amt denn dann? können die versuchen mich zu zwingen einen namen preiszugeben den ich nicht weiß? und vor allem, wie? was machen die dann mit mir? oh mann das wird ja alles immer furchtbarer...
sanne

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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7

Montag, 29. Mai 2006, 13:22

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hallo Sanne,

nein, sorry, vielleicht kam das falsch rüber.

Also wenn Du angibst, Vater sei unbekannt, dann wird Dir nicht gleich unterstellt, das Du lügst.

Es gibt aber nicht wenige Mütter, die geben Vater unbekannt an, und nachdem die UHV Zahlungen auslaufen, fallen ihnen auf einmal der Name des Vaters wieder ein, um ihn weiter zum Unterhalt zu bekommen.

Ist Dir der Vater wirklich unbekannt, erhälst Du Unterhaltsvorschuss für 72 Monate, und danach kannst Du leider niemanden mehr in Pflicht nehmen.

Also deshalb hatte ich es halt mit erwähnt.

Das Amt wird Dich nicht zwingen, einen Namen preis zu geben...was nicht geht, geht nun mal nicht.

Und die Idee der Strandfrau würde ich acu machen, an Deiner Stelle.

[addsig]

andine

Anfänger

Beiträge: 1

8

Montag, 24. Juli 2006, 19:41

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Zitat von »Aninjha«

Hallo Sanne,


Ist Dir der Vater wirklich unbekannt, erhälst Du Unterhaltsvorschuss für 72 Monate, und danach kannst Du leider niemanden mehr in Pflicht nehmen.




Irgendwie verstehe ich dass gar nicht. Ich dachte, Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 12. Lebensjahr und dann steht wieder 72 Monate, also 6 Jahre da ?

Da ist es doch besser, keinen Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn man Hartz4 bezieht, weil es dort sowieso auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Sondern einfach erst dann, wenn das Kind 6 ist und man selbst auf jeden Fall wieder arbeiten gehen kann.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: andine, 24.07.2006, 08:42 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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9

Montag, 24. Juli 2006, 19:52

RE: Schwanger..Vater unbekannt

@Andine

klingt logisch, aber:

Beantragst Du Hartz 4, zahlt die ARGe....und die wollen nicht, verpflichten also erstmal UHV zu beantragen.

Die Sache ist ja die, das die Gelder aus jeweils anderen Kassen gezahlt werden.

Also erst UHV, dann Hartz 4[addsig]

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10

Montag, 24. Juli 2006, 21:04

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Zitat von »andine«



Irgendwie verstehe ich dass gar nicht. Ich dachte, Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 12. Lebensjahr und dann steht wieder 72 Monate, also 6 Jahre da ?



Hi Andine,
du bekommst Unterhaltsvorschuss höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes, und höchstens für insgesamt 72 Monate (also 6 Jahre). Oft beantragt man ja nicht bei Geburt des Kindes, etwa weil man da noch mit dem Vater/der Mutter zusammen ist. Viele bekommen auch immer zwischendurch UHV, weil das zahlungspflichtige Elternteil dann gerade nicht zahlen kann. Aber halt nicht öfter als insgesamt 72 Monate lang, und nicht mehr für Teenager. Und auch nicht übrigens, wenn man wieder heiratet, dann muss zwar der andere Elternteil zahlen, aber das Amt ist nicht mehr zuständig.
@Sanne: Wenn man den Vater nicht angibt, erklären die einem schon, dass Falschaussagen Konsequenzen haben (im Zweifelsfall zumindest Rückzahlung des gezahlten UHV). Ein paar werden schief gucken, ein paar nicht - da muss man halt drüber stehen, vielen ist es auch egal bei Ämtern, die haben schon ganz andere Geschichten gehört.
LG,
Justina

andine

Anfänger

Beiträge: 1

11

Dienstag, 25. Juli 2006, 11:29

RE: Schwanger..Vater unbekannt

@Aninjha
@Justina

Danke für Eure Antworten. :-)
Ich bin totaler Neuling, weil mein erstes Kind in der ehemaligen DDR zur Welt kam. Ich bin heute total durcheinander und habe nun doch große Angst, es nicht zu schaffen.
Hinzu kommt, dass ich mit dem Vater nicht zusammen bin, auch nicht will. Er ist Iraker und soll abgeschoben werden. Die Frage ist, bekomme ich dann überhaupt noch Unterhaltsvorschuss oder spielt es keine Rolle?
Ich zweifle inzwischen schon, ob ich das Kind überhaupt bekommen soll. Morgen schon habe ich einen Termin beim Frauenarzt. Ich bin total durcheinander. :-?

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: andine, 25.07.2006, 00:34 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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12

Dienstag, 25. Juli 2006, 12:06

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hi Andine,
weiß der Vater denn, dass du schwanger bist? Steht ihr noch in Kontakt, oder hast du Bedenken, ihm von dem Kind zu erzählen? Wenn du ihn nur nicht angeben willst, weil er einen unsicheren Aufenthaltsstatus hat, ist das vermutlich nicht nötig - im Zweifelsfall wird eine Abschiebung so ja auch verhindert.
Du hast ja offenbar schon ein Kind großbekommen, schaffen würdest du es sicher - wenn du das auch willst.
Sechs Jahre UHV bekommst du so und so, und wenn du meinst, danach kannst du arbeiten, dann ist das sicherlich machbar.
Ich wünsch dir alles Gute für deine Entscheidung und die Zukunft,
LG,
Justina

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13

Samstag, 29. Juli 2006, 16:45

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hallo Justina,

der Vater weiss es, glaubt mir aber nicht. Ich war inzwischen bei der Schwangerenberatung und habe mich erkundigt. Ein Kind ist kein Grund für ein Aufheben der Abschiebung, nur dann wenn er eine feste Bindung zu mir hat, Zusammenleben, bewahrt ihn dass vor der Abschiebung. Allerdings besteht inzwischen wegen des Krieges ein Abschiebungsstopp aus humanitären Gründen.
Er erpresst mich, will das Kind nur anerkennen, wenn ich mit ihm zusammenlebe. Ich lasse mich nicht erpressen und werde nun als Vater "unbekannt" angeben müssen.
Jeden Tag zermartere ich mir den Kopf, welche Entscheidung ich fällen soll. Aber irgendwie tendiere ich in Richtung Austragen des Kindes trotz aller Problemchen.
Außerdem beunruhigt mich die Tatsache, dass viele Menschen mir spontan raten, es wegmachen zu lassen, nur weil es nicht so perfekt ist, wie bei anderen Familien.

LG Andine

Gast

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14

Samstag, 29. Juli 2006, 18:01

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hallo Andine

Warum willst Du angeben, dass der Vater unbekannt ist, wenn Du doch weißt, wer der Vater ist? Das kann irgendwann nach hinten losgehen, spätestens wenn der KV plötzlich sein Kind sehen will.....
Wenn er nicht freiwillig sein Kind anerkennt, kann das auch gerichtlich festgestellt werden. Er kann Dich in jedem Fall nicht zwingen, mit ihm zusammenzuleben.

Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Bedenke das bitte.
Allerdings wenn er denn der Vater ist, egal, was er auch tut, ob er Unterhalt zahlen kann oder auch nicht, solange er das Kindeswohl nicht gefährdet, hat er auch ein Umgangsrecht.

Also gib den Namen des Vaters an, dann kannst Du mit ruhigem Gewissen der UVG in Anspruch nehmen, da ja mit Unterhaltszahlungen unter den gegebenen Umständen wohl kaum zu rechnen ist. Das Jugendamt kümmert sich dann schon.

LG
Marie

andine

Anfänger

Beiträge: 1

15

Samstag, 29. Juli 2006, 18:10

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hallo Marie,

eigentlich hast du recht. Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Natürlich macht mir das Umgangsrecht Angst und dass er das Kind später entführt, darum wollte ich es als Unbekannt machen. *grübel*

LG andine<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: andine, 29.07.2006, 19:10 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]