Irgendwie verstehe ich dass gar nicht. Ich dachte, Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 12. Lebensjahr und dann steht wieder 72 Monate, also 6 Jahre da ?
Hi Andine,
du bekommst Unterhaltsvorschuss höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes, und höchstens für insgesamt 72 Monate (also 6 Jahre). Oft beantragt man ja nicht bei Geburt des Kindes, etwa weil man da noch mit dem Vater/der Mutter zusammen ist. Viele bekommen auch immer zwischendurch UHV, weil das zahlungspflichtige Elternteil dann gerade nicht zahlen kann. Aber halt nicht öfter als insgesamt 72 Monate lang, und nicht mehr für Teenager. Und auch nicht übrigens, wenn man wieder heiratet, dann muss zwar der andere Elternteil zahlen, aber das Amt ist nicht mehr zuständig.
@Sanne: Wenn man den Vater nicht angibt, erklären die einem schon, dass Falschaussagen Konsequenzen haben (im Zweifelsfall zumindest Rückzahlung des gezahlten UHV). Ein paar werden schief gucken, ein paar nicht - da muss man halt drüber stehen, vielen ist es auch egal bei Ämtern, die haben schon ganz andere Geschichten gehört.
LG,
Justina