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moonshinegirl

Anfänger

Beiträge: 1

1

Montag, 22. Oktober 2007, 19:54

kann mir jemand helfen

hallo..

ich bin schwanger das finde ich gar nicht so schlimm ich habe nur ein problem und zwar ist es so das ich einen freund hatte der wieder zur??ck in sein land ist (nicht eu land sondern nord afrika) weis von dort aber nicht die adresse. was passiert wenn ich das kind bekommen habe? kann ich trotzdem unterhaltsvorschuss geld bekommen? bekomme ich trotzdem unterst??tzung von algII? wie ist es mit elterngeld? meine freundin ist auch alleinerziehend und die wollen die geburtsurkunde vom Vater das sie eltergeld bekommt... kann mir jemand helfen...

w?¤re um jede antwort dankbar

lg diana[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

2

Montag, 22. Oktober 2007, 21:13

RE: kann mir jemand helfen

Hallo, und herzlich Willkommen hier.

Das sind ja eine Menge Fragen aufeinmal, ich versuche mal einige anzugehen.


Um Unterhaltsvorschuss zu bekommen, bist Du verpflichtet, daran mitzuwirken, den Vater ausfindig zu machen. Name, und vermutlich Land wird Dir ja bekannt sein. Dann teile das beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss mit, alles was Du wei??t.

Die ??mter haben da ganz andere M??glichkeiten, Menschen ausfindig zu machen.

Das ist also schon mal etwas, was Du tun mu??t. Mit den Beh??rden an einem Strang ziehen.

Elterngeld.....Du bist derzeit berufst?¤tig? Und wirst dann Elternzeit nehmen? Wie stellst Du Dir f??r Dich Euch vor?

Vielleicht erkl?¤rst etwas, wie Du Dir das so nach Geburt vorgestellt hast, dann kann man vielleicht auch klarer antworten.

Willst Du direkt nach Mutterschutz wieder arbeiten gehen, oder in Elternzeit...etc.

Wie hoch wird Dein Elterngeld ausfallen? Daran liegt es z.b. ob Du noch erg?¤nzend ALG 2 erh?¤lst etc.

Mir sind Deine Angaben insgesamt zu d??rftig.[addsig]

moonshinegirl

Anfänger

Beiträge: 1

3

Montag, 22. Oktober 2007, 23:19

RE: kann mir jemand helfen

hallo..

danke das du so schnell geantwortet hast..
ich habe zur zeit einen kleinen nebenjob und bekomme Hartz IV habe schon ein tochter... wenn man elterngeld nur bekommt wenn man eine arbeit hat dann m??sste aber es so f??her ja das erziehungsgeld geben und die kann man immer noch einteilen in 12 monate a 300 euro oder 24 monate a 150 euro so habe ich es gelesen mir war nur nicht klar ob ich dabei den vater auch angeben muss...

lg diana[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

4

Dienstag, 23. Oktober 2007, 00:23

RE: kann mir jemand helfen

Hallo Diana,

das Elterngeld bekommen auch die, die nicht arbeiten.
Dann hast Du f??r 12 Monate 300¤ als erwerbslose Anrechnungsfrei zum ALG 2 (wie fr??her das Erziehungsgeld, nur wurde das 2 Jahre gezahlt)

F??r Beantragung des UHV mu??t Du zwingend den Vater angeben.
Und bevor Sozialgeld f??r den Wurm in Deinem Bauch gezahlt wird, mu??t Du Unterhaltsvorschuss beantragen

Und bei der Beantragung bist Du gesetzlich gezwungen, alle Angaben, die Dir zum Vater bekannt sind, zu machen[addsig]