RE: Wie läuft das mit Vaterschaftstests?
Hallo Zappel07,
bekommst Du UHG oder zahlt der Vater erst mal freiwillig??
Auch wenn er einen privaten Test machen l?¤sst und der Test, aufgrund Deiner Vermutungen, dass er dabei „schummeln“ k??nnte negativ ausf?¤llt, kannst Du der Sache ganz beruhigt entgegen sehen, denn wenn er die Vaterschaft anzweifelt, wird sie, im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage, gerichtlich festgestellt (§ 1600d BGB). Das Gericht kann ein privates Gutachten als Beweis anerkennen, muss es aber nicht. Es kann also passieren, dass das Gericht einen weiteren Gutachter bestellt und sollte Aussage gegen Aussage stehen, wird das Gericht dies eh tun. In dem Feststellungsprozess klagt Dein Kind gegen den von Dir als m??glichen "Vater" angegebenen Mann auf Anerkennung der Vaterschaft, und auch zugleich auf Zahlung von Kindesunterhalt.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt unterst??tzt dich dabei und dir entstehen keine Kosten.
LG
Waltraud
;-) [addsig]