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Eine komplette Übersicht mit Hilfethemen finden sie hier:
Übersicht Infos für Alleinerziehende
ralf33 (15. Mai 2012, 14:45)
Suche12 (14. Mai 2012, 14:46)
einfachich (8. Mai 2012, 19:51)
smaaaz (3. Mai 2012, 09:34)
Ace (1. Mai 2012, 06:20)
Zitat von »Aprilhexle«
ich habe aber darauf bestanden das er in der Geburtsurkunde steht,
weil ich der Meinung bin, das es f??r das Kind irgendwann sehr wichtig ist, nicht nur vom reden einen Vater zu haben, sondern dies auch schwarz auf wei?? in den Unterlagen stehen zu haben.
Zitat von »Susann39«
Du musst aber beim Jugendamt eine Geschichte erz?¤hlen, dass es z.B. ein ONS war und Du nicht wei??t, wo er wohnt u. wie sein Nachname ist.
Zitat von »vasano«
Hallo,
NEIN; Du musst den Vater nicht angeben, aber dann kannst Du auch kein erh??htes Karenzgelod beziehen!
vasano
Zitat von »vasano«
Du kannst Alimente f??r 3 Jahre r??ckwirkend geltend machen, wenn der Kindesvater angegeben ist.
Du bekommst KEINEN Unterhaltsvorschuss, ohne vorher Alimente offiziell eingeklagt zu haben (inklusive Exekutionstitel).
vasano
Zitat von »vasano«
Unterhalt muss er absolut keinen zahlen, bis Du (geht aber erst, wenn Du ihn angegeben hast) Antrag auf Unterhalt stellst. Das hei??t also, es h?¤ngt alleine von Dir ab, ob der Kindesvater jemals etwas offiziell zahlt. Der Unterhalt hat also auch rein gar nichts mit der Angabe der Vaterschaft zu tun! Ihr k??nnt es ja auch privat regeln!
Liebe Gr????e
vasano
Zitat von »vasano«
Unterhalt muss er absolut keinen zahlen, bis Du (geht aber erst, wenn Du ihn angegeben hast) Antrag auf Unterhalt stellst. Das hei??t also, es h?¤ngt alleine von Dir ab, ob der Kindesvater jemals etwas offiziell zahlt.
vasano