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Jasoua

Anfänger

Beiträge: 1

1

Dienstag, 4. September 2007, 10:38

Muss ich den Vater angeben?

Hallo,

ich stelle mich mal ganz kurz vor.
Ich bin 33 Jahre alt und habe einen 5j?¤hrigen Sohn. Nicks Vater ist Kanadier und die beiden haben nur sporadisch Kontakt, was aber durch meine Familie kompensiert wird.
Nun bin ich erneut schwanger ohne in einer Beziehung zu sein (von meinem besten Freund) und auch wenn es nicht geplant war ist die Entscheidung doch sehr schnell gefallen, das ich das Kind bekomme.
Bei meinem 5j?¤hrigen Sohn war es mir sehr wichtig, das sein Vater die Vaterschaft anerkennt, da er eben sehr weit entfernt lebt.
Ich finde aber das die momentane Situation meines besten Freundes nicht gerade so gut ist, das er die Vaterschaft f??r dieses Kind anerkennen sollte.
Seine Frau hat ihn vor 18 Monaten mit der gemeinsamen 6j?¤hrigen Tochter verlassen und lebt nun zwei Stra??en von ihm entfernt und erwartet im November mit ihrem neuen Lebensgef?¤hrten ein Kind.
Die Scheidung wird aber aus steuerlichen Gr??nden erst im Januar eingereicht, so das mein bester Freund nat??rlich erst einmal automatisch als Kindsvater eingetragen wird und die Vaterschaftsanerkennung des richtigen Vaters nur ??ber die Vaterschaftsanfechtung laufen kann, da das Kind ja vor Scheidungsantrag geboren werden wird.
Au??erdem bin ich der Meinung, das er noch gar nicht absehen kann, was mit der Scheidung f??r ihn noch alles f??r Kosten auf ihn zukommen.
Ich habe keine Lust, das er irgendwann gezwungen ist Unterhalt f??r das Kind zu zahlen, da es ja schlussendlich meine Entscheidung ist das Kind zu bekommen.
Aber ich kann ja auch nicht ausschlie??en, das ich irgendwann mal gezwungen sein w??rde Unterhaltsvorschu?? zu beantragen und wenn er als Vater eingetragen ist, dann wird ja automatisch er zum Unterhalt herangezogen.
Und ich m??chte nicht, das er wegen meiner Entscheidung f??r das Kind vielleicht mit einer anderen Frau mal keine Familie gr??ndet weil er sich das finanziell nicht leisten kann.
Im ??brigen konnte mit dieser Schwangerschaft keiner von uns rechnen, weil ich mit der Verh??tungsspritze verh??tet habe und weder Antibiotika, noch Schmerzmittel genommen habe und auch keine Magen-Darmerkrankung hatte.
Die Frage ist nun, ob ich ihn als Vater angeben muss?

Liebe Gr????e[addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge: 1

2

Dienstag, 4. September 2007, 11:54

RE: Muss ich den Vater angeben?

HAllo Jasoua,

m??ssen tust Du gar nichts, aber im strengen Sinne w?¤re es Betrug, wenn Du den Vater Deines Kindes kennst und ihn nicht angibst - auch dem Kind gegen??ber.

Aber jede Situation ist individuell zu betrachten und ich verstehe Deine ??berlegungen schon.

Ich finde aber, dass beide Elternteile Verantwortung ??bernehmen sollten. Ich wei?? nicht, ob Du den Vater / Deinen besten Freund nicht etwas zu sehr schonst. Du wei??t nie, was auf DIch zukommt - finanziell wie auch im Alltag mit Kind(ern). Ich habe das Gef??hl, Du denkst zu sehr an ihn bzw. an seine Situation und zu wenig an Dich und v.a. an das Kind.

Im ??brigen w??rdest Du auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der Vater unbekannt ist.

Ich w??rde es mir also sehr genau ??berlegen und w??rde DIr eher raten, den Vater anzugeben.

Alles Gute f??r die weitere SS!

Siggi[addsig]

castapella

Anfänger

Beiträge: 1

3

Dienstag, 4. September 2007, 12:22

RE: Muss ich den Vater angeben?

als erstes w??rde mich mal brennend interessieren,was denn der KV zu deinen ??berlegungen sagt?

um konkret auf deine frage einzugehen:nein,musst du nat??rlich nicht!anspruch auf unterhaltsvorschu?? hast du dann aber auch nicht,weil

"...der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Ausk??nfte zu erteilen, oder
die Mutter eines Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt!!!".

nun mal zur moralischen frage die sich mir hier aufdr?¤ngt:hast du mal eine sekunde an die rechte deines kindes gedacht!sch??n und gut,das es deinem besten freund nicht so gut geht,aber es geht hier nicht um ihn oder um dich-sondern um EUER KIND!
dein kind hat wohl ein recht auf seinen vater und auf unterhalt!
mehr will ich auch gar nicht dazu sagen

*kopfsch??ttelnde*casta



[addsig]

Jasoua

Anfänger

Beiträge: 1

4

Dienstag, 4. September 2007, 15:19

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo.

Na ja, da ich ja schon Mutter eines Sohnes bin, wei?? ich schon was auf mich zu kommt.
Und der Verantwortung entziehen wird der Kindesvater sich sozial auf keinen fall, da kann ich ihm absolut vertrauen.
Er wird sich auch um das Kind k??mmern und an der Erziehung beteiligen, das Kind wird nat??rlich wissen wer sein Vater ist.
Mir geht es rein um den finanziellen Aspekt und ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn ich ihn nicht eintragen lasse.
Und wenn ich keine Gelder von ??mtern f??r das Kind beantrage, dann kann es denen ja auch egal sein, ob er als Vater eingetragen ist oder nicht.
Ich wollte nur wissen ob es rechtlich zul?¤ssig ist eben den Vater nicht anzugeben.
Weder entziehe ich ihm sein Kind noch entzieht er sich seiner Vaterrolle.

Liebe Gr????e

Feuervogel

Anfänger

Beiträge: 1

5

Dienstag, 4. September 2007, 18:05

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo Jasoua,
also ich bin kein Jurist, kann dir ??ber die rechtliche Seite somit nichts Verbindliches sagen.
Das Folgende sind Erfahrungswerte und ??berlegungen, die ich dir einfach mal als Denkansto?? geben m??chte:
Also erstmal rein rechtlich gesehen (mein Wissensstand) darfst du zwar auf Unterhalt f??r dich (also Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt) verzichten, nicht aber auf den Unterhalt f??r dein Kind. Denn das ist Geld, was deinem Kind zusteht.
Und nun ??berlege mal Folgendes: angenommen, es geht dir finanziell so gut, da?? du f??r deine beiden Kinder auch ohne Kindesunterhalt gut sorgen kannst, auch brauchst du keinen Betreuungsunterhalt von deinem Freund w?¤hrend Mutterschutz und den ersten drei Jahren deines Kindes - prima, dann kannst du deinen Freund auch ruhig als Vater angeben, einfach um bei der Wahrheit zu bleiben.
Wenn dein Freund, wie du schriebst, sozial die Verantwortung f??r euer Kind ??bernimmt, hat er vielleicht auch von sich aus den Wunsch, dies - im Rahmen seiner M??glichkeiten, versteht sich - auch finanziell zu tun. Auch in diesem Fall k??nntest du also deinen Freund der Wahrheit gem?¤?? angeben.
Sollte dein Freund einmal in finanzielle Schwierigkeiten kommen, k??nnte er mit deinem Einverst?¤ndnis den Unterhalt - f??r l?¤ngere oder k??rzere Zeit aussetzen.
Auch wenn du rein rechtllich zwar nicht auf den Kindesunterhalt verzichten darfst - solange du den Unterhalt nicht einklagst, wird kein Hahn danach kr?¤hen nach dem Motto: wo kein Kl?¤ger da kein Richter.
(Ich pers??nlich kenne F?¤lle, wo M??tter eben das getan haben, n?¤mlich zugestimmt, den Kindesunterhalt f??r bestimmte Zeit auszusetzen, weil sie kein Interesse daran hatten den Vater ihrer Kinder finanziell zu ruinieren).
Also auch in diesem Fall w??rde es nicht schaden, den Vater deines Kindes der Wahrheit gem?¤?? offiziell anzugeben.
SOLLTEST du allerdings - ich w??nsche es dir nicht, aber man kann gerade heutzutage nie wissen - jemals in die Verlegenheit kommen, Unterhaltsvorschuss oder gar Hartz IV beantragen zu m??ssen, dann machst du dich strafbar, wenn du ihn NICHT als Vater angibst....
Also, wo ist eigentlich dein Problem?
Noch eine ??berlegung: es wird vielleicht (irgend wann einmal) f??r euer Kind sch??n und auch wichtig sein, da?? es "offiziell" einen Vater hat und nicht irgendwie "hinter der Hand", oder?
Also gib deinem Freund als Vater an und einige dich "intern" mit ihm, wie ihr das Finanzielle halten wollt (entsprechend seiner finanziellen Leistungsf?¤higkeit), so wie ihr das offenbar auch vorhabt, mit dem Umgang zu regeln.
Das w?¤re mein Rat an dich.
Viel Erfolg und alles Gute f??r Euch!
Feuervogel
[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

6

Dienstag, 4. September 2007, 18:21

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo Jasoua,

schlie??e mich Feuervogel an, ohne n?¤?¤her drauf einzugehen.

Aber mir kam grad noch ein Aspekt, den ich Dir als Denkanstoss mit zur Seite geben m??chte.

Es k??nnte Dir auch etwas passieren, und das Kind w??rde dann ein Vormund zur Seite gestellt, in eine Pflegefamilie gegeben oder sonstiges, weil ja auf einmal jeder daher kommen k??nnte, und sagen k??nnte es ist mein Kind.

Gerade wenn Ihr Euch so einig seit, f?¤nde ich: Vaterschaftsanerkennung, geteiltes Sorgerecht, und Eintrag des Vaters ind die Geburtsurkunde.

[addsig]

Jasoua

Anfänger

Beiträge: 1

7

Freitag, 7. September 2007, 07:41

RE: Muss ich den Vater angeben?

Danke f??r die Antworten.

Ihr habt mir schon einige Punkte genannt, die ich noch nicht so bedacht habe.
Ich habe ja GottseiDank noch einige Monate Zeit mir das in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen.
Aber was ich jetzt schon auf jeden Fall sagen kann ist, das sowohl mein 5j?¤hriger Sohn als auch dieses Kind zu meiner Familie kommen falls mir mal etwas passieren sollte.
Daher wird es kein gemeinsames Sorgerecht geben, weil ich will das die Kinder zusammenbleiben und Nick hat ja einen anderen Vater.
Meine Mutter ist nur 18 Jahre und meine Tante nur 12 Jahre ?¤lter als ich.

Liebe Gr????e




Minniemaus29

Anfänger

Beiträge: 1

8

Freitag, 7. September 2007, 20:55

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo Jasoua,

ich glaube auch, dass dein bester Freund sich derzeit auch noch garnicht dar??ber im Klaren ist, dass er, wenn das Kind seiner zuk??nftigen Exfrau noch w?¤hrend der "Ehe" geboren sein wird, auch daf??r wird Unterhalt zahlen m??ssen, w?¤hrend der neue Lebensgef?¤hrte sozusagen "ungeschoren" davon kommt....

Mensch, fasst euch doch mal an den Kopf...selbst wenn dein "bester" Freund geschieden wird, so k??nnte die Ex noch nicht mal "Betreuungsunterhalt" von ihrem LG verlangen, wozu er technisch bei Nichtzusammenleben auch noch verpflichtet w?¤re....nein....dein bester Freund ist wahrscheinlich auch noch ein so liebes (sorry) "dummes" Schaf und zahlt dann daf??r noch nachehelichen Unterhalt...menno, bringt euch doch nicht noch mehr in den finanziellen Ruin als ihr jetzt schon auf dem besten Wege dahin seid....*kopfsch??ttel*

Verzeiht mir meine vielleicht "harte" Ausdrucksweise, aber diplomatischer kann ich es jetzt grad net ausdr??cken... :roll:

LG
die Minniemaus[addsig]

Aprilhexle

Anfänger

Beiträge: 1

9

Samstag, 6. Oktober 2007, 23:18

RE: Muss ich den Vater angeben?

Vieles was mir beim durchlesen deiner Frage dazu eingefallen ist, ist bereits geschrieben, ich m??chte aber auch noch kurz was dazu schreiben.

Ich bin auch Alleinerziehend, da der Vater das Kind ??berhaupt nicht wollte,
ich habe aber darauf bestanden das er in der Geburtsurkunde steht,
weil ich der Meinung bin, das es f??r das Kind irgendwann sehr wichtig ist, nicht nur vom reden einen Vater zu haben, sondern dies auch schwarz auf wei?? in den Unterlagen stehen zu haben.
Das Jugendamt hat mich damals, als mein Sohn etwa 2 Wochen alt war, angeschrieben, wegen Unterhaltsvorschuss und Beistandsschaft.
Ich hab aber erst einen Termin gemacht als sich der KV ??berhaupt nicht bei mir gemeldet hatte, ....
Aber was ich damit sagen wollte ist, das das Jugendamt Dich auf jeden Fall anschreiben wird, da Du in diesem Fall Alleinerziehend bist und die Dir einfach Ihre Unterst??tzung anbieten wollen/werden.

Da Du ja noch einiges an Zeit haben wirst,
??berlege es Dir genau wie Du oder Ihr das machen wollt,
also die genaue Regelung mit Vaterschaft und Unterhalt und so weiter!

Viel Gl??ck und alles Gute f??r die Schwangerschaft!!

[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

10

Sonntag, 7. Oktober 2007, 00:10

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zitat von »Aprilhexle«


ich habe aber darauf bestanden das er in der Geburtsurkunde steht,
weil ich der Meinung bin, das es f??r das Kind irgendwann sehr wichtig ist, nicht nur vom reden einen Vater zu haben, sondern dies auch schwarz auf wei?? in den Unterlagen stehen zu haben.


Hallo Aprilhexe .....

pers??nlich finde ich diese Aussage sehr lobenswert, und auch Kindswohldenkend, egal, was partnerschaftlich l?¤uft.

M??chte Deinen Gedankengang gerade mal etwa weiter, aber nicht irrealistisch "weiterspinnen"

Zur Entstehung eines neuen Lebens geh??ren 2.

Unverheiratet, vielleicht aus einer kurzen Aff?¤re oder ONS entsteht ein GEMEINSAMES Kind.

Sind beide nicht verheiratet, haben keine gemeinsame Sorge vor Geburt abgegeben......was ist mit dem Baby? Mutter nicht mehr da, Vater w??rde vielleicht da sein, wei?? aber nicht, das er Vater ist....

Kind k??nnte, wenn vorher alles seine Wege geht, familienrechtlich ohne Probleme.

Okay, ein Baby bekommt das alles nicht mit.

Was ich einfach sagen will:

Weiter denken, denn Kinder sind ZUkunft, und wir als Eltern legen ihnen die Steine dazu[addsig]

Aprilhexle

Anfänger

Beiträge: 1

11

Sonntag, 7. Oktober 2007, 00:52

RE: Muss ich den Vater angeben?

Kind k??nnte, wenn vorher alles seine Wege geht, familienrechtlich ohne Probleme.

Okay, ein Baby bekommt das alles nicht mit.

Was ich einfach sagen will:

Weiter denken, denn Kinder sind ZUkunft, und wir als Eltern legen ihnen die Steine dazu[/quote]


so ich werde jetzt ins bett gehen und das hier morgen nochmal in ruhe lesen, denn ab da wo ich das von dir reinstelle, da komm ich irgendwie nicht mehr mit ;-)

aber ich sehe es genauso, also nicht nur an mich und den Kindvater denken sondern auch an sp?¤ter und an das Kind.
Jeder Mensch m??chte eine Identit?¤t haben!
Und das geht meiner Ansicht nach nicht,
wenn der Vater nicht "offiziell" bekannt ist![addsig]

Camper

Anfänger

Beiträge: 1

12

Samstag, 1. Dezember 2007, 16:16

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zwingen kann Dich niemand dazu.

Aber Du hast weder Anrecht auf Unterhalt, noch auf Unterhaltsvorschu??, wenn Du den Vater nicht angibst.

Du wirst in allen F?¤llen des Sozialrechts Schwierigkeiten bekommen, wenn es um das Kind geht. Bevor der Staat eingreift hat zun?¤chst einmal der Kindesvater f??r den Unterhalt zu sorgen.

??berleg Dir das gut. Du verbaust dem Kind unter Umst?¤nden die Zukunft aufgrund Deiner Nachgiebigkeit.[addsig]

Susann39

Anfänger

Beiträge: 1

13

Freitag, 1. Februar 2008, 13:22

RE: Muss ich den Vater angeben?

Es ist quatsch, dass Du keinen Unterhaltsvorschuss erh?¤ltst, wenn Du den Vater nicht angibst. Dir stehen 6 Jahre Unterhaltsvorschuss zu!
Du musst aber beim Jugendamt eine Geschichte erz?¤hlen, dass es z.B. ein ONS war und Du nicht wei??t, wo er wohnt u. wie sein Nachname ist. Das ist sehr, sehr unangenehm. Ich musste es so machen.
Aber bitte tu das nicht nur, um Deinen Freund zu schonen. Denke bitte in erster Linie an das Kind.[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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14

Freitag, 1. Februar 2008, 22:09

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zitat von »Susann39«


Du musst aber beim Jugendamt eine Geschichte erz?¤hlen, dass es z.B. ein ONS war und Du nicht wei??t, wo er wohnt u. wie sein Nachname ist.


Hallo Susann,

Du wei??t sehr wohl, das Du mit so einer Aussage zu etwas "strafbarem" r?¤tst?

Und denen, die Steuern zahlen, das Geld aus der Kasse zocken mit solchen Geschichten, ist alles andere als die feine Art, oder?

*eine mal wieder nachdenkliche Aninjha, die sich fragt, wo das mit solcher Moral und eigenverantungslosigkeit noch hinf??hren soll. Und noch mehr fragt sie sich: Was leben solche Menschen den Kindern vor? Wo soll das noch hinf??hren?...h??rt besser auf zu fragen nun*[addsig]

_YOT_

Anfänger

Beiträge: 1

15

Samstag, 2. Februar 2008, 20:16

RE: Muss ich den Vater angeben?

Wenn es nur darum geht, den Kindsvater finanziell nicht zu belasten, dann gib ihm doch im Zweifelsfall einfach das Geld zur??ck?
Wo ist denn da das Problem?

F??r mich steht das in keinem Zusammenhang dazu, den Vater nicht anzugeben...

:roll: [addsig]

vasano

Anfänger

Beiträge: 1

16

Montag, 4. Februar 2008, 17:02

RE: Muss ich den Vater angeben?


Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

17

Dienstag, 5. Februar 2008, 00:31

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zitat von »vasano«

Hallo,
NEIN; Du musst den Vater nicht angeben, aber dann kannst Du auch kein erh??htes Karenzgelod beziehen!
vasano


Hallo Vasano,

Karenzgeld? Meinst Du Kindsunterhalt? Und bei Angabe des Vaters erh?¤lt man zumindest in Deutschland nicht mehr Unterhalt deswegen. Ist es m??glich, das Du aus ??stereich kommst? Weil da ist alles so sehr viel anders, bez??glich des Unterhaltsrechts etc. Angefangen beim Sorgerecht, und h??rt niergendwo auf, die Unterschiede.

Vielleicht verstehe ich aber auch gerade Deinen Beitrag nicht, dann bitte sorry, noch Karnevalsgesch?¤digt :lol: :lol: :lol: :lol:


Zitat von »vasano«


Du kannst Alimente f??r 3 Jahre r??ckwirkend geltend machen, wenn der Kindesvater angegeben ist.
Du bekommst KEINEN Unterhaltsvorschuss, ohne vorher Alimente offiziell eingeklagt zu haben (inklusive Exekutionstitel).

vasano


Rechtlich nicht korrekt, zumindest nicht nach deutschem Recht.


Zitat von »vasano«

Unterhalt muss er absolut keinen zahlen, bis Du (geht aber erst, wenn Du ihn angegeben hast) Antrag auf Unterhalt stellst. Das hei??t also, es h?¤ngt alleine von Dir ab, ob der Kindesvater jemals etwas offiziell zahlt. Der Unterhalt hat also auch rein gar nichts mit der Angabe der Vaterschaft zu tun! Ihr k??nnt es ja auch privat regeln!
Liebe Gr????e
vasano


Richtig: Privat einigen kann man sich, aber nicht, sobald auch nur ein ¤ aus der Staatskasse daf??r gebraucht wird (abgesehen von Elterngeld und Kindergeld)

Zitat von »vasano«


Unterhalt muss er absolut keinen zahlen, bis Du (geht aber erst, wenn Du ihn angegeben hast) Antrag auf Unterhalt stellst. Das hei??t also, es h?¤ngt alleine von Dir ab, ob der Kindesvater jemals etwas offiziell zahlt.
vasano


Ah ja, und deshalb m??ssen manchmal Elternteile, die 18 Jahre nichts von einem Kind gewu??t haben, einen Schuldenberg abzahlen?

Diese Aussage w??rde ich als sehr sehr wacklig ansehen, und noch mehr als wacklig.

Und mich machen solche Ratschl?¤ge w??tend.

Das Staatss?¤ckel ist f??r alle gedacht, die in Not sind, oder aus diversen Gr??nden (z.b. Kinder) ihren Lebensunterhalt vorl?¤ufig nicht bestreiten k??nnen.

Aber doch nicht daf??r, das man aus eigener bequemlichkeit den Vater nicht angibt, und die Steuerzahler zur Kasse bittet, oder?

Also manchmal denk ich echt, in unserem Land wird es den Menschen oft echt zu einfach gemacht :roll: (nun kein Angriff an die, die Gelder beziehen, ich bin auch drauf angewiesen, aber halt so einfach moralisch, komme ich mit soclen Gedankeng?¤ngen und hinterf...., egoistischen Aussagen nicht kler, und will es auch gar nicht mehr).[addsig]

Clarissa1975

Anfänger

Beiträge: 1

18

Dienstag, 5. Februar 2008, 10:36

RE: Muss ich den Vater angeben?

Also mal ganz plump gesagt ... es geh??ren ja immerhin zwei dazu um ein Kind zu zeugen.
Unter welchen Umst?¤nden das passiert ist ja eigentlich zweitrangig.
Er ist genauso verantwortlich daf??r.
Ich kann es immer noch nicht verstehen, warum manche Frauen sich solche Gedanken um die Situation des Mannes machen anstatt um ihre Eigene.
Unter anderem erw?¤hnst Du, dass Du im nicht die "famil?¤re Zukunft" verbauen willst ... fragt er nach Deiner Zukunft???
Auch diese ganze Diskussion wg. dem Unterhalt finde ich ziemlich daneben, da muss ich Aninjha vollkommen recht geben.
Also kurz und gut ... wer Sex hat muss auch mit evtl. Konsepuenzen rechnen und zwar beide!!!![addsig]

Susann39

Anfänger

Beiträge: 1

19

Dienstag, 19. Februar 2008, 12:11

RE: Muss ich den Vater angeben?


Du wei??t sehr wohl, das Du mit so einer Aussage zu etwas "strafbarem" r?¤tst?

Und denen, die Steuern zahlen, das Geld aus der Kasse zocken mit solchen Geschichten, ist alles andere als die feine Art, oder?


Man hat mir bei Jugendamt selbst zu dieser Ma??nahme geraten!!! Du kennst doch die Hintergr??nde, die mich dazu veranlasst haben, ??berhaupt nicht. Das hatte mit Moral nicht viel zu tun.[addsig]

Salsera39

Anfänger

Beiträge: 1

20

Dienstag, 19. Februar 2008, 13:10

RE: Muss ich den Vater angeben?

Ich verstehe diese ganze Diskussion hier auch nicht so richtig.
Das muss doch jede selbst wissen, ob der KV angegeben werden soll oder nicht, m??chte aber kurz berichten, wie es bei mir abgelaufen ist:

Mein Sohn ist mittlerweile 12 und ich bekam f??r ihn weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss, lag dem Staat also in diesem Sinne nicht auf der Tasche, weil ich den Vater nicht angab (w?¤re im Endeffekt nur gerichtlich gegangen, was f??r mich nie in Frage kam), denn eigentlich wollte er die Vaterschaft vor etwas 10 Jahren ja schon freiwillig anerkennen, bekam dann wohl kalte F????e bzw. hatte vor seiner Familie Angst, die ja ??berhaupt keine Ahnung hatte (die Mutter darf es nicht wissen), dass er ein Kind hat. Hierzu muss ich wohl erw?¤hnen, dass er im Ausland (Nationalit?¤t erw?¤hne ich hier mal nicht) lebt und noch nie in Deutschland gelebt hat. Somit sieht es bei mir wohl anders aus und ist nicht vergleichbar.
Der Sachbearbeiter vom JA meinte damals auch, dass es wohl ??berhaupt schwierig sein w??rde, da dann ??berhaupt jemals Unterhalt zu erhalten. Somit war dann dieses Thema f??r mich durch und beendete die Beistandschaft.
Und wer wei??, wof??r es gut war und ist.....

Ach ??brigens kennt mein Sohn seinen Vater, da wir dort noch unseren Urlaub verbrachten, aber nicht mit ihm. Er ist uns h??chstens rein zuf?¤llig ??ber den Weg gelaufen. Mirco stellt somit auch keine Fragen mehr ??ber ihn.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Salsera39, 19.02.2008, 14:12 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]