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1

Mittwoch, 14. Mai 2008, 12:40

Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Ich wohne in einer WG - eigentlich mit einem Mann.
Mit diesem war ich auch 6 Monate zusammen und bin schwanger von ihm.
Ende April k??ndigte er den Mietvertrag hinter meinem R??cken und bewarb sich in den alten Bundesl?¤ndern - er ist bereits verzogen und hat dort Arbeit gefunden.
Ich habe nat??rlich auch schnell die Wohnung gek??ndigt bzw versucht einen neuen Mitbewohner zu finden...
Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, m??sste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe erst diesen Monat erg?¤nzendes Hartz IV beantragt und wei?? nun nicht, ob die ARGE uns jetzt als Paar ansieht und ich Strafe zahlen muss wegen einer Falschangabe (WG-Mietvertrag)
Der Vater des Kindes hat jetzt seinen Zweitwohnsitz in D??sseldorf, da er so sch??n seine Miete dort vom Arbeitgeber f??r 6 Monate gezahlt bekommt und l?¤sst seinen Hauptwohnsitz in Zwickau (meine Adresse)
Ich habe Angst, dass sie sein Einkommen berechnen und mir das erg?¤nzende HartzIV streichen - er w??rde f??r mich nie und nimmer aufkommen!!! So k??nnte ich weder Miete noch meine Rechnungen bezahlen.
Wie kann ich der ARGE beweisen, dass ich wirklich alleine bin???
Und gibt es eine M??glichkeit, dass ich Unterst??tzung f??r den Umzug bekomme, denn bis
ich ausziehen kann, bin ich im 6. Monat!!!
Leider gibt es hier weder Wohnungen, die in der Preislage liegen, die die ARGE bezahlt, noch Wohnungen, wo ich 3 Monate mietfrei wohnen k??nnte um der ARGE zu beweisen, dass ich alleine gemeldet bin.
Bitte helft mir!!!
Ich wei?? nicht mehr weiter!
[addsig]

ingeling

unregistriert

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2

Mittwoch, 14. Mai 2008, 18:36

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hi Josy,
klingt ja echt schlimm, was du da schreibst, fällt mir auch spontan nicht wirklich was ein.
Vielleicht kann mal jemand vom Amt zu dir in die Wohnung kommen und sich davon überzeugen, dass du alleine lebst. eine andere Idee hab ich im Moment leider nicht.
Du schreibst, die Arge will wissen, wer der Vater des Kindes ist, hast du ihn nicht schon beim Jugendamt angegeben? Die von der Arge fragen vermutlich wegen dem Unterhalt, den er für das Kind zahlen muss, der wird dir dann nämlich angerechnet.
Unterstützung für den Umzug müsstest du bekommen, frag mal danach bei der Arge.
Kopf hoch, das wird schon..
lG,Inge

Sany

Anfänger

Beiträge: 1

3

Mittwoch, 14. Mai 2008, 20:38

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Nabend Josy !
Darf ich mal fragen wie alt Du bist?
In der heutigen Zeit gibt es gen??gend Hilfe f??r Schwangere...nicht nur finanzielle Mittel !
ich finde es immer sehr schade,das manche M?¤dels erwarten,nur weil man alleinerziehend ist, braucht man sich um nichts zu k??mmern.
Ich meine das nicht b??se und m??chte Dich auch nicht angreifen.....aber der normalste Weg w?¤re doch
1.)Du gehst zum Jugendamt und gibst den Vater des Kindes an.
2.)Holst Dir einen Termin bei der Arge und bringst gleich s?¤mtliche Unterlagen mit.(Kontoausz??ge,Mietvertrag ect.
3.)Du gehst zur Diakonie.(Du erh?¤lst kostenlose Schwangerschaftsunterst??tzung...Anziehsachen ect.)
L.G
sany[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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4

Mittwoch, 14. Mai 2008, 23:11

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hallo josy,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Habe auch einige Fragen/Anregungen zu Deinem Posting. ;-)


Zitat von »josy300103«


Ende April k??ndigte er den Mietvertrag hinter meinem R??cken und bewarb sich in den alten Bundesl?¤ndern - er ist bereits verzogen und hat dort Arbeit gefunden.
Ich habe nat??rlich auch schnell die Wohnung gek??ndigt bzw versucht einen neuen Mitbewohner zu finden...

Der Vater des Kindes hat jetzt seinen Zweitwohnsitz in D??sseldorf, da er so sch??n seine Miete dort vom Arbeitgeber f??r 6 Monate gezahlt bekommt und l?¤sst seinen Hauptwohnsitz in Zwickau (meine Adresse)



Nun ja, somit d??rfte f??r die ARGE ja klar sein, das er nicht mehr bei Dir lebt. Wohnung ist (vertragsgerecht?)gek??ndigt, und vorzeitig kann er wohl auch nicht aus dem Vertrag.

Frage: Wenn Ihr beide die Wohnung angemietet habt, wie ist es da m??glich, den Vertrag alleinig zu k??ndigen?

Oder galt einer von Euch nur als Untermieter :-? :-?


Zitat von »josy300103«


Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, m??sste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe erst diesen Monat erg?¤nzendes Hartz IV beantragt und wei?? nun nicht, ob die ARGE uns jetzt als Paar ansieht und ich Strafe zahlen muss wegen einer Falschangabe (WG-Mietvertrag)



Du hast also im Mai 2008 ALG2 beantragt? Und Falschangaben gemacht? Wieso?
Er hat die Wohnung doch im Apri gek??ndigt? Wieso nicht gleich mit offenen Karten spielen :-? :-?



Zitat von »josy300103«

....um der ARGE zu beweisen, dass ich alleine gemeldet bin.
Bitte helft mir!!!
Ich wei?? nicht mehr weiter!


Daf??r d??rfte die K??ndigung der Wohnung (die Du ja nun auch gek??ndigt hast, gen??gen!!!!

Zitat von »josy300103«


Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, m??sste ich wohl auf einiges verzichten.



Zitat von »josy300103«


Ich habe Angst, dass sie sein Einkommen berechnen und mir das erg?¤nzende HartzIV streichen - er w??rde f??r mich nie und nimmer aufkommen!!! So k??nnte ich weder Miete noch meine Rechnungen bezahlen.



Also: Du wirst den Vater benennen m??ssen (es sei denn, Du willst Dich wissentlich strafbar machen (moralisch gegen??ber dem Kind lass ich mal ganz aussen vor)

Bevor Du oder Euer gemeinsames Kind staatliche Unterst??tzung erhaltet, sind ersteinmal die Unterhaltsverpflichtenden
a. von Dir anzugeben
b. von Dir zu ??berpr??fen....

Du hast Mitwirkungspflicht. Hei??t: Du mu??t den Vater benennen.

Er mu?? dem Kind Unterhalt gew?¤hren.

Und auch Dir ist er zu Unterhalt verpflichtet.

Und DU mu??t ihn (notfalls anwaltlich) dazu auffordern, berechnen lassen etc. Das ist Deine Pflicht8bevor Du ALG2 beantragst). Gegen??ber dem Kind, und dem Staat gegen??ber.

Das mal zu der rechtlich "stumpfen" Seite.

Der Vater ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet(ob er will, oder nicht). Auch f??r die Ersausstattung des gemeinsamen Babys etc. Ist im BGB alles verankert.

Aber es ist nicht die Pflicht oder das Recht der ARGE es zu ??berpr??fen, sondern:

DU unterschreibst bei Deinen Antr?¤gen, das DU andere evtl Unterhaltsanspr??che vorwiegend geltend machst.

Also. K??mmere Dich darum.

Sonst kann es eines Tages b??ses erwachen geben.

Zum anderen:

Wende Dich bitte nebenher noch an die "Stiftung M??tter in Not"....(frag dazu bei Diakonie oder Caritas(ist ??rlich halt unterschiedlich) schnellstm??glich.

Die "sch??tten" auch Gelder aus, f??r Erstausstattungen, evtl. Umzugsschwierigkeiten etc.

Aber bitte: Lege nicht alles der ARGE in der Hand, nach dem Motto, die k??mmern sich schon.

K??mmern mu??t Du Dich um das Dir/Euch zustehende selber.

Und bevor die Arge irgendwas zahlen mu??, mu?? erstmal genau gepr??ft werden, ob der Vater nicht zahlen kann.

Das ist Deine Mitwirkunspflicht, die Du hast. Wirkst Du nicht mit, k??nntest Du ganz schnell eine Menge Probleme bekommen.



[addsig]

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5

Donnerstag, 15. Mai 2008, 12:25

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

ich danke euch f??r die schnelle antwort und versuche mal alle fragen auf einmal zu beantworten.
also mein kind ist ja noch gar nicht auf der welt, deshalb war ich noch nicht beim jugendamt. die vaterschaftsanerkennung kann man soviel wie ich wei?? erst im 7. monat machen oder so. bei der diakonie bzw. stiftung mutter und kind war ich schon aber die meinten auch f??r umzug g?¤be es weder von denen noch von der arge unterst??tzung...
die arge hat bereits alle unterlagen von mir. den wg mietvertrag haben wir gemacht, weil es eigentlich auch angedacht war, dass wir nichts miteinander haben, denn er war ??ber jahre mein bester freund.
wie soll ich denn beweisen, dass er gar nicht mehr bei mir ist? klar ist die wohnung gek??ndigt aber er und ich, wir sind ja noch 3 monate hier gemeldet und er k??nnte ja z.b. jedes wochenende bei mir sein (was er nicht ist)
also denke ich, dass die arge uns die 3 monate als paar berechnet und ich am ende kein algII bekomme, weil er viel verdient und f??r mich aufkommen muss.
er wird in den widerspruch gehen und ich sitz dann da und kann meine miete nicht zahlen, weil ich nix mehr von der arge kriege. irgendsowas bl??des passiert mir immer.
den wg-mietvertrag konnte er alleine k??ndigen, weil jeder von uns seinen eigenen hat.
ich werd morgen mal zum gericht gehen, mir diesen schein holen und dann zum anwalt, mal sehen, was der meint. :roll: [addsig]

Rednex

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Beiträge: 1

6

Donnerstag, 15. Mai 2008, 19:09

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Ich würde den Kindesvater von Amts wegen abmelden und wenn das nicht reicht, kann die ARGE sich ja vor Ort davon überzeugen, daß nur noch du da in der Wohnung wohnst.

Bezüglich des Angabens bist du zur Mitwirkung verpflichtet. Er ist dir und dem Kind ja zum Unterhalt verpflichtet.


Gast

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7

Donnerstag, 15. Mai 2008, 19:24

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

aber ich hab halt angst, dass sie sein einkommen mir anrechnen und ich kein algII mehr bekomme. wenn er dann in den widerspruch geht, dann steh ich da und wer zahlt mir dann was???[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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8

Donnerstag, 15. Mai 2008, 21:03

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hallo Josy,

wie ich oben schon einmal erw?¤hnte, ist der Vater Dir zu Unterhalt verpflichtet(nicht nur dem Kind gegen??ber), wenn Du wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehst /gehen kannst.

Diese Anspr??che wirst Du auf jeden Fall geltend machen m??ssen.

Logisch wird das dann dauern, die Berechnungen, ob und wenn wie viel er zahlen mu?? etc.

Du k??nntest dann eine Abtretungserkl?¤rung mit der ARGE machen.
Das hei??t, sie treten ersteinmal in Vorausleictung. Hei??t, Dein monatliches Geld ist ersteinmal gesichert.

Und wenn der Vater dann irgendwann dazu verpflichtet wird, zu zahlen, und er m????te dann angenommen auch zur??ckerstatten, dann geht die R??ckerstattung an die ARGE, und nicht an Dich.

So ganz ohne Geld wirst Du nicht da stehen.

Erkundige Dich mal bei Deinem Sachbearbeiter, was er da m??glich machen wird (Abtretungserkl?¤rung etc.)
[addsig]

Gast

unregistriert

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9

Freitag, 16. Mai 2008, 05:55

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hallo.
Mir kommt es so vor, als sollte der KV wegen Unterhalt geschont werden.
Mir kommt es so vor, als sollte der KV nie mit einbezogen werden, was das Kind angeht. Nur meine Meinung!
Da er aber der Mutter und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, mu?? wohl ein Anwalt die Unterhaltsfrage kl?¤ren. Sonst gibt es wirklich Probleme mit der Arge.
Was die Wohnung angeht, hat Ex die Wohnnug gek??ndigt. Der Vermieter m????te das K??ndigungschreiben haben. Da w??rde ich den Vermieter um eine Kopie bitten und sie der Arge vorlegen. Damit sollte das Problem beseitigt sein.
So wie sich alles anh??rt, wird es wohl Stress zwischen den beiden geben, der aber nicht zu umgehen ist.
Gl??ckspilz[addsig]