Hallo josy,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Habe auch einige Fragen/Anregungen zu Deinem Posting. ;-)
Ende April k??ndigte er den Mietvertrag hinter meinem R??cken und bewarb sich in den alten Bundesl?¤ndern - er ist bereits verzogen und hat dort Arbeit gefunden.
Ich habe nat??rlich auch schnell die Wohnung gek??ndigt bzw versucht einen neuen Mitbewohner zu finden...
Der Vater des Kindes hat jetzt seinen Zweitwohnsitz in D??sseldorf, da er so sch??n seine Miete dort vom Arbeitgeber f??r 6 Monate gezahlt bekommt und l?¤sst seinen Hauptwohnsitz in Zwickau (meine Adresse)
Nun ja, somit d??rfte f??r die ARGE ja klar sein, das er nicht mehr bei Dir lebt. Wohnung ist (vertragsgerecht?)gek??ndigt, und vorzeitig kann er wohl auch nicht aus dem Vertrag.
Frage: Wenn Ihr beide die Wohnung angemietet habt, wie ist es da m??glich, den Vertrag alleinig zu k??ndigen?
Oder galt einer von Euch nur als Untermieter :-? :-?
Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, m??sste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe erst diesen Monat erg?¤nzendes Hartz IV beantragt und wei?? nun nicht, ob die ARGE uns jetzt als Paar ansieht und ich Strafe zahlen muss wegen einer Falschangabe (WG-Mietvertrag)
Du hast also im Mai 2008 ALG2 beantragt? Und Falschangaben gemacht? Wieso?
Er hat die Wohnung doch im Apri gek??ndigt? Wieso nicht gleich mit offenen Karten spielen :-? :-?
....um der ARGE zu beweisen, dass ich alleine gemeldet bin.
Bitte helft mir!!!
Ich wei?? nicht mehr weiter!
Daf??r d??rfte die K??ndigung der Wohnung (die Du ja nun auch gek??ndigt hast, gen??gen!!!!
Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, m??sste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe Angst, dass sie sein Einkommen berechnen und mir das erg?¤nzende HartzIV streichen - er w??rde f??r mich nie und nimmer aufkommen!!! So k??nnte ich weder Miete noch meine Rechnungen bezahlen.
Also: Du wirst den Vater benennen m??ssen (es sei denn, Du willst Dich wissentlich strafbar machen (moralisch gegen??ber dem Kind lass ich mal ganz aussen vor)
Bevor Du oder Euer gemeinsames Kind staatliche Unterst??tzung erhaltet, sind ersteinmal die Unterhaltsverpflichtenden
a. von Dir anzugeben
b. von Dir zu ??berpr??fen....
Du hast Mitwirkungspflicht. Hei??t: Du mu??t den Vater benennen.
Er mu?? dem Kind Unterhalt gew?¤hren.
Und auch Dir ist er zu Unterhalt verpflichtet.
Und DU mu??t ihn (notfalls anwaltlich) dazu auffordern, berechnen lassen etc. Das ist Deine Pflicht8bevor Du ALG2 beantragst). Gegen??ber dem Kind, und dem Staat gegen??ber.
Das mal zu der rechtlich "stumpfen" Seite.
Der Vater ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet(ob er will, oder nicht). Auch f??r die Ersausstattung des gemeinsamen Babys etc. Ist im BGB alles verankert.
Aber es ist nicht die Pflicht oder das Recht der ARGE es zu ??berpr??fen, sondern:
DU unterschreibst bei Deinen Antr?¤gen, das DU andere evtl Unterhaltsanspr??che vorwiegend geltend machst.
Also. K??mmere Dich darum.
Sonst kann es eines Tages b??ses erwachen geben.
Zum anderen:
Wende Dich bitte nebenher noch an die "Stiftung M??tter in Not"....(frag dazu bei Diakonie oder Caritas(ist ??rlich halt unterschiedlich) schnellstm??glich.
Die "sch??tten" auch Gelder aus, f??r Erstausstattungen, evtl. Umzugsschwierigkeiten etc.
Aber bitte: Lege nicht alles der ARGE in der Hand, nach dem Motto, die k??mmern sich schon.
K??mmern mu??t Du Dich um das Dir/Euch zustehende selber.
Und bevor die Arge irgendwas zahlen mu??, mu?? erstmal genau gepr??ft werden, ob der Vater nicht zahlen kann.
Das ist Deine Mitwirkunspflicht, die Du hast. Wirkst Du nicht mit, k??nntest Du ganz schnell eine Menge Probleme bekommen.
[addsig]