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Sany

Anfänger

Beiträge: 1

1

Freitag, 21. November 2008, 12:24

Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder Fragen ??ber Fragen... :roll:
Ich war jahrelang alleinerziehend und werde demn?¤chst mit meinem Freund zusammenziehen.n.Ich habe einen festen Job(Teilzeit) und beziehe noch ALG 2.
(mein Freund ist nicht der Vater des Kindes und der leibliche Vater hat von der Schwangerschaft an bis zum heutigen Tag keinen Kontakt gew??nscht.Aber das ist jetzt nicht das Thema.)
1.)Wenn ich zu meinem Freund ziehe:
Habe ich dann 10 oder 20 Tage *frei*,wenn mein Kind krank ist?
2.)Wenn mein Kind bisher mal krank war,habe ich durch meinen ALG 2 Anspruch immer einen Ausgleich zu meinem Gehalt bekommen.
Wie sieht das aus,wenn ich mit meinem Freund zusammenwohne?
3.)Oder ich mal Krankengeld beziehe?
4.)wenn ich eine Kur beantrage?

ich danke schon jetzt f??r Eure Hilfe,aber BITTE antwortet mir nur,wenn es keine
Vermutungen sind.Sorry,aber ich brauche *handfeste Fakten*.Ist nicht b??se gemeint!!!!!!

L.G
Sany

[addsig]

Gast

unregistriert

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2

Freitag, 21. November 2008, 13:09

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo!

Zu 1. kann ich Dir nichts genaues sagen, aber Du bist dann ja nicht mehr alleinerziehend, von daher w??rd ich mal auf 10 Tage tippen - aber Du wolltest ja keine Vermutungen ;-)

Zu 2. Lebt Dein Freund denn auch von Hartz 4? Wenn er arbeitet, dann werden doch Eure Einkommen zusammengerechnet und Du hast (hoffentlich) keinen Anspruch auf Hartz 4 mehr. Also braucht dann auch kein Amt mehr f??r Deinen Lohnausfall aufkommen. Aber kommt halt drauf an, ob ihr mit beiden Einkommen aus Hartz4 rausfallt.

Zu 3. Genauso wie Punkt 2 ;-)

Zu 4. Zur Kur mu?? man doch immer was dazuzahlen - oder bin ich da jetzt falsch informiert?

LG Conny[addsig]

pimboli

Anfänger

Beiträge: 0

3

Freitag, 21. November 2008, 14:28

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo Sany,

google mal nach SGB 2, § 20 Punkt 2, hier mal nur ein Ausschnitt

2. Personenkreis nach § 20 Abs. 2
Anspruch auf volle Regelleistung (100%) haben Alleinstehende, Alleinerziehende
sowie Personen, deren Partner minderj?¤hrig sind.

Ich denke aber Du meinst, dass Du dann keinen Anspruch auf ALG 2 mehr hast.

...dazu siehe § 24b Abs 2 EStG Punkt 2
Auch dann wird die ehe?¤hnliche Gemeinschaft anerkannt, das hei??t f??r Dich, dass Du keine Lohnsteuerklasse 2 mehr bekommst, sondern auf 1eingetragen wirst, sobald Du mit einer vollj?¤hrigen Person in einem Haushalt lebst, gilst Du nicht mehr als alleinerziehend, weder bei ALG 2 noch f??rs Finanzamt. Dementsprechend stehen Dir auch nur 10 Tage zu, falls Kind krank ist. Krankengeld steht Dir nach 6w??chiger Krankheit zu, das hat nix mit dem Zusammenleben zu tun, es sei denn ihr erhaltet ALG 2, dann wirds angerechnet.
Zuzahlen zur Kur musst Du eh, dazu wird viell aninjha was genaueres sagen k??nnen.

LG
Waltraud ;-) [addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

4

Freitag, 21. November 2008, 22:51

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »pimboli«


Zuzahlen zur Kur musst Du eh, dazu wird viell aninjha was genaueres sagen k??nnen.

LG
Waltraud ;-)


Hallo Sany,

zur Kur mu?? man zuzahlen, wie auch zu Krankenhausaufenthalten (t?¤glich 10¤)und zu den Praxisgeb??hren etc.

Es gibt eine Befreiung, wenn man einen gewissen Satz ??berschreitet (im Jahr ich meine so aus dem Kopf 10% des Einkommens). Aber das ist unabh?¤ngig davon, ob man ALG2 bezieht, oder nicht. Denn f??r die Befreiuung ist Deine Krankenkasse zust?¤ndig, und hat das ALG 2 Amt nichts mit zu tun.

[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

5

Samstag, 22. November 2008, 02:58

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Nicht 10 % des Einkommens sondern 2 %! Und bei anderkannten chronischen Erkrankungen sind es nur 1 % ! Das wei?? ich 100 %ig..[addsig]

Aninjha

Anfänger

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6

Samstag, 22. November 2008, 06:20

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »Laetitia«

Nicht 10 % des Einkommens sondern 2 %! Und bei anderkannten chronischen Erkrankungen sind es nur 1 % ! Das wei?? ich 100 %ig..


Stimmt, hast recht. 2% vom Einkommen (bei ALG 2 Empf?¤ngern vom Regelsatz).[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

7

Samstag, 22. November 2008, 07:31

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Es ist auch nicht davon Abh?¤ngig ob man ALG 2 bezieht oder nicht!

Es ist einfach immer dieser Satz (2% bzw. 1%) des gesamten Familieneinkommens. Davon gibts best. Freibetr?¤ge die man runterrechnen kann...Auf eigentlich jeder Seite der Krankenkassen gibts Zuzahlungsrechner , damit kann man mal ??berpr??fen ob man eine Chance hat ??ber den Satz zu kommen, der f??r einen pers??nlich gilt...

Ist ein anerkannter chronisch kranker in der Familie zahtl man nru 1% und das ist ziemlich schnell erreicht...[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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8

Samstag, 22. November 2008, 07:43

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »Laetitia«

Es ist auch nicht davon Abh?¤ngig ob man ALG 2 bezieht oder nicht!

..


Doch. Denn bei ALG 2 Beziehern gelten zwar auch die 2 % (bzw.1%), aber nur vom Regelsatz des Haushaltsvorstandes. Mehr dazu

hier unter Absatz 2 Punkt 1.[addsig]

bantam

Anfänger

Beiträge: 1

9

Samstag, 22. November 2008, 08:15

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo,

um es mal f??r andere etwas besser darzustellen, versuch ich es zu erkl?¤ren.
ALG2 Empf?¤nger oder Frauen die arbeiten, die auch wenig verdienen ( meist wie ALG2 Satz ) k??nnen j?¤hrlich eine Befreiungskarte f??r Praxisgeb??hren, Rezeptgeb??hren usw. bei der Krankenkasse beantragen.
Daf??r m??ssen sie diese 2% im vorraus an die Krankenkasse zahlen, im Normalfall ca. 80 Euro.
Chronisch Kranke zahlen ca. 40 Euro j?¤hrlich.
Beides beinhaltet auch die Familienmitglieder, z.B. Kinder.
Gutverdiener haben h??here S?¤tze, das rechnet die Krankenkasse gerne aus.
N??tzlich ist diese Befreiungskarte f??r M??tter/V?¤ter wenn sie zur Kur m??chten oder oft zum Arzt gehen und viele Rezepte erhalten.
Bei einer Kur muss man ca. 210 Euro selber tragen, was viele nicht k??nnen.
Man kann diese 210 Euro auch sp?¤ter bei der Krankenkasse einreichen aber einfacher ist es im Vorraus 80 bzw. 40 Euro im Vorraus f??r 1 Jahr zu zahlen und wer dann zur Kur geht, ist von den ca. 210 Euro befreit.

Diese Karte ZUZAHLUNGSFREI beinhaltet folgende Punkte :
- Praxisgeb??hren
- Fahrkosten
- Arznei- und Verbandsmaterial
- Heilmittel ( z.B. Massagen )
- Hilfsmittel
- Haushaltshilfe
- h?¤usliche Krankenpflege und Soziotheraphie
- station?¤re Krankenhausbehandlungen
- ambulante Rehabilitationsleistungen
- station?¤re Vorsorge- und Rehabilitationskuren

F??r oft kranke M??tter/V?¤ter oder oft kranken Kids ist diese Karte ein Seegen.
Durch Notarztwagen oder Krankenhausaufenthalte kommen oft zus?¤tzliche kosten, die man nicht einfach sofort zahlen kann.

Gru?? bantam[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

10

Samstag, 22. November 2008, 08:42

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

@ Aninjha: Lies mal bitte alles was ich ober geschrieben habe : Da stheht unter anderem :"Es ist einfach immer dieser Satz (2% bzw. 1%) des gesamten Familieneinkommens." Und so gilt es auch: Es sind immer 2 % bzw eben 1 % ! Egal ob bei Alg 2 von diesem - oder wenn man verdient eben von diesem . Beides ist imm Sinne der KK Einommen. Und es bleibt immer dieselbe %-Zahl...es gibt damit keinerlei Unterschied ob man ALG 2 bekommt ( da zahlt man 2 % ) oder ob man verdient ( da zahlt man 2 %) .....

Das dabei unterschiedliche Summen rauskommen ist ja wohl logisch ( zumindest f??r mich)

??briegens die Summe die man bei ALG 2 zahlen muss um dan die Befreiung zu bekommen betr?¤gt bei 2% eben 84 Euro im Jahr das entspricht 2 % der Regeleistung... Bei 1% entsprechend 42 Euro..

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 22.11.2008, 09:45 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

11

Samstag, 22. November 2008, 10:07

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

@ bantam: diese Befreiung k??nnen nicht nur Menschen bzw. Frauen die wenig verdienen beantragen , sondern jeder der eben eine hohe Belastung bei den Zuazahlungen hat kann dahin kommen da?? er auch bei gutem Verdienst ein Befreiung bekommt.... z.b druch chronische Erkrankungen in der Familie ( man denke nur mal an Tranplaniterte , Diabetiker oder Mehrfachfkranke....) Zu den Zuzahlung die anrechenbar sind , geh??ren: Medikamente , Praxisgeb??hr., Zuzahlungen zu Kg bzw. Physiotherapie etc. sowie in einigen F?¤llen die dazu notwenigen Fahrtkosten.

Bei einer Kur sind es im ??brigen 220 Euro plus 10% der fahrtkosten ( dabei aber mindestens 5 Euro h??chstens aber 10 Euro) Eigenanteil! ( zumindest bei Vorsorgekuren - bei Rehas werden die Fahrtkosten ??bernommen - aber da wird auch der Eigenanteil gaaannnz anders berechnet)

Auch Gutverdiener haben, lieber Bantam, diese Grenze von 2% bzw. 1% bei chronischer Erkrankung. Nur die absoluten Summe sind da eben andere..... Und: es ist nicht bei allen Geringverdienern so da?? man generell nur 84 Euro zahlen muss, der Satz gilt wirklich nur f??r hartz 4! Ansonsten wird vom Brutto aus gerechnet ( mti best. Freibetr?¤gen) -

Auf jeder HP der KK gbit es zuzahlungsrechner..
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 22.11.2008, 11:18 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

marie.2006

Anfänger

Beiträge: 1

12

Samstag, 22. November 2008, 14:33

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Eine Befreiung zum Jahresanfang ist nur bei Rentnern und evtl.? ALG m??glich.
Ansonsten muss man (zumindest laut meiner KK) am Jahresende bzw. Jahresbeginn die gesammelten Belege ??ber Zuzahlungen mit einer Gehaltsbescheinigung einreichen.
Dann werden die angesprochenen Freibetr?¤ge abgezogen und bei vorliegender chronischer Krankheit - da z?¤hlt z.B. eine Schilddr??sen??ber- unterfunktion dazu -
muss man nur 1 selbst tragen, den Rest erstattet die KK.

maie
[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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13

Samstag, 22. November 2008, 23:00

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »Laetitia«



Bei einer Kur sind es im ??brigen 220 Euro plus 10% der fahrtkosten ( dabei aber mindestens 5 Euro h??chstens aber 10 Euro) Eigenanteil! ( zumindest bei Vorsorgekuren - bei Rehas werden die Fahrtkosten ??bernommen - aber da wird auch der Eigenanteil gaaannnz anders berechnet)


<!-- editby --><em>editiert von: Laetitia, 22.11.2008, 11:18 Uhr</em><!-- end editby -->


Kuren sind mit 10¤ pro Tag wie auch Krankenhausaufenthalte zu bezahlen. Aber bei ALG 2 Empf?¤ngern (da sind es max. rund 80 ¤ pro Jahr) wie auch denen, die ??ber den 2% Satz kommenist es in Absprache mit der KK zu halten. Ich trete z.b. n?¤chstes Jahr eine an, k??nnte mich vorsorglich befreien befreien lassen, oder aber halt vorlegen, und erstattet bekommen.

Was die Fahrtkosten und Gep?¤cktransporte angeht, gibt es da, wie ich nun zwischenzeitlich erfahren habe, ganz unterschiedliche Regelungen, innerhalb der einzelnen KK.

Also da wirklich dann einfach nachfragen.

Leistungen der KK sind nicht gleich Leistungen. Die Gesetzlichen Regelungen aber kann keine KK umgehen.[addsig]

Gast

unregistriert

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14

Sonntag, 23. November 2008, 08:58

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo Sany, zu Deinem Beitrag will ich Dir uach Tips und Hilfe geben, da ich selber auch HartzIv (ALGII) bekomme) aber auch einen Job mit Festanstellung 10 stunden Woche habe. Ich weiss wenn man mit jemanden zusammen zieht wird das Geld gek&uuml;rzt oder komplett gestrichen. Und Du msut das melden.

Viel Gl&uuml;ck und alles Gute nimmm2

Gast

unregistriert

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15

Sonntag, 23. November 2008, 11:43

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo Sany.
Ich habe das ganze erst Anfang des Jahres erst hinter mir.
Ich bin mit meinem Freund zusammengezogen. Ich bekam Eheunterhalt und ALG2. Mein Lebensgef?¤hrte geht arbeiten. Und da wir in einer ehe?¤hnlichen Gemeinschaft leben, ist er mir zum Unterhalt verpflichtet und sein Einkommen wird mit angerechnet. Und somit bin ich aus der ALG2 raus. Da bl??de war nur, dass ich nun auch nicht mehr krankenversichert war. Ich habe kein Einkommen, da auch mein Eheunterhalt wegfiel (verst?¤ndlich!), und mu?? mich freiwillig selbstversichern - ca. 133 ¤ monatlich! In die Familienversicherung mit meinem Partner geht nicht, da wir nicht verheiratet sind. Meine Krankenkasse bezahlt mein Lebensgef?¤hrte nun auch f??r mich. Aber da du arbeiten gehst, wird das ja nicht dein Problem sein.
Gl??ckspilz[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

16

Sonntag, 23. November 2008, 18:38

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

genau - die gestzlichen regelungen kann keine KK umgehen. Und die gesagen , da?? bie Vorsorgekuren eben keine Gep?¤ckkosten ??bernommen werden d??rfen..Und das der Eigenanteil an den Fahrtkosten 10 % betr?¤gt , mindestens aber 5 h??chstens aber 10 Euro...

Und : auch ALG 2 Empf?¤nger m??ssen erst mal 220 Euro zahlen( meist in der Kurklinik selber) wenn sie keine Befreung beantragen bzw. in der Kur noch keine vorweisen k??nnen..... Sie k??nnen sich das aber zur??ckerstatten lassen... Nur wenn sie eine Befreiung haben, dann m??ssen sie es nicht. Und es ging mir hier auch vorrangig darum, da?? es eben nicht 210 Euro sind sondern 220 und der Eigenanteil an den Fahrtkosten noch dazu kommt.... Und das alles ist so feins?¤uberlich gesetzlich geregelt.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 23.11.2008, 19:39 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]