Meine Schwester hat eine Tochter, sie ist keine 2 Jahre alt.
Da meine Schwester seit einiger Zeit große Schmerzen hat, war sie im Krankenhaus, man wollte sie direkt da behalten und eine OP vornehmen, sei dringend.
Sie hat es nicht getan, denn die Kleine (ihre Tochter) lässt nicht zu mit jemanden alleine zu sein. Sie war schon in einer Schreitherapie. Diese wurde von der Ärztin abgebrochen, weil der Kindsvater angefangen hat die Krankenhausleitung zu terrorisieren.
Den Hintergrund mag ich jetzt hier nicht genau erläutern, das wäre zu lang.
Der Kindvater darf mit dem Kind aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nicht alleine sein, nur begleitetes Umgangsrecht, die Kleine will auch nicht alleine mit ihm alleine in einem Raum sein, meine Schwester muss dann mit dabei sein, sonst geht das Geschrei wieder los. Sehr verzwickte Situtation, man muss immer beweisen, dass da was nicht ok ist und da muss man dann wohl mit der Kamera dabeisitzen
Das bedeutet aber auch, meine Schwester kann die Kleine egal wie nicht für ein paar Tage abgeben.
Ich habe nun die Krankenkasse angerufen, die sagen, sie kann das Kind mit ins Krankenhaus nehmen, muss das aber selbst zahlen.
Das kann sie sich aber nicht leisten, da der Kindsvater bis jetzt keine Unterhalt zahlt. Er klagt aber auch wie wild in alle Richtungen um ihr das Sorgerecht abzunehmen, bis hin zu, dass er sie entmündigen lassen wollte. Er ist einfach irre ekelhaft...
Hier nun meine geammelten Fragen:
1. Wer könnte noch die Mehrkosten für das Krankenhaus tragen
2. und gibt es außer das Jugendamt zu kontaktieren eine Möglichkleit der Versorgung, wenn sie nach der OP das Kidn noch nicht 100% versorgen kann
3. Bekommt sie nach der OP eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt und
4. Gibt es sowas wie eine Kinderfrau, die dann vorbeischaut (nach OP) und wer trägt hier die Kosten
Meine Schwester hat eine Zusatzversicherung für die Kleine.
Lieben Dank für die Hilfe