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delphine0077

Anfänger

Beiträge: 1

1

Samstag, 14. Mai 2005, 09:24

Darf das Ja vom rechtlichen 2aber nicht leiblichen Vater verlangen,das dieser die Vaterschaft aberke

Hallo
Ich schreibe hier für ein guten Kollegen,der zur Zeit nicht mehr weiß was los ist. Der Fall ist folgender er hat eine 8 Jährige Tochter(zumindest ging er davon aus das es seine leibliche ist) Er ist seit der geburt der Tochter alleinerziehend,da seine Frau leider während der Geburt verstarb.
Da er Anfangs mit allem nicht klarkam wurde er vom JA unterstützt,u kann auch heute noch eigentlich auf Hilfe vom JA bauen zumindest dachte er es. Denn vor ca 9monaten ist seine Tochter an Leukemi erkrankt nach der ersten Chemo haben die Ärzte im verwandtenkreis Blut abnehmen lassen.Darunter war natürlich auch mein KOllege,der jua "der Vater ist" u da wurde festgestellt das er auf garkeinen fall der Vater sein kann.Nachdem das feststand,war er erstmal verwundert,aber dennoch war für ihn klar,das er die kleine weiterhin so behandelt als ob es sein eigenes wäre.Kurze Zeit später hat ihn wohl einer vom Ja angesprochen,von wegen er müsse die Vaterschaft aberkennen u das die kleine zu seinen Schwiegereltern kommt,da dies ja nach dem jetzigen Stand die nächsten Verwandten sind.Mein Kollege meint,das die Schwiegereltern da ihre Finger mit im spiel haben,dennn als die Tochter verstarb,wollten die wohl damals die Enkelin zu sich holen.
Wer der leibliche Vater ist,weiß man bis jetzt noch nicht.Es wird zwar soweit es geht danach gesucht,aber das hat ja im ersten Sinne was damit zutun,damit die kleine eventuell ein spender hat.
Muß mein Kollege die Vaterschaft aberkennen?
Ich finde auch das es in der jetzigen Situation wenig Sinn macht dem KInd auch noch den Papa weg zunehmen.

gruß delphine[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge: 1

2

Samstag, 14. Mai 2005, 09:55

RE: Darf das Ja vom rechtlichen 2aber nicht leiblichen Vater verlangen,das dieser die Vaterschaft aberke

Hallo Delphine,

weißt du, für mich wäre das keine Frage. Wenn ich das Kind liebe (schon alleine weil ich es 9 Jahre großgezogen habe) würde ich die Vaterschaft anerkennen und gut ist es.

Das bedeutet halt auch dass man finanziell zu seinem Kind steht. Rein rechtlich wenn der die Vaterschaft nicht anerkennt ist er nicht der nächste Verwandte und kann Pflegegeld beantragen - allerdings haben dann nähere Verwandte "Rechte am Kind".

Grausam finde ich es für das Kind dass da überhaupt drüber nachgedacht wird.

Viele Grüße
Saskia[addsig]

delphine0077

Anfänger

Beiträge: 1

3

Samstag, 14. Mai 2005, 11:06

RE: Darf das Ja vom rechtlichen 2aber nicht leiblichen Vater verlangen,das dieser die Vaterschaft aberke

Hallo Saskia
Bei mein Kollegen geht es nicht um die anerkennung sondern darum das er die Vaterschaft aberkennen soll.Er ist ja rein rechtlich der Vater er war mit der MUtter ja verheiratet als das Kind zur Welt kam.Er hat jetzt Angst,das ihm die kleine weg genommen werden kann,da ja jetzt raus kam das sie nicht von ihm ist.
Ich weiß ja auch nicht wie das ist ob er jetzt die Vaterschaft anerkennen muß obwohl er ja in der geburtsurkunde als Vater drin steht u all die Jahre es auch war.Wäre die kleine nicht erkrankt,wäre es garnicht rausgekommen,das wer anders der Vater ist,denn die einzigste Person die was dazu sagen könnte ist ja leider verstorben.
Gruß delphine[addsig]

nike771

Anfänger

Beiträge: 1

4

Sonntag, 15. Mai 2005, 08:06

RE: Darf das Ja vom rechtlichen 2aber nicht leiblichen Vater verlangen,das dieser die Vaterschaft aberke

hi delphine,

leider kenne ich mich da im rechtlichen auch nicht aus, würde aber dazu raten, daß sich dein kollege umgehend!! einen verdammt guten anwalt sucht.

man kann ihm doch nicht einfach das kind wegnehmen, daß ist gegen jede logik.

lieben gruß

anke[addsig]

Daddy40

Anfänger

Beiträge: 1

5

Sonntag, 15. Mai 2005, 09:13

RE: Darf das Ja vom rechtlichen 2aber nicht leiblichen Vater verlangen,das dieser die Vaterschaft aberke

hi Delphine,
Da das Kind wärend der ehezeit geboren wurde ist dein Kollege der Vater in Rechtlicher hinsicht mit allen rechten und Pflichten und soviel ich weiß kann das JA nicht von ihm verlangen das er die Vaterschaft abgibt. Nur er kann sie anfechten da er ja nicht der Biologische Vater ist. Aber das will er ja nicht
Ausserdem wäre das zum Jetzigen Zeitpunkt das absolut schlechteste einen Vaterschaftsstreit vom zaum zu brechen, da das Kind nun die Ganze liebe in dieser schweren zeit braucht, und dein Kollegen für das Kind der Vater ist.
ich wünschen den beiden sehr viel Kraft und Mut... Und für das Kind wünsche ich mir das es bald wieder vollständig gesund ist...[addsig]