Darf das Ja vom rechtlichen 2aber nicht leiblichen Vater verlangen,das dieser die Vaterschaft aberke
Hallo
Ich schreibe hier für ein guten Kollegen,der zur Zeit nicht mehr weiß was los ist. Der Fall ist folgender er hat eine 8 Jährige Tochter(zumindest ging er davon aus das es seine leibliche ist) Er ist seit der geburt der Tochter alleinerziehend,da seine Frau leider während der Geburt verstarb.
Da er Anfangs mit allem nicht klarkam wurde er vom JA unterstützt,u kann auch heute noch eigentlich auf Hilfe vom JA bauen zumindest dachte er es. Denn vor ca 9monaten ist seine Tochter an Leukemi erkrankt nach der ersten Chemo haben die Ärzte im verwandtenkreis Blut abnehmen lassen.Darunter war natürlich auch mein KOllege,der jua "der Vater ist" u da wurde festgestellt das er auf garkeinen fall der Vater sein kann.Nachdem das feststand,war er erstmal verwundert,aber dennoch war für ihn klar,das er die kleine weiterhin so behandelt als ob es sein eigenes wäre.Kurze Zeit später hat ihn wohl einer vom Ja angesprochen,von wegen er müsse die Vaterschaft aberkennen u das die kleine zu seinen Schwiegereltern kommt,da dies ja nach dem jetzigen Stand die nächsten Verwandten sind.Mein Kollege meint,das die Schwiegereltern da ihre Finger mit im spiel haben,dennn als die Tochter verstarb,wollten die wohl damals die Enkelin zu sich holen.
Wer der leibliche Vater ist,weiß man bis jetzt noch nicht.Es wird zwar soweit es geht danach gesucht,aber das hat ja im ersten Sinne was damit zutun,damit die kleine eventuell ein spender hat.
Muß mein Kollege die Vaterschaft aberkennen?
Ich finde auch das es in der jetzigen Situation wenig Sinn macht dem KInd auch noch den Papa weg zunehmen.
gruß delphine[addsig]