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Montag, 27. September 2010, 11:00

Umgangsbeschluss wird vom Kindesvater nicht umgesetzt

Hallo,

mein Kind ist 2 Jahre alt, ich habe das Sorgerecht.

Der Kindesvater ging letztes Jahr vor Gericht und erwirkte einen Umgangsbeschluss, welcher dieses Jahr gültig wurde. Dieser besagt: DI 14:00 bis 18:00 Uhr und darauffolgenden MI 09:00 bis 18:00 Uhr - aller 3 Wochen UND in der Woche darauf am SA 10:00 bis 18:00 Uhr und darauffolgenden SO 10:00 bis 15:00 Uhr - aller 3 Wochen.

Das Problem ist, dass er in NRW wohnt und ich in Sachsen. Er ist weg gezogen.

Das zweite Probelm was ich habe ist, dass er über seine Anwältin erklärt, ich würde Ihm den Umgang verwehren, was aber nicht so ist! Ich möchte erwähnen, dass er unser gemeinsames Kind nicht einmal abgeholt hat!!!!

Nun möchte er das das gerichtliche Urteil geändert wird, weil er aus finanziellen Gründen es sich nicht leisten kann. Er möchte aller 14 Tage am WE "Umgang" und er möchte unser gemeinsames Kind mit nach NRW nehmen.

Es kostet mich Nerven und Geld.

1. Wie kann ich beweisen, dass ich den Umgang nicht verweigere?
2. Darf er unser gemeinsames Kind aller 14 Tage mit nach NRW nehmen - ca. 605 km (einfache Strecke) mit dem Auto ca. 5h - ohne Pause, ohne Komplikationen?

Jako

Anfänger

Beiträge: 2

Registrierte Benutzer

2

Dienstag, 19. Oktober 2010, 11:59

Normalerweise müssen Sie darfür sorgen das der Umgangskontakt bestehen bleibt. Dies regelt das Familiengericht aba gesondert.