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1

Sonntag, 20. November 2005, 15:14

Nachhilfe

Hallo,
meine beiden Jungs sind nach der Trennung im Mai diesen Jahres (d.h. der Vater ist ausgezogen, es besteht gemeinsames Sorgerecht und "regelmäßiger" Kontakt zum Vater) in den schulischen Leistungen sehr stark abgefallen. Meine Frage: Übernimmt das Jugendamt einen Teil der Kosten für den Nachhilfeunterricht, denn ich bin dazu finanziell nicht in der Lage und der Vater besteht auf Teilung der Kosten... Wer kann mir Tipps dazu geben??

Danke für eure Hilfe

Bäckerin

Gast

unregistriert

Gäste

2

Sonntag, 20. November 2005, 20:18

RE: Nachhilfe

Eher unwahrscheinlich, dass das JA sich an den Kosten beteiligt. Mein Ex meint, die Kosten für Nachhilfe sind im Unterhalt enthalten- ich muss alles allein bezahlen und es fragt niemand, ob das geht. Aber frag mal nach, vielleicht hast du ja Glück

Sim

Anfänger

Beiträge: 1

3

Samstag, 28. Januar 2006, 15:07

RE: Nachhilfe

Hallo Bäckerin!

Das Problem hatte ich im letzten Jahr auch.

Die Stellung des JA dazu ist, dass es völlig genügt wenn das Kind einen Hauptschulabschluss hat und es nicht vom JA gefördert wird. Außerdem sind die Kassen leer.

Also wirst du wohl selber sehen müssen wie du die Finanzierung hinbekommst. Vielleicht gibt es ja in deiner Nähe sowas wie nen Tauschring... vielleicht kommst du auf diesem Weg zu der nötigen Hilfe für dein Kind.

Viel Glück [addsig]