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1

Dienstag, 9. Mai 2006, 09:50

Betreuungsunterhalt, Arbeit extern, Zumutbarkeit?

Interessante Frage anderswo gefunden:

Kindererziehung wird im Familienrecht nach einer Scheidung, bei Alleinerziehenden der Barunterhaltsleistung als gleichwertig angesehen.
Das gilt für bis zu 18-jährige Kinder.

Ein unterhaltspflichtiger Vater z.B. darf nicht nur halbtags für sich persönlcih arbeiten sondern ist zu Vollzeitarbeit für den Kindesunterhalt verpflichtet. Für zwei Kinder geht schon sehr leicht der halbe Nettolohn drauf, also der "Gegenwert" einer Halbtagstätigkeit! Umgekehrt wird jedem Barunterhaltsverpflichteten auch nur EINE Vollzeitstelle zugemutet, keinen zusätzlichen Nachtjob oder eine 80h-Woche.

Daher müßte bei Berücksichtigung der Gleichwertigkeit von Erziehungsarbeit und Barunterhalt eine oder ein Alleinerziehender bei 3 - 4 Kindern unter 18 Jahren voll ausgelastet sein, eine externe Arbeitsaufnahme sowohl gegenüber dem (der) Ex als auch dem Sozialamt unzumutbar sein.

werner

Mit der Hoffnung das Betroffene ihre Erziehungsarbeit leisten (können).

Allerdings gilt auch die Erziehung EINES gesunden Einzelkindes ist keine Vollzeitaufgabe, wer das behauptet (aner)kennt nicht die Arbeit von Müttern mit 4 - 6 Kindern!

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

2

Dienstag, 9. Mai 2006, 10:17

RE: Betreuungsunterhalt, Arbeit extern, Zumutbarkeit?

Hallo Werner,

ich denke, das Problem liegt ja nicht bei allen AE´s darin, nicht arbeiten zu wollen, sondern darin, es zu können.

Dank unseres Familienfreundlichen Staates, der so flexible Betreuungsmöglichkeiten schafft, die dann auch noch ausreichen.

Dank der vielen offenen Stellen, die gerade darauf warten, von AE´s besetzt zu werden.

Dann die Gesellschaft, und das somit verbundene "Gewissen".......hat man keine Arbeit, muß man sich rechtfertigen, arbeitet man, muß man sich verteidigen, trotz Arbeit keine Rabenmutter zu sein.

Und Eva Herman mit ihrem Statement(nachzulesen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,413134,00.html ) kürzlich macht es ja nun auch nicht leichter, auch wenn sie es nicht auf AE´s münzte, sondern auf allgemein Berufstätigkeit von Müttern.

Sicher gibt es einige, nicht unbedingt wenige, die es sich aufgrund ihres Unterhaltes lieber zu Hause bequem machen, und den Ex arbeiten lassen, aber es gibt auch eine Menge andere AE´s.

Würden da die Elternteile auch getrennt als Eltern wirken, nicht auf 2 wöchigen Umgang pochen, sondern wirklich eine Regelung finden, das auch Vater sich mehr mit einbindet, ginge das arbeiten für Mütter in vielen Fällen auch um einiges einfacher.[addsig]

Gast

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3

Dienstag, 9. Mai 2006, 10:43

RE: Betreuungsunterhalt, Arbeit extern, Zumutbarkeit?

Ergänzung:
Wollen und gefragte Arbeit finden ist eine Sache.

Aber als Alleinerziehender mit 3, 4 oder 5 Kindern vom Sozialamt aufgefordert zu werden sich für irgendeinen Job mit Streß betreff Kinderbetreuung zu organisieren sich bewerben und vorstellen müssen ist eine andere Sache!

werner

Und wie gesagt, von der Logik her müßten 3 - 4 Kinder zu erziehen eine Vollzeitarbeitstelle sein.

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4

Mittwoch, 14. Juni 2006, 18:36

RE: Betreuungsunterhalt, Arbeit extern, Zumutbarkeit?


Gast

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5

Donnerstag, 15. Juni 2006, 06:20

RE: Betreuungsunterhalt, Arbeit extern, Zumutbarkeit?

Und da vermisse ich die Differenzierung.

werner

Gast

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6

Donnerstag, 15. Juni 2006, 10:09

RE: Betreuungsunterhalt, Arbeit extern, Zumutbarkeit?

Und ich vermisse bei Deinen Antworten den Sinn.

Gast

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7

Donnerstag, 15. Juni 2006, 10:22

RE: Betreuungsunterhalt, Arbeit extern, Zumutbarkeit?