Hallo Daniel,
erst einmal herzlich Willkommen hier.
Zu Deiner Frage:
Es mu?? doch irgend wie die m??glichkeit f??r mich geben die Mutter in die pflicht zu nehemn.
mfg Daniel
Es gibt ein Gesetz.
§1684 BGB
Absatz 1 besagt:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Aber selbst, wenn Du diese Pflicht einklagen w??rdest, ist sie nicht durchsetzbar, wenn Mutter nicht kooperiert :-(
Wie beide vor mir ja schon schrieben.
Der Absatz 2 des gleichen § besagt:
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verh?¤ltnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeintr?¤chtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Sicherlich ist man als betreuender Elternteil in einer sau doofen Situation, wenn der andere sich nicht k??mmert, aus welchen Gr??nden auch immer.
Ich w??rde Dir auf alle F?¤lle raten, die Kinder in eine Trennungsgruppe zu geben. Dort sehen, lernen und erfahren sie
a. das sie nicht alleine mit dem "problem" da stehen
b. werden sie dort best?¤rkt, sich auch mal Luft zu lassen, ihr W??nsche zu ?¤u??ern(dem zust?¤ndigen Elternteil gegen??ber)
und noch viele andere positive Dinge bringt so eine Trennungsgruppe mit sich. Sie kann Kindern eigentlich nur gut tun![addsig]