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1

Freitag, 14. April 2006, 11:16

Alleinerziehend und ALG 2

Hallo,

ich habe eine Frage in Bezug auf das ALG 2, wenn man alleinerziehend ist.
( Meine Tochter ist 4 Monate ). Ich lebe derzeit im Ausland und bin am ueberlegen, ob es evt. besser fuer uns ist, nach Deutschland zu gehen.
Da bei ALG 2 ja im Vordergrund zu stehen scheint, Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, frage ich mich, wie das bei alleinerziehnden aussieht ?
Hat da jemand Erfahrung ?
Muss ich mich sofort intensiv um einen Job bemuehen, oder kann ich mich fuer eine Zeit ganz um meine Kleine kuemmern. Wenn ich vermittelbar bin und arbeiten muss, was passiert mit dem Baby - wird eine Betreuung angeboten, wie sieht die aus, darf man da mitentscheiden, ob diese okay ist ? Wie oft muesste ich mich beim Amt melden ? Kann man Betreuung evt. einem Familienmitglied gegen Entgeld in die Hand geben ?

Das ein paar Fragen zum Thema - wuerde mich freuen, wenn da jemand mit seiner Erfahrung mir weiterhelfen kann.

Schoenen Gruss
Marc

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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2

Freitag, 14. April 2006, 11:37

RE: Alleinerziehend und ALG 2

Bis zum 3. Lebensjahr kann niemand verlangen, zu arbeiten, wenn man das Kind betreut.
Ab dem 3. Lebensjahr hat das Kind einen Rechtsanspruch auf einen KiGa Platz.....und sofern das Kind betreut ist, muß man sich dann klar um Arbeit bemühen.[addsig]

Minniemaus29

Anfänger

Beiträge: 1

3

Freitag, 14. April 2006, 11:39

RE: Alleinerziehend und ALG 2

Hallo Marc,

ich denke, als erstes stellt sich zunächst die Frage wie und wo lebst du derzeit? Und als nächstes: welche soziale Unterstützungen gibt es dort wo du derzeit lebst, gäbe es dort auch die Möglichkeit als AE mit 4 Monate altem Kind versorgt zu sein....
Beabsichtigst du nur wegen des ALGII nach Deutschland zu kommen bzw. hättest du überhaupt Anspruch darauf.
Das ist sicher ein sehr komplexes Thema, zu dem noch viele Informationen fehlen...

schöne Ostertage

die Minniemaus[addsig]

Gast

unregistriert

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4

Freitag, 14. April 2006, 13:24

RE: Alleinerziehend und ALG 2

Hallo,

du hast hier das Recht, 3 Jahre Elternzeit, früher ERziehungsurlaub zu nehmen.
In dieser Zeit bist du nicht verpflichtet, eine ARbeit aufzunehmen. ERst wenn das Kind 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten geht, und du zu diesem Zeitpunkt keine Arbeit hast, hilft dir die Agentur, ARbeit zu finden.
In der Zeit des Erziehungsurlaubes steht dir ALG II, sowie Kindergeld, ERziehungsgeld und Unterhalt durch das Jugendamt zu, wenn der andere Elternteil diesen nicht zahlt.

Hoffe, ich konnte soweit weiterhelfen. Falls nicht, einfach fragen, war bis zum ERziehungsurlaub selbst in der EGentur für ARbeit beschäftigt :lo)

LG
Joli (glaube, bin grade nicht eingeloggt)