Freitag, 18. Mai 2012, 04:37 UTC+1

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Anzeige
Neu in der Galerie
von Ace
Kontrollzentrum
Zuletzt online
01:56
01:56
01:55
01:55
01:54
Neue Benutzer

ralf33 (15. Mai 2012, 14:45)

Suche12 (14. Mai 2012, 14:46)

einfachich (8. Mai 2012, 19:51)

smaaaz (3. Mai 2012, 09:34)

Ace (1. Mai 2012, 06:20)

Geburtstage

Heute hat niemand Geburtstag.

Kalender
Mo Di Mi Do Fr Sa So

Gast

unregistriert

Gäste

1

Samstag, 20. November 2004, 00:13

Rechte eines "Stiefvaters" ?

Hi!
Meine Freundin hat zwei Kinder (9/w und 5/m) und außerdem eine Familienhelferin.
Eigentlich hatten wir vor demnächst zusammenzuziehen. Wir verbringen jetzt schon fast den ganzen Tag miteinander. Ich liebe nicht nur sie sondern auch die Kids und beschäftige mich viel mit ihnen.
Heute haut mir nun die Familienhelferin an den Kopf, daß ich mit der Erziehung der Kinder nix zu tun habe und mich da raus halten soll. Ich war so paff, daß ich echt nix darauf sagen konnte. Nebenbei hat sie mir (durch die Blume) sogar mit gerichtlichen Schritten gedroht.
Welche Rechte habe ich überhaupt in dieser kranken Gesellschaft bei der Erziehung der Kinder meiner Freundin?

delphine0077

Anfänger

Beiträge: 1

2

Montag, 22. November 2004, 12:12

RE: Rechte eines "Stiefvaters" ?

Hallo
Ich würde sagen das mußt du mit deiner Freundin ausmachen.Ich lebe auch mit meinen Söhnen in eine neue beziehung.Und mein Freund hat dem älteren (5) "ist nicht sein leiblicher Sohn" genau so was zu sagen wie ich es tue.Ich habe es meinen Sohn auch erklärt das er auch auf "konrad" hören soll.
Ich würde mal sagen das eure Familienhelferin keine Ahnung von ihren job hat,die Kinder müssen auch lernen andere zu rezpektieren und auf die zu hören.Und da du ja fast schon zur Familie gehörst wäre es für mich selbstverständlich wenn du in der Erziehungsache mitredest.
Gruß delphine[addsig]

Giesser

Anfänger

Beiträge: 1

3

Montag, 22. November 2004, 12:52

RE: Rechte eines "Stiefvaters" ?

Hallo,

ich sehe das im täglichen Zusammenleben ganz ähnlich wie Delphine.

Rein rechtlich sieht die Sache sicherlich anders aus, vermutlich meinte das die Familienhelferin.

Mir ist nicht klar, dass/warum überhaupt eine Familienhelferin einbezogen ist - vielleicht magst Du dazu noch was schreiben?

LG

Torsten[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

4

Mittwoch, 24. November 2004, 22:03

RE: Rechte eines "Stiefvaters" ?

Hallo, aus eigener Erfahrung darf ich sagen, gesetzlich gibt es für einen nicht mit der Mutter der Kinder verheirateten Mann, keine Rechte im Bezug auf die Kinder. Gegen den Willen der sorgeberechtigten Mutter schon mal gar nicht, probiers nicht aus, vergeben Liebesmühe. Ausgehend von dem Kind kann das Recht auf Umgang (im Falle einer Trennung) mit einer vertrauten Beziehungsperson "eingefordert" werden, wobei das gegen den Willen der Mutter sicher auch nichts werden würde.
Du kannst Dir aber von der Mutter der Kinder Vollmachten geben lassen, z.B. dass Du alleine mit diesen (auch ins Ausland) fahren darfst. sie dürfte theoretisch sogar (soweit allein Sorgeberechtigt) den Aufenthalt der Kinder bei Dir bestimmen.
Am besten mal nen Anwalt fragen. Grüsse