RE: Rechte eines "Stiefvaters" ?
Hallo, aus eigener Erfahrung darf ich sagen, gesetzlich gibt es für einen nicht mit der Mutter der Kinder verheirateten Mann, keine Rechte im Bezug auf die Kinder. Gegen den Willen der sorgeberechtigten Mutter schon mal gar nicht, probiers nicht aus, vergeben Liebesmühe. Ausgehend von dem Kind kann das Recht auf Umgang (im Falle einer Trennung) mit einer vertrauten Beziehungsperson "eingefordert" werden, wobei das gegen den Willen der Mutter sicher auch nichts werden würde.
Du kannst Dir aber von der Mutter der Kinder Vollmachten geben lassen, z.B. dass Du alleine mit diesen (auch ins Ausland) fahren darfst. sie dürfte theoretisch sogar (soweit allein Sorgeberechtigt) den Aufenthalt der Kinder bei Dir bestimmen.
Am besten mal nen Anwalt fragen. Grüsse