Kinderrechte
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Karl Späth
"Die Würde des Menschen ist unverletzlich", so lautet Artikel 1 unserer Verfassung, und dieser gilt für Erwachsene wie für Kinder gleichermaßen. Untersuchungen und Alltagserfahrungen belegen jedoch, dass mehr als die Hälfte aller Kinder gelegentlich oder regelmäßig geschlagen werden, und zwar von ihren Eltern, Großeltern, älteren Geschwistern oder dem Freund oder der Freundin ihrer Mutter oder ihres Vaters. Dabei sind Ohrfeigen und Schläge nur eine Form der Gewaltanwendung in der Erziehung. Denn neben körperlichen Bestrafungen müssen viele Kinder seelische Verletzungen in Form von beleidigenden Beschimpfungen, Demütigungen, Missachtung und Vernachlässigung erdulden. All dies ist mit dem Grundrecht jedes Kindes auf Respektierung seiner Persönlichkeit nicht vereinbar. Außerdem erlernen die betroffenen Kinder dadurch Verhaltensweisen, die einen Teufelskreis von Gewalt und Unterdrückung auslösen sowie ein friedliches und partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie und der Gesellschaft erschweren.
Die Verantwortung des Staates
Spätestens seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahr 1989 besteht für all die Länder, die diese Konvention unterzeichnet haben - die Bundesrepublik Deutschland gehört seit 1992 dazu -, Handlungsbedarf. Denn sie haben sich verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen.
Was aber kann ein Staat zum Schutz von Kindern tun? Er kann zum einen klare und eindeutige gesetzliche Regelungen schaffen, die für jedermann, also Erwachsene und Minderjährige, verständlich sind und eine Orientierung für ihr Handeln geben. Und er kann zum anderen dafür Sorge tragen, dass all die Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden, die notwendig und erforderlich sind, um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis Wirklichkeit werden zu lassen. Das erstere, die Schaffung einer vernünftigen gesetzlichen Regelung, ist nach langwierigen Beratungen seit November 2000 geschafft. Die Bereitstellung der erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern muss noch realisiert werden.
Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ So lautet jetzt der Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit werden sowohl die Kinder selbst als auch die Erwachsenen direkt angesprochen. Allen Kindern wird ein Recht auf die Erfahrung eingeräumt, dass ein Zusammenleben in der Familie auch in Konfliktsituationen ohne Gewaltanwendung möglich ist. Alle Erwachsenen werden verpflichtet, ihre erzieherische Verantwortung, also ihre Erziehungspflicht und ihr Erziehungsrecht, ohne den Einsatz von Gewalt wahrzunehmen und zu erfüllen. Was im Kindergarten, in der Schule und der Berufsausbildung schon lange gilt sowie sich bewährt und weitgehend durchgesetzt hat, gilt nun ohne Einschränkung überall dort, wo Kinder erzogen werden - also auch in der Familie. Damit werden an Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und alle übrigen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung von Kindern dieselben Ansprüche gestellt, was das Verständnis füreinander und die Bereitschaft zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung hoffentlich beflügeln wird.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_125.html
Hier gefunden. Aber das ist uns ja allen klar. ;-)
Saskia
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