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| Informationen - alleiniges Sorgerecht |
alleiniges Sorgerecht
Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausüben, muss darüber das Familiengericht entscheiden. Einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts können Sie selbst bei Gericht stellen oder Sie beauftragen einen Anwalt damit. Seit der Kindschaftsrechtsreform ist auch die Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge möglich (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht). Eine derartige Teilübertragung muss ebenfalls beim Familiengericht beantragt werden. Ein Antrag ist dann sinnvoll, wenn beide Eltern eine Übertragung wünschen oder die Eltern nur auf einem Gebiet der elterlichen Sorge nicht kooperieren können. Z. B. könnte die Gesundheitssorge auf den betreuenden Elternteil übertragen werden, wenn sich der andere Elternteil überwiegend im Ausland aufhält. Der betreuende Elternteil könnte dann alle notwendigen Entscheidungen zur medizinischen Versorgung des gemeinsamen Kindes alleine treffen.
Wenn Sie nicht viel verdienen, müssen Sie weder Gerichtskosten noch die Kosten eines Anwaltes tragen, denn dann bekommen Sie "Prozesskostenhilfe".
Das Gericht wird seine Entscheidung daran ausrichten, was die bessere Lösung für das Kind ist. Stellt ein Elternteil einen Antrag auf Alleinsorge, so ist diesem Antrag stattzugeben, wenn der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind ist bereits 14 Jahre alt und widerspricht der Übertragung oder wenn die Alleinsorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht
Das Familiengericht muss aber auch dann eine Entscheidung treffen, wenn der andere Elternteil dem Antrag nicht zustimmt. Können sich die Elternteile nicht über das elterliche Sorgerecht einigen, muss das Gericht entscheiden.
Die Entscheidung richtet sich im wesentlichen nach der Beantwortung von zwei Fragen:
Wird das alleinige Sorgerecht dem Wohl des Kindes am besten gerecht?
Ist das alleinige Sorgerecht gerade des Antragsstellers die beste Lösung?
Hinsichtlich der ersten Frage prüft das Gericht, ob ein gemeinsames Sorgerecht der (zerstrittenen) Eltern überhaupt realisierbar ist und ob es dem Wohl des Kindes nicht doch am gerechtesten wird.
Falls das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das alleinige Sorgerecht eines Elternteils die bessere Lösung ist, prüft es auch bei welchem Elterteil das Kind bleiben soll. Entscheidend ist hier, welcher von beiden Elternteilen das Wohl des Kindes am ehesten gewährleisten kann.
Insoweit entscheidet das Gericht anhand folgender Kriterien:
Förderungsprinzip: Wie eignet sich der Elternteil zu der Erziehungs- und Betreuungsaufgabe?
Kontinuitätsprinzip: Besteht Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse?
Was will das Kind?
Wie ist die Bindung zu den Eltern?
Nestprinzip: Wie ist die Bindung zu den Geschwistern, welche sonstigen Bezugspersonen gibt es und wie ist das lokale Umfeld?
Beide Elternteile werden zunächst als gleichberechtigt in der Erziehungsfrage angesehen. Schlechtere Chancen auf das alleinige Sorgerecht hat allerdings derjenige Elternteil,der berufstätig ist, da er der Erziehung des Kindes weniger Zeit als der andere Elternteil widmen kann. Ein weiteres wichtiges Kriterium wird auch sein, ob das Kind durch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen wird. Das Familiengericht wird immer abwägen, welches das geringere Übel für das Kind ist, wobei auch die Wünsche des Kindes zu berücksichtigen sind.
Siehe auch:
Sorgerecht
gemeinsames Sorgerecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Weiterführende Links:
Alleinerziehend.net - Wie kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
alleinige Obsorge in Österreich
Foto: Pixelquelle.de
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