Samstag, 11. März 2010, 22:49 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Alleiniges Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht
Informationen für Alleinerziehende zum Sorgerecht: alleiniges Sorgerecht
Das Sorgerecht (Elterliche Sorge) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss darüber das Familiengericht entscheiden. Stimmt der andere Elternteil dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht nicht zu, gibt es nur wenige Ausnahmefälle, in denen das alleinige Sorgerecht gewährt wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass Anstrengungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung erfolglos geblieben sind und auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden. Wer das alleinige Sorgerecht für sich beantragt, muss konkret darlegen, dass, bei welchem Anlass und auf welche Weise Bemühungen um eine gemeinsame Elternentscheidung stattgefunden haben. Es muss erkennbar sein, warum diese Bemühungen an der Verweigerungshaltung des anderen Elternteils gescheitert sind. Der allgemeine Hinweis des betreuenden Elternteils, aus persönlichen Gründen würden Gespräche mit dem anderen Elternteil abgelehnt, reicht nicht aus. Es ist grundsätzlich beiden Eltern zuzumuten, alle Anstrengungen zu unternehmen, um im Interesse der Kinder ihre gemeinsame Elternverantwortung wahrzunehmen.
Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht kann selbst, oder durch einen Anwalt bei Gericht gestellt werden. Bei solch einem Verfahren wird der Richter das Jugendamt um Mithilfe bitten. Die Mitarbeiter werden sich dann mit den Eltern in Verbindung setzen und in Hinblick auf ein alleiniges Sorgerecht befragen. Sollte das Kind alt genug sein, so wird es auch vom Jugendamt gehört. Bei der Entscheidung des Gerichts steht grundsätzlich das Wohl des Kindes im Vordergrund. Wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es dem Antrag eines Elternteils auf alleiniges Sorgerecht widersprechen. Stimmt der andere Elternteil dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht zu, ist das Gericht an die gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden. Es muss dem Antrag stattzugeben. Diese Bindung an den Willen der Eltern entfällt jedoch, wenn das Kind dem Antrag widerspricht.
Aber auch, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt, muss das Gericht eine Entscheidung fällen. Können sich die beiden Elternteile über das elterliche Sorgerecht nicht einigen, muss das Gericht entscheiden.Dabei steht ausschließlich das Kindeswohl im Vordergrund
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 29.01.2010 - 14:58 Uhr von Potsdamer Bisher keine Antworten