Samstag, 30. Juli 2010, 07:05 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Informationen für Alleinerziehende zum Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts, der sich mit dem Wohnsitz und dem tatsächlichen Aufenthalt eines Minderjährigen unter elterlicher Sorge handelt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Insbesondere wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann zwar auch mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden, jedoch auf Antrag zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Jugendamt kann sie hier beraten.

 

Begleiteter Umgang
Das gemeinsame Sorgerecht kann Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben, wenn das Kind seinen Aufenthalt bei beiden Elternteilen hat. In diesem Fall kann die Barunterhaltspflicht ganz oder teilweise entfallen. Hat das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt bei einem Elternteil, so steht ihm Kindesunterhalt vom anderen Elternteil zu. Geht kein Kindesunterhalt ein, so kann der Kindesunterhalt eingeklagt werden, unter denselben Bestimmungen wie Unterhaltsansprüche bei alleinigem Sorgerecht.

 

Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht:

Sorgerecht
alleiniges Sorgerecht
gemeinsames Sorgerecht
Umgangsrecht

 
Weiterführende Links:
News: Aufenthaltsbestimmungsrecht

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