Samstag, 04. Februar 2012, 19:12 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Informationen für Alleinerziehende zum Thema begleiteter Umgang

Begleiteter UmgangEltern und Kinder haben nach einer Trennung oder Scheidung das Recht auf gegenseitigen Umgang miteinander. Leider passiert es in einigen Fällen, dass der das Kind betreuende Elternteil den alleinigen Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind verweigert. In solchen Fällen ist begleiteter Umgang eine mögliche Lösung. Dabei findet der Umgang in Anwesenheit einer neutralen dritten Person statt. Begleiteter Umgang wird von den Jugendämtern selbst, aber auch von Organisationen wie dem deutschen Kinderschutzbund oder anderen anerkannten Trägern der Jugendhilfe vorgenommen. Begleiteter Umgang soll darauf zielen, dass später wieder eine normale Besuchsregelung möglich ist.

 

Begleiteter UmgangBetreuter Umgang kann auch auf richterliche Anordnung erfolgen. Die richterliche Anordnung des betreuten Umgangs ist in § 1684 Abs. 4 BGB geregelt. Eine Anordnung kann auch erfolgen, wenn nach Auffassung des Familiengerichts ansonsten eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben wäre.

 

Weitere Informationen zum begleiteten Umgang:

Umgangsrecht
 
Weiterführende Links:
Alleinerziehend.net - Häufige Fragen zum Umgangsrecht
News: Begleiteter Umgang

Foto:www.pixelio.de

Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Begleiteter Umgang

Letzter Beitrag am 16.01.2012 - 14:41 Uhr von tribue        Bisher 1 Antwort

Hilfe - Vater des Kinds möchte gemeinsames Sorgerecht

hallo! folgendes, der vater meines kindes (3 1/2) moechte nach nun 3 1/2 jahres das gemeinsame sorgerecht. so wie ich es verstanden habe mit der begruendung, er moechte mehr am leben des kindes teilnehmen z.b. bei der einschulung dabei sein. ich habe natuerlich schon viel recherchiert und bin zu de... weiter