Donnerstag, 11. März 2010, 22:48 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Beratungshilfe
Beratungshilfe
Informationen für Alleinerziehende zur Beratungshilfe

Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung gewährt. Rechtliche Grundlage ist das Beratungshilfegesetz (BerHG).
Mit ihr können Rechtsanwaltskosten in bestimmten Fällen für besonders einkommensschwache Personen übernommen werden. Die Voraussetzungen sind in aller Regel erfüllt, wenn Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II besteht.
Beratungshilfe deckt die Kosten für die Beratung und die außergerichtliche Vertretung des Mandanten ab.
Die Beratungshilfe umfasst keine Kosten für anwaltliche Vertretung bei Gericht oder Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren. Für solche Fälle kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe als Hilfe in Betracht.

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira Bisher 1 Antwort