Donnerstag, 18. März 2010, 19:40 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Beratungshilfe

Beratungshilfe

Informationen für Alleinerziehende zur Beratungshilfe

Beratungshilfe
Im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung, aber auch bei Unterhalts- und Sorgerechtsfragen treten häufig komplexe rechtliche Fragen auf, die ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder gegebenenfalls eines Fachanwalts für Familienrecht nur schwer zu klären sind.
Damit Personen, die nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, sich ebenfalls rechtlich beraten lassen können gibt es die Beratungshilfe. Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden.

 

Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung gewährt. Rechtliche Grundlage ist das Beratungshilfegesetz (BerHG).
Mit ihr können Rechtsanwaltskosten in bestimmten Fällen für besonders einkommensschwache Personen übernommen werden. Die Voraussetzungen sind in aller Regel erfüllt, wenn Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II besteht.
Beratungshilfe deckt die Kosten für die Beratung und die außergerichtliche Vertretung des Mandanten ab.
Die Beratungshilfe umfasst keine Kosten für anwaltliche Vertretung bei Gericht oder Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren. Für solche Fälle kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe als Hilfe in Betracht.

 

Beratungshilfe
Die Beratungshilfe kann bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch der beauftragte Rechtsanwalt direkt beim Amtsgericht stellen. Ein im Wege der Beratungshilfe beauftragter Rechtsanwalt kann von seinem Mandaten eine Beratungsgebühr in Höhe von maximal € 10 für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe verlangen.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe für Alleinerziehende:

Prozesskostenhilfe

 
Weiterführende Links:
News: Beratungshilfe

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter