Samstag, 30. Juli 2010, 07:04 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Besuchsrecht
Besuchsrecht
Informationen für Alleinerziehende zum Besuchsrecht
Nach einer Trennung oder Scheidung hat der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält ein Besuchsrecht. Das Besuchsrecht ist nicht nur das Recht des die Kinder nicht betreuenden Elternteils auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern, sondern insbesondere auch das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern. Die Beziehungen und Bindungen des Kindes zu dem anderen Elternteil sollen durch eine Besuchsregelung fortgesetzt und vertieft werden.
Oft wird das Besuchsrecht mit dem Sorgerecht verwechselt. Das Besuchsrecht (Umgangsrecht) und das Sorgerecht sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Selbst wenn das Sorgerecht auf einen Elternteil alleine übertragen wurde, hat der andere Elternteil weiterhin ein Umgangsrecht. Dies gilt prinzipiell sogar bei nicht gezahltem Kindesunterhalt
Wenn der betreuende Elternteil Bedenken hat, dass der andere Elkternteil sein Knd alleine sieht, dann ist ein betreuter Umgang die Lösung des Problems. Beim betreuten Umgang findet der Umgang stundenweise unter Aufsicht einer dritten Person statt. Betreuter Umgang kann auch vom Gericht angeordnet werden. Es werden dabei zunächst 8 bis 10 Termine festgelegt. Der betreute Umgang wird z.B. bei den Bezirkssozialdiensten des Jugendamtes oder beim Kinderschutzbund durchgeführt. Der betreute Umgang ist in vielen Fällen der einzige Weg zurück zu einem "normalen" Umgang mit dem Kind.
Jedes Kind hat ein eigenes Recht auf ungestörten Umgang mit jedem Elternteil. Kommt ein Elternteil den Besuchswünschen des Kindes nicht nach, hat es einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, das hier bei der Vermittlung von Kontakten helfen soll (§ 18 KJHG).
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 25.07.2010 - 09:01 Uhr von Klauspeterdus Bisher 1 Antwort