Samstag, 11. März 2010, 00:41 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Betreuter Umgang

Betreuter Umgang

Informationen für Alleinerziehende zum betreuten Umgang

Betreuter UmgangBetreuter Umgang ist ein Begriff aus dem Umgangsrecht. Betreuter Umgang (Begleiteter Umgang) findet unter Aufsicht einer dritten Person statt. Der betreute Umgang soll die Basis einer normalen Besuchsregelung ermöglichen. Betreuter Umgang wird beispielsweise von den Jugendämtern oder vom Kinderschutzbund angeboten. Während der Besuchszeit spielt der umgangsberechtigte Elternteil stundenweise in Anwesenheit einer Aufsichtsperson mt seinem Kind. Betreuter Umgang bietet auch die Möglichkeit, das Kind zu übergeben, ohne dass die Eltern sich sehen. Damit können Streitsituationen vermieden werden. Der Umgang selbst kann in der Wohnung des Umgangsberechtigten, in den Räumlichkeiten der betreuenden Organisation oder beispielsweise auch auf einem einem Spielplatz stattfinden. Ziel des betreuten Umgangs ist ein möglichst normaler Umgang mit dem Kind.
Betreuter Umgang kann auch vom Familiengericht angeordnet werden. Die richterliche Anordnung bezieht sich in der Regel auf 8 bis 10 Besuchstermine. Die richterliche Anordnung des betreuten Umgangs ist in § 1684 Abs. 4 BGB geregelt.

 

Betreuter UmgangDer betreute Umgang dient in Streitigkeiten wegen des Umgangsrechts auch dazu, dem Familiengericht Hilfestellung zur Festlegung einer Umgangsregelung zu geben. Die Stelle, die den Umgang betreut, beurteilt den Umgang und gibt Empfehlungen an das Familiengericht, das meist dieser neutralen und qualifizierten Beurteilung folgt.

 

Jedes Kind hat ein eigenes Recht auf ungestörten Umgang mit jedem Elternteil. Kommt ein Elternteil den Umgangswünschen des Kindes nicht nach, hat es einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, das hier bei der Vermittlung von Kontakten helfen soll (§ 18 KJHG). Das Gericht kann in Umgangsprozessen dem Kind eine/n Verfahrenspfleger/in bestellen, wenn dies zur Wahrung der Interessen des Kindes erforderlich ist (§ 50 FGG).

Weitere Informationen zum betreuten Umgang:

Umgangsrecht
 
Weiterführende Links:
Alleinerziehend.net - Häufige Fragen zum Umgangsrecht
News: Betreuter Umgang

Foto:www.pixelio.de

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