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Informationen - BGH stützt berufstätige alleinerziehende Mütter

BGH stützt berufstätige alleinerziehende Mütter

BghDer Bundesgerichtshof hat für Alleinerziehende das Recht auf volle Erwerbstätigkeit gestärkt. Wird für die Kinder dadurch ein Ganztagsplatz im Kindergarten nötig, muss sich danach der Vater (oder auch die unterhaltspflichtige Mutter) an den Mehrkosten beteiligen. Weiter entschieden die obersten Familienrichter zur Anrechnung eines Immobilienkredits, zum fiktiven Lohn bei Teilzeitarbeit und zum Ausschluss nachehelichen Unterhalts.

Im ersten Fall hatte der nichteheliche Vater zugesagt, den üblichen Regelbetrag als Unterhalt für seine Tochter zu zahlen. Um voll arbeiten zu können, schickte die alleinerziehende Mutter das Kind in einen Ganztagskindergarten und meinte, der Vater müsste die Kosten des Kindergartenplatzes von 90 Euro monatlich zusätzlich bezahlen. Das Oberlandesgericht Nürnberg meinte dagegen, die Kosten seien als berufsbedingter Aufwand allein der Mutter zuzurechnen. Mit seinem am 6. März bekanntgegebenen Urteil vom 5. März positionierte sich der BGH dazwischen: Die Kosten für einen Halbtagskindergarten seien bereits im Regelunterhalt berücksichtigt, stellten die Karlsruher Richter klar. Mehrkosten für einen Ganztagsplatz müsse der Vater zwar nicht allein bezahlen, er müsse sich aber beteiligen. Beide Eltern müssten anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen dafür aufkommen, so der BGH. Az.: XII ZR 150/05 (Kindergarten) Az.: XII ZR 22/06 (Kreditrate, Teilzeitarbeit) Az.: XII ZR 132/05 (Krankheit)


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