Donnerstag, 11. März 2010, 00:41 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Elterngeld
Elterngeld
Informationen für Alleinerziehende zum Elterngeld
Das neu eingeführte Elterngeld bekommen alle Eltern, deren
Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Das gilt natürlich auch
für Alleinerziehende. Wurde das Kind vorher geboren, gibt es weiterhin
das Erziehungsgeld. Es ist also durchaus möglich, dass Familien mit
mehreren Kindern für ein älteres Kind das alte Erziehungsgeld
und gleichzeitig für ein jüngeres Kind das neue Elterngeld erhalten.
Im Gegensatz zum Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 67 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.
Um Eltern mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen bekommen
diese einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 %. Somit beträgt
der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67 sondern
73,7 %. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro.
Haben Sie bis zur Geburt des Kindes kein selbständiges Einkommen erhalten, so beträgt das monatliche Elterngeld 300 Euro. Diese 300 Euro werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Auf Wunsch der Eltern können die monatlichen Elterngeld-Zahlungen halbiert und so die Auszahlungsmonate verdoppelt werden. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld.

Insgesamt profitieren die Familien vom neuen Elterngeld. Vor allem Alleinerziehende, die meistens über ein geringes oder fehlendes Einkommen verfügen sind gegenüber dem Erziehungsgeld benachteiligt. Das Erziehungsgeld wurde wahlweise in 12 Monatsbeträgen à 450 Euro oder in 24 Monatsbeträgen à 300 Euro gewährt. Für Alleinerziehende ohne ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bedeutet das Elterngeld somit im schlimmsten Fall eine Einbuße von 12 Monatsbeträgen à 300 Euro, also von 3.600 Euro.
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira Bisher 1 Antwort