Donnerstag, 11. März 2010, 00:41 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Elterngeld

Elterngeld

Informationen für Alleinerziehende zum Elterngeld

ElterngeldDas neu eingeführte Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Das gilt natürlich auch für Alleinerziehende. Wurde das Kind vorher geboren, gibt es weiterhin das Erziehungsgeld. Es ist also durchaus möglich, dass Familien mit mehreren Kindern für ein älteres Kind das alte Erziehungsgeld und gleichzeitig für ein jüngeres Kind das neue Elterngeld erhalten.

Im Gegensatz zum Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 67 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.

 

 
Um Eltern mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen bekommen diese einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 %. Somit beträgt der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67 sondern 73,7 %. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro.

Haben Sie bis zur Geburt des Kindes kein selbständiges Einkommen erhalten, so beträgt das monatliche Elterngeld 300 Euro. Diese 300 Euro werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.

Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Auf Wunsch der Eltern können die monatlichen Elterngeld-Zahlungen halbiert und so die Auszahlungsmonate verdoppelt werden. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld.

 

 

Erziehungsgeld
Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.

Insgesamt profitieren die Familien vom neuen Elterngeld. Vor allem Alleinerziehende, die meistens über ein geringes oder fehlendes Einkommen verfügen sind gegenüber dem Erziehungsgeld benachteiligt. Das Erziehungsgeld wurde wahlweise in 12 Monatsbeträgen à 450 Euro oder in 24 Monatsbeträgen à 300 Euro gewährt. Für Alleinerziehende ohne ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bedeutet das Elterngeld somit im schlimmsten Fall eine Einbuße von 12 Monatsbeträgen à 300 Euro, also von 3.600 Euro.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld:

Kindergeld

 
Weiterführende Links:
Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht beim Elterngeld benachteiligt
News: Elterngeld

Foto:www.pixelio.de

Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Elterngeld

Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter