Samstag, 04. Februar 2012, 18:57 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag

Informationen für Alleinerziehende zum Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag
Steuerpflichtige, die mit einem Kind alleine leben, können einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Gewährt wird dieser Entlastungsbetrag nur "echten Alleinerziehenden". Das Kind muss in der gleichen Wohnung gemeldet sein und es darf keine weitere erwachsene Person zum Haushalt gehören. Den Entlastungsbetrag erhalten Alleinerziehende auch für ein volljähriges Kind, wenn dieses den Grundwehrdienst oder Zivildienst leistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

 

Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entspricht der Steuerklasse II. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Entlastungsbetrag wird - anders als der bis 2004 geltende Haushaltsfreibetrag - nicht vom Einkommen, sondern von der Summe der Einkünfte abgezogen. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

 

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde vom Gesetzgeber als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1998 – 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 eingeführt, in dem dieses den Haushaltsfreibetrag für verfassungswidrig erklärt hatte.

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

Haushaltsfreibetrag
Steuerklasse II

 
Weiterführende Links:
News: Entlastungsbetrag

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter