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1

Freitag, 5. September 2008, 18:40

Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Aussicht. Mein von mir getrennt lebender Ehemann (Trennungsjahr ist vorbei) hat noch die Steuerklasse 3, welche bekomme ich? Wie geht es mit dem Kinderfreibetrag, wir haben zwei Kinder?
[addsig]

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2

Freitag, 5. September 2008, 18:47

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

hallo erst mal ...




du kannst auf steuerklasse 2 gehen da du alleinerziehend bist ;-)

musst zum b??rgeramt gehen und das ?¤ndern lassen und dein kind zur h?¤lfte mit eintragen ..

lg melly

[addsig]

watzmann

Anfänger

Beiträge: 0

3

Freitag, 5. September 2008, 23:12

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Hallo auch,

vom Gesetz her seid ihr verpflichtet, ab dem Jahr nach der Trennung, also seit Jan 08 die Steuerklasse zu ?¤ndern von III/V auf I/II. Hat nat??rlich auch Auswirkungen auf das Nettoeinkommen des Mannes und somit auf evtl. Unterhaltszahlungen.
Das Einwohnermeldeamt kann einmal im Jahr die Steuerklasse ?¤ndern, das muss aber f??r beide Lohnsteuerkarten gleichzeitig passieren. Um die LstKl. II zu erhalten bedarf es auch einer formlosen Best?¤tigung, da?? die Kinder bei dir wohnen.
Bevor dein Mann jetzt als Steuers??nder dasteht (und du auch, da ihr ja noch eine gemeinsame Lohnsteuererkl?¤rung abzugeben habt), solltet ihr untereinander abkl?¤ren, wie ihr den steuerlichen Vorteil einer gemeinsamen Veranlagung ??r 2008 untereinander aufteilt.
Wen du f??r dich die Stkl. II beantragst, mu?? also gleichzeitig dein Mann von III auf I wechseln.
Der Kinderfreibetrag wird dann im Regelfall auf beide aufgeteilt, also 1,0 f??r dich und 1,0 f??r deinen Mann. Das hat aber nur geringf??gige Auswirkungen auf Kirchensteuer und Solidarit?¤tszuschlag. Den vollen Kinderfreibetrag erh?¤ltst du nur, wenn dein Mann nachweislich nicht f??r Kindesunterhalt aufkommt.

willkommen im club
watzmann[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

4

Samstag, 1. November 2008, 08:17

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Wenn man getrennt lebt , kann man auch nur eine Steuerkarte vorlegen und ?¤ndern lassen. Hat mir gerade meine Anw?¤ltin gesagt...F??r die ??nderung der anderen ist der getrennt lebende Ehemann dann verantwortlich...

Ach ja: auch die Steuererkl?¤rung f??r 2008 ist eben nicht mehr gemeinsam zu machen, wenn man das gesamten Jahr schon getrennt lebt. Dann n?¤mlich muss jeder seine eigene machen. Und der Mann in diesem Fall h??chstwahrscheinlich nachzahlen....

Nachtrag: den Vollen Kinderfreibetrag bekommt man nicht nur wenn der Vater gar nicht f??r den Unterhalt aufkommt sondern auch wenn er nicht 75% des Regelsatzes zahlt. Und da reicht ein Kreuzchen auf dem Steuerformular. Nichts mit "nachweislich"...<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 19.12.2008, 06:57 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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5

Montag, 30. März 2009, 19:01

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Hallo

Habe frage und versuche schon seid einige zeit zur erfahren. Seid 02.2008 bin verwitwet habe Kleinkind wird bald 3 und kann in KIGA gehen, und ich wider arbeiten kann. Jetzt ist die frage die mir keine so richtig ekl?¤ren kann welche Steuerklasse f??r mich besser ist ob (noch 2009 die 3) oder gleich auf 2 umzusteigen? Laut diversen Rechner Tabellen im net trotz &#8220;Freibetrag&#8221; der liegt bei 1308 euro, wird netto einkommen auf Steuerklasse 2 um ca. 200 euro weiniger als STKL 3!!! Bin f??r Tipps sehr dankbar

Danke im voraus LG Peter

Gast

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6

Montag, 30. März 2009, 21:10

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Hallo Peter,
zun&auml;chst einmal mein Beileid zu deiner schwierigen Situation.
Leider kann ich es nicht mit Gewissheit sagen, aber im Lohnsteuerbegleitheft f&uuml;r 2009 steht, dass du die Steuerklasse III behalten kannst, wenn der Ehegatte nach dem 31.12.2007 verstorben ist, beide Ehepartner zum Todestag im Inland und nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Inwieweit dies zutrifft, kannst du bestimmt f&uuml;r dich beantworten. Au&szlig;erdem hat jedes Finanzamt die Pflicht, dich richtig zu beraten weswegen ich mich dorthin wenden w&uuml;rde, wenn du nicht sowieso einen Steuerberater zu Rate ziehen willst.
Alles Gute f&uuml;r die Zukunft

Brigitte

Gast

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7

Samstag, 11. April 2009, 16:03

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Zitat von »watzmann«



Der Kinderfreibetrag wird dann im Regelfall auf beide aufgeteilt, also 1,0 f??r dich und 1,0 f??r deinen Mann. Das hat aber nur geringf??gige Auswirkungen auf Kirchensteuer und Solidarit?¤tszuschlag. Den vollen Kinderfreibetrag erh?¤ltst du nur, wenn dein Mann nachweislich nicht f??r Kindesunterhalt aufkommt.

willkommen im club
watzmann


Wenn der unterhaltspflichtige Vater zustimmt, kann ich dann den kompletten Kinderfreibetrag (2,0) eingetragen bekommen? Gru?? peterpanem[addsig]

Gast

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8

Dienstag, 14. April 2009, 10:47

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Wenn der unterhaltspflichtige Vater zustimmt, kann ich dann den kompletten Kinderfreibetrag (2,0) eingetragen bekommen? Gru?? peterpanem

[addsig]

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9

Dienstag, 14. April 2009, 11:39

RE: Steuerklasse/Kinderfreibetrag

Hallo.
Beim B??rgerb??ro hatte man mir damals mitgeteilt, dass dies nur mit schriftlicher Genehmigung des Unterhaltszahlers geht.
Rufe doch bei deinem B??rgerb??ro an und frage dort nach.
Gl??ckspilz[addsig]