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1

Samstag, 18. Oktober 2008, 11:36

Urlaub als Alleinerziehende in der Probezeit?

Hallo liebe Communitiy,

ich wollte mich mal erkundigen wie das mit der Urlaubsregelung ist.
Habe einen Vollzeitjob ab 01.11. in Aussicht und habe dann ein halbes
Jahr Probezeit, nun ist das Problem, dass der Kindergarten ab dem
24.12. zu hat bis zum 06.01. und so wie es aussieht, kann mir keiner
den kleinen f??r die Br??ckentage abnehmen... was mache ich denn da?
Adressen beim Jugendamt einholen von Tagesm??tter, aber das muss
ich ja dann selber zahlen und das Geld hab ich leider noch nicht so
locker sitzen dann, als dass ich so 8 EUR pro Stunde ??brig h?¤tte :(

Ist das grunds?¤tzlich unm??glich in der Probezeit Urlaub zu nehmen als
Alleinerziehende?

Was w??rdet ihr mir raten? Doch dann beim Arbeitgeber anfragen,
oder besser sein lassen und beim Jugendamt oder der Arge nachfragen,
ob ich nen Zuschuss bekomme f??r die Tagesmutter?

LG
Hopeless[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

2

Samstag, 18. Oktober 2008, 13:51

RE: Urlaub als Alleinerziehende in der Probezeit?

Ich hatte in der Probezeit 3 Wochen Urlaub genommen - mein Chef wu??te ja, das ich ein Kind habe, und nat??rlich hast du ja auch in der Probezeit Anspruch auf Urlaub.
Viele Gr????e, Julia[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

3

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 08:19

RE: Urlaub als Alleinerziehende in der Probezeit?

Hallo!

Kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn da drin steht : kein Urlaub in der Probezeit dann gilt das so!

Rein vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Anspr??che darauf als Alleinerziehende bevorzugt behandelt zu werden bei der Urlaubsregelung.... Auch hat man vom Gesetz her keinen Anspruch darauf in den Ferien bevorzugt Urlaub zu bekommen.... Solche Regelungen sind immer betriebsintern oder durch die Gewerkschaften geregelt , bzw. die Betriebsr?¤te in den einzelnen Betrieben.....

Ich pers??nlich w??rde in den Arbeitsvertrag schauen, was dazu drin steht. Und wenn Urlaub in der Probezeit ausgeschlossen wird, w??rde ich in den saueren Apfel bei??en und ne Tagesmutter zahlen.... Ev. gibts auch bei Euch die sog. Notfallpl?¤tze in anderen Kitas - ist zwar auch nicht so toll , aber weniger teuer und immer noch besser als den Arbeitsplatz zu riskieren..

Ist im Arbeitsvertrag nichts dazu vereinbart , dann gilt der Tarifvertrag.... Steht da nicht drin , da?? man keinen Urlaub nehmen darf w?¤hrend der probezeit dann hast Du einen ganz normalen Urlaubsanspruch.... Nicht anders als jeder andere im Betrieb .<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 22.10.2008, 09:21 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]