Werde ich beim Arbeitsamt nach Elternzeit fiktiv eingestuft und....
mich w??rde interessieren, ob wer eine ?¤hnliche Situation hatte...
Also, ich war bis 25.7.08 in Elternzeit, mehrere Gerichtsverfahren folgten und nun ist es so, dass ich ab 1.3.09 arbeitslos sein werde. Bis 31.1.09 bin ich im unbezahlten Sonderurlaub (Betrieb wird umgebaut, Richterin entschied f??r Arbeitgeber, dass es so l?¤uft....) , f??r Februar bekomme ich noch mein Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt.
So, nun meine Frage: Wie wird wohl mein Arbeitslosengeld berechnet? Das eine Monatsgehalt als Grundlage genommen oder werde ich fiktiv eingruppiert?
Und wenn ja, wie ? Ich habe das Staatsexamen Lehramt, da aber nie gearbeitet, die letzten 10 Jahre als Verwaltungsangestellte gearbeitet, daf??r aber keine Ausbildung...
Danke,
KARIN
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