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Sonntag, 27. November 2005, 09:26

Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo, ich bin neu hier, alleinerziehend mit zwei Kindern (6 und 8 Jahre, Grundschule), meine Arbeit (nicht gerade wenig, ich bin echt ausgelastet) beschränkt sich auf den Haushalt, also Kochen, Aufräumen usw., Kinder zur Schule bringen und von dort holen (bes. meine kleine Tochter), bei Hausaufgaben helfen, für die Schule lernen (mein Sohn ist spitze mit seinen Noten), meinen Kindern die Welt erklären, ihnen Dinge zeigen, Unterhehmungen, u.s.w.
Gerne würde ich mich irgendwo anstellen lassen, nun hat aber mein Sohn einmal die Woche ab halb 10 Unterricht, meine Tochter einmal die Wochen um 10.15 Schulschluss. Unterrichtsende um 11.20 ist auch normal, oder um 12.05 Uhr. Also schlechte Zeiten für eine Erwerbstätigkeit. Von einem Minijob blieben mir - glaube ich - nur 160 Euro. Er ist also echt keine Möglichkeit, unser ohnehin sehr knappes Einkommen (750 Euro für drei Personsn, schon alle Nebenkosten abgezogen) aufzubessern. Ich komme also nie zu deutlich mehr Geld, da ich "nur" Arzthelferin bin. Und diese düstere Zukunft macht mich fast depressiv, zumindest wütend und gereizt. Ich finde das nicht gerecht. Warum z. B. bekommen reiche Ehepaare, wenn also der Mann ca. 5000 Euro netto verdient oder mehr, auch Kindergeld? Braucht diese beneidenswerte Familie das Geld wirklcih dringend? Warum wird die Kindeserziehung nciht mehr gewürdigt und Menschen wie mir nicht erlaubt, ihr Einkommen besser aufzustocken? Ermässigungen wären auch eine prima Idee (Einkäufe von Lebensmitteln, Kino, Spielwaren,...) oder ein "Erziehungsgehalt". Die Tagesmutter bekäme immerhin ja auch Geld. Aber ich würde meine Kinder nicht in irgendeine Fremdbetreuung übergeben. Der Ausbau einer kostenfreien Mittagsbetreuung wäre klasse, mit warmem Mittagessen, hochqualifiziert und bis etwa 14 Uhr. Wie vielen Frauen wäre damit schon sehr geholfen (Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung).... Unsere Mittagsbetreuung war für dieses Schuljahr schon ausgebucht, und für das Jahr 2006/2007 ist sie es auch schon. Pro Kind kostete mich diese private (von Müttern ins Leben gerufene) Betreuung 85 Euro pro KInd und Monat. Das könnte ich nie bezahlen (170 Euro für meine Kleinen). Dort tun die Kinder was sie wollen und bekommen ein zweites Frühstück. Meine Frage ist, ob jemand mit mir ein Schreiben an die Regierung (oder Stellen weiter "unten") verfassen würde bzw. kämpfen würde und schlüssige Antworten auf einige Missstände fordern würde. Ich habe auch schon überlegt, an die Bildzeitung zu schreiben. Die Arbeit der Hausmütter gehört honoriert und notfalls auch bezahlt. Eine gute Rente müssten Mütter selbstverständlich auch bekommen für ihre überlebenswichtige Arbeit (für die Menschheit) an den neuen kleinen/jungen Menschen. Meine Kinder sind ser gut geraten (obwohl mein Sohn von seinem Papa sex. missbraucht wurde und ich mich habe zum Schutz der Kinder scheiden lassen müssen), und ich lege allergrössten Wert, ihnen in dieser hektischen und nicht selten aggressiven Welt ein Nest zu bieten. Und Hort ist eben kein Nest und zudem teuer.
Ich wäre dankbar um Resonanz und Mitkämpferinnen. Das Abfinden mit ungerechten Situationen gegen Kindern und Mütter, obwohl sie so wichtig sind, ist mir ein arger Dorn im Auge.
Viele Grüße,
Ruth :roll:

simba

Administrator

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2

Sonntag, 27. November 2005, 10:10

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo Ruth,

also ich wäre dabei, mag mir nicht mehr alles gefallen lassen, denn ich habe mich jahrelang selbst genug drüber geärgert.

Grüße aus Herborn

Frank


[addsig]

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3

Sonntag, 27. November 2005, 10:35

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo Ruth, hallo Frank,

also ich wäre auch dabei! :-)
in unserer gruppe sind wir auch schon am überlegen mit 3 AE´s was man da noch anleiern kann.


[addsig]

Marion

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4

Sonntag, 27. November 2005, 10:41

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo Ruth,

also, mit mir kannst Du auch rechnen :-) , auch ich rege mich maßlos darüber auf :evil: .

LG Marion <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Marion, 27.11.2005, 11:43 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

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5

Sonntag, 27. November 2005, 11:25

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo,
schön, daß Du dabei wärst.
Jetzt warten wir doch noch bis nächsten Samstag ab, wer noch dabei wäre, okay? Ich melde mich dann wieder.
:-) Stefanie

Stefanie

Anfänger

Beiträge: 1

6

Sonntag, 27. November 2005, 11:46

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Der letzte Gast vom 27. November um 12.25 Uhr war ich. Hatte mich vor dem Schreiben noch nicht registriert, aber jetzt habe ich es kapiert. Hat jemand eine Idee, was konkret man tun könnte? Oft habe ich schon an das Bundesfamilienministerium und -justizministerium geschrieben. Da kommen dann immer irgendwelche textlich vorgefasste Mails zurück, die aber nicht wirklich auf meine Anligen eingehen. Das ist sehr unbefriedigend. Natürlich bliebe noch die Presse (Bild, Eltern...) Auf jeden Fall wüsste ich schon gerne, was sich die Damen und Herren PolitikerInnen so denken. Die ewig wispernde Frau von der Leyen mit ihren Kindern ist schwerreich und hat mit Sicherheit Kindermädchen. Ihre Kinder, kann ich mir vorstellen, haben kein Leben zusammen mit der Mutter oder sonst viel von ihr. Ich fühle mich von ihr nicht vertreten, denn ich bin der Meinung, daß Kinder schon ein Recht auf Mama oder Papa haben, und das nicht nur die ersten Monate. Ich habe den Eindruck, daß es, wenn es nach der Meinung unserer PolitikerInnen ginge , das Beste wäre, die Kinder so bald wie möglich nach der Entbindung fortzugeben, um sich Vollzeit einstellen zu lassen. Die Damen und Herren da oben sollen erst mal für kostenlose gute Mittagsbetreuung sorgen, dann wäre die Teilzeitarbeit weitaus weniger ein Problem.
Ich werde mich die kommenden Werktage einmal bei der Bildzeitung erkundigen und noch bei anderen Blättern.
Wir lesen voneinander,
Stefanie
:-) [addsig]

Gast

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7

Sonntag, 27. November 2005, 12:00

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

ich möchte noch eben die ungerechtigkeit der steuerklassen dazu werfen. schliesslich ist drei die beste steuerklasse. aber als ae kommst du nur auf zwei. dabei braucht ein kind weitaus öfter neue anziehsachen, ein eigenens zimmer, fährt auf klassenfahrten, braucht während der arbeitszeit eine betreuung usw. . wenn das geld knapp wird kann es auch nicht mal eben einen minijob annehmen, um die haushaltskasse aufzufüllen. weshalb ist also ein verheiratetes kinderloses paar mit einem verdiener besser gestellt als ein ae mit kind ? das ist eine regelung, die ich noch nie verstanden habe. :-(

ich würde im rahmen meiner möglichkeiten auch mitmachen, und so gut es geht unterstützen.

liebe grüsse, andrea

Marion

Anfänger

Beiträge: 1

8

Sonntag, 27. November 2005, 12:42

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo Stefanie, andrea, Frank, Udo,

vielleicht sollten wir eine Partei bilden und uns in den Bundestag wählen lassen, dann wären wir auf jeden Fall besser gestellt, man bedenke nur die kanpp 4000 euros steuerfrei *lach :-D, natürlich wäre eine Diät (war das nicht zum abnehmen :-? ) von 7009 euro auch nicht zu verachten, da wir dann auch freie Fahrt mit Bus, Bahn und Flugzeug hätten, können wir uns auch mal gegenseitig besuchen, wären dann natürlich Parteigespräche. :lol:

Aber mal im Ernst, ich habe so einige Emailadressen aus dem Bundestag gesammelt, wie wäre es, wenn wir die mal alle bombadieren und natürlich alle möglichen zur Verfügung stehenden Medien bombadieren.

LG Marion [addsig]

trinity2673

Anfänger

Beiträge: 1

9

Sonntag, 27. November 2005, 13:03

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo @ all,

also ich helfe auch gerne mit.

Ich bin es so leid immer wieder um meine Rechte als AE kämpfen zu müssen.

Man hat das Gefühl, man müsste das "Rad immer wieder neu erfinden".

Eine interessante Adressse wie ich finde ist:

Deutscher Bundestag Petitionsausschuß

Dort kann man eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag Petitionsauschuß schreiben.

Vielleicht rüttelt das mal!!??!!

Liebe Grüße Anne[addsig]

Andreas

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Beiträge: 1

10

Sonntag, 27. November 2005, 13:56

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo an alle Kämpfer,
würde gerne mithelfen einige Mißstände anzuprangern, die Ideen sind bestimmt vielfältig, sollten sie zunächst erst ein mal sammeln und dann (irgendwie) zusammenfassen.
Gibt bestimmt jede Menge Arbeit (endlich mal)
LG Andreas[addsig]

manu

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Beiträge: 1

11

Sonntag, 27. November 2005, 15:16

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

hier ist schon eine petition am laufen!

es geht um die eheähnliche gemeinschaft in bezug auf hartz4.
link:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=9

achtung!!! diese petition geht nur bis einschließlich den 5.12.2005<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: manu, 27.11.2005, 04:33 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

manu

Anfänger

Beiträge: 1

12

Sonntag, 27. November 2005, 16:14

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

desaweiteren möchte ich hiermit mal die ffh posten in dem dort bücher zur hartz4 thmatik angeboten werden..sehr hilfreich im hinblick auf den leitfaden zu hartz4 und der arbeitsaufnahme!!!!

http://www.fhverlag.de/index_haupt2.php?c=b&p=a&UID=7Z9y9je1v7


neben in der leiste auf "programm " gehen und
unten in "neuauflagen" gehen

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: manu, 27.11.2005, 05:16 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

simba

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13

Sonntag, 27. November 2005, 16:21

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo,

innerhalb des nächsten Monats steht die Vereinsgründung von Alleinerziehend.net an. Vielleicht wäre das unter anderem eine vernünftige Basis um gemeinsam etwas zu erreichen. Immerhin würde man dann nicht mehr als einzelner schreiben.

Hier vorab mal der Satzungsentwurf:

<b>Satzung des Alleinerziehend.net e.V.</b>
Die nachfolgende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am ........ einstimmig beschlossen:

§ 1 Name
Der Verein führt den Namen "Alleinerziehend.net e.V." Der Verein ist unter diesem Namen in das örtliche Vereinsregister beim Amtsgericht Herborn einzutragen.
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Sitz und Struktur
(1) Hauptsitz des Vereins ist Herborn.
(2) Darüber hinaus ist ferner bei Bedarf die Gründung von Landesverbänden in allen Bundesländern sowie im deutschsprachigen Ausland unter Beachtung der jeweiligen örtlichen Gesetzgebung und der Vereinsstatuten möglich.

§ 3 Verwaltung
Alleinerziehend.net e.V.. verwaltet seine Angelegenheiten sowie sein Vereinskapital durch die hierfür gewählten Organe selbst. Alle Einnahmen des Vereins dürfen dabei ausschließlich nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 4 Gemeinnützigkeit/Aufgaben und Zielsetzungen
(1) Der Verein "Alleinerziehend.net e.V." wirkt darauf hin, die Grundrechte der Gleichheit und des besonderen Schutzes der Familie und das Sozialstaatsprinzip für alle allein erziehenden Mütter und Väter sowie deren Kinder (die Einelternfamilie) als auch den werdenden Müttern, die bereits während der Schwangerschaft ohne Partner sind, zu verwirklichen und ihre Lebenssituation zu verbessern.
(2) Der Verein unterstützt und fördert Einrichtungen und Maßnahmen, die eine Lebenshilfe für Einelternfamilien darstellen.
(3) Zur Erreichung dieses Zieles will der Verein "Alleinerziehend.net e.V." insbesondere den Kontakt und Erfahrungsaustausch allein erziehender Mütter und Väter fördern.
(4) Der Verein unterstützt Einelternfamilien durch Beratung in Lebenskrisen, Lebens- und Erziehungsfragen, gibt Hilfestellung bei der Berufsfindung und &#8211;ausbildung. Darüber hinaus bietet der Verein ideelle Unterstützung in akuten Notfällen, sowie Hilfe bei Wohnungs- und Arbeitsuche. Die Unterstützung zielt auf eine Hilfe durch Selbsthilfe.
(5) Der Verein will einer sozialen Isolation von Einelternfamilien entgegenwirken. Dies soll vor allem durch Schaffung geeigneter Kommunikationsnetze und Plattformen, Organisation von Familienfreizeiten und gemeinsamen Freizeitaktivitäten geschehen.
(6) Der Verein unterstützt und fördert Maßnahmen, die sich mit den Problemen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen.
(7) Der Verein verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist ferner selbstlos tätig und verfolgt nicht vorwiegend eigenwirtschaftliche Zwecke.
(8) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben außerhalb des Vereinszwecks oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(9) Der Verein arbeitet überkonfessionell und ohne parteipolitische Bindung.
(10) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Das Vermögen fällt an einen von der o. g. Mitgliederversammlung zu bestimmenden anderen gemeinnützigen Verein oder Wohlfahrtsverband Alle Beschlüsse über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung oder Aufhebung sind vor Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt zum Einverständnis vorzulegen.
(11) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Verbandes keine Anteile des Verbandsvermögens.


§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder von Alleinerziehend.net e.V.. können auf Antrag natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen sein, die im Sinne des Vereinszwecks tätig oder bereit sind, diesen auf andere Weise zu fördern. Jeder Antrag bedarf der Schriftform.
(2) es werden folgende Arten der Mitgliedschaft unterschieden:
- ordentliche Mitgliedschaft
- fördernde Mitgliedschaft
- Ehrenmitgliedschaft.

Ordentliche Mitglieder können Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung zahlen. Grundsätzlich ist die Beitragszahlung jedoch freiwillig.
Fördermitglieder unterstützen den Verband in besonderer Weise auf materielle und/oder ideelle Art. Sie setzen sich unterstützend dafür ein, dass der Zweck des Verbandes nach (§4) erfüllt wird. Sie haben Rederecht in der Mitgliederversammlung. Sie zahlen einen Beitrag. Sie verzichten auf das Stimmrecht während des Mitgliederversammlung und auf ein Mitwirken in der Vertretung des Verbandes nach außen.
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit.
Näheres regelt eine von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossene Beitragsordnung.
(3) Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
(4) über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(5) Die Mitgliederversammlung wird jährlich über die Aufnahme neuer Mitglieder unterrichtet.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet, außer im Todesfall, durch Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand (Kündigung). Er ist wirksam mit dem Zugang der Erklärung.
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
(4) Ein Mitglied, das gegen die Vereinsinteressen in grober Weise verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Er ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied gegen Empfangsnachweis bekannt zu geben. In der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ist über den Ausschluss den Mitgliedern zu berichten.

§ 7 Rechte der ordentlichen Mitglieder
(1) Jedes Mitglied kann sich mit Anregungen, wünschen und Beschwerden jederzeit an den Vorstand wenden. Dem Mitglied ist hierbei ausreichend Möglichkeit zur Darstellung seines Anliegens zu geben.

§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Innerhalb der ersten sechs Monate des Vereinsjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
(2) Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von jedem Mitglied gestellt werden. Die Anträge von Mitgliedern müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Dringlichkeitsanträge müssen von mindestens einem Drittel der Mitglieder unterzeichnet sein oder vom Vorstand gestellt werden. über ihre Zulassung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit, wobei wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss. Dringlichkeitsanträge auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern und auf Satzungsänderungen sind nicht zulässig.
(3) Die Mitgliederversammlung ist beschluss-fähig, wenn mindestens ein Drittel aller ordentlichen Mitglieder anwesend ist. Die Vertretung eines Mitglieds in der Mitgliederversammlung durch ein schriftlich bevollmächtigtes anderes Mitglied ist zulässig. Kein Mitglied kann jedoch mehr als zwei andere Mitglieder vertreten. Ist die Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so hat der Vorstand innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
(4) In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme.
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen bedürfen Beschlüsse über
a) die änderung der Satzung (§ 33 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt unberührt);
b) die Auflösung des Vereins.
(6) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
a) Genehmigung des Protokolls
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Genehmigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr
d) Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes
e) Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
f) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereines
g) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern und
h) Ernennung von Ehrenmitgliedern.
(7) Versammlungsleiter ist der Vorstandsvorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter.
(8) über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sollen den Vereinszweck im Umfang ihrer beruflichen Möglichkeiten und ihres öffentlichen Einflusses fördern. Darunter fällt insbesondere die Berichterstattung an den Vorstand über alle Tätigkeiten, die das Mitglied auf dem Gebiete des Vereinszweckes durchgeführt und über alle Erfahrungen, die es hierbei gewonnen hat.
(4) Die Mitglieder haben ein gepflegtes und charakterlich einwandfreies Auftreten im Rahmen der Tätigkeit für den Verein an den Tag zu legen.
(5) Alle Mitglieder haben über interne Abläufe, Vorgänge, Sachverhalte und Belange Stillschweigen zu bewahren; dies gilt bis zur Dauer von einem Jahr auch nach Beendigung der Mitgliedschaft. Zuwiderhandlungen ziehen den sofortigen Ausschluss aus dem Verein, ungeachtet einer eventuellen rechtlichen Verfolgung, nach sich.
(6) Das nähere hierzu wird in einer, von der Mitgliederversammlung zu genehmigenden Ordnung geregelt.

§ 10 Vorstand
(1) Der Vereinsvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Finanzreferenten
d) dem Schriftführer
e) bis zu drei Beisitzern
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden alleine vertreten.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er sorgt für die Verwirklichung des Vereinszwecks, beschafft und vergibt insbesondere die Fördermittel und vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(3) Zur Erfüllung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftsführer bestellen. Er handelt im Auftrag des Vorstandes. Seine Rechte und Pflichten sind in der Bestellung zu regeln. Der Geschäftsführer hat dem Vorstand über seine Tätigkeit zu berichten.
(4) Mitglied des Vorstandes kann nur sein, wer Vereinsmitglied ist.
(5) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und für zwei Jahre bestellt, gerechnet von ordentlicher zu ordentlicher Mitgliederversammlung. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(6) Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet darüber hinaus, außer im Todesfall, durch Niederlegung, die jederzeit möglich ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, so wählt die nächste ordentliche Mitgliederversammlung für dessen verbleibende Amtsperiode einen Nachfolger. Der Vorstand, der bis dahin von den übrigen Vorstandsmitgliedern allein gebildet wird, kann ein anderes Vorstandsmitglied mit den Aufgaben des freigewordenen Amtes betrauen.
(7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter formlos unter Angabe der Beschlussgegenstände einberufen werden. Die Einberufungsfrist richtet sich nach der Dringlichkeit der Tagesordnung, soll jedoch eine Woche nicht unterschreiten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende, anwesend ist.
(8) Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder im falle dessen Abwesenheit seines Stellvertreters.
(9) Beschlüsse des Vorstandes können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sämtliche Mitglieder des Vorstandes mit diesem Verfahren sich schriftlich einverstanden erklären.
(10) über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll aufzunehmen, das in der nächsten Sitzung zu genehmigen ist.

§ 11 Beirat
Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Beirat berufen werden, dessen Aufgabe es ist, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen. Die Anzahl der Beiratsmitglieder ist durch den Vorstand festzulegen. Die Regularien des Beirats können in einer vom Vorstand zu erlassenden Ordnung festgelegt werden.

§ 12 Jahresabschluss
Der Vorstand hat innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Vereinsjahres den Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss ist innerhalb weiterer zwei Monate der Mitgliederversammlung zur Feststellung vorzulegen. Der Verein ist überparteilich. Mitglieder, die sich nicht zur freien demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, sind auszuschließen.

§ 13 Auflösung und Liquidation
(1) Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
(2) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird.

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für oder gegen die Belange des Vereines oder seiner Satzung ist Herborn.

§ 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum Datum der Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Herborn in Kraft.

Der Verein sichert nicht nur den Fortbestand dieses Internetprojektes einschliesslich der Urlaubsangebote, sondern soll durchaus auch politisch aktiv werden und somit auch eine Lobby für Alleinerziehende bilden. Es gibt auch verschiedene Aktionen und Ideen, die man gemeinsam umsetzen könnte. Man muss sich eben nicht alles gefallen lassen. Ich werde geplante Aktionen und Ideen hier in den nächsten Tagen mal vorstellen.

Grüße aus Herborn

Frank
[addsig]

simba

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14

Sonntag, 27. November 2005, 16:29

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

... noch ein Nachtrag zur vorgestellten Vereinssatzung. Diese wurde dem Amtsgericht bereits vorgelegt und ist dort in einigen Punkten überarbeitet worden, so daß sie in dieser Fassung problemlos eingetragen würde. Lediglich das Finanzamt bemängelt §4 Abs. 10, in der aktuellen Fassung würde die gemeinnützigkeit versagt. Es muss da aber einfach nur ganz konkret eingetragen werden, wem das eventuell angehäufte Vereinsvermögen im Falle einer Vereinsauflösung zugute käme. Also nur eine Formsache, ein konkretes Projekt oder ein konkreter Verein soll aber von meiner Seite da nicht genannt werden, das soll bei der Vereinsgründung abgestimmt werden.

Grüße

Frank[addsig]

Gast

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15

Sonntag, 27. November 2005, 20:15

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?



schön
obwohl mir das alles in bezug auf mitgliedschaft immer noch sehr abstakt ist.

§ 9 Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sollen den Vereinszweck im Umfang ihrer beruflichen Möglichkeiten und ihres öffentlichen Einflusses fördern. Darunter fällt insbesondere die Berichterstattung an den Vorstand über alle Tätigkeiten, die das Mitglied auf dem Gebiete des Vereinszweckes durchgeführt und über alle Erfahrungen, die es hierbei gewonnen hat.

tja, also wird nur mitglied, der politisch aktiv oder beruflich das "richtige" umfeld hat ? bei unserem arbeitgeber ist z. b. jede art der politischen oder vereinsfördernden aktionen untersagt. keine unterschriften sammeln, keine flugblätter verteilen, keine privaten aushänge, kein garnix. und das ist keine ausnahme.

§ 9 Pflichten der Mitglieder
(4) Die Mitglieder haben ein gepflegtes und charakterlich einwandfreies Auftreten im Rahmen der Tätigkeit für den Verein an den Tag zu legen.

aaaah ja *haare kämm und fingernägel kontrollier* . das versteh ich. :-D

hört sich im ganzen auf jeden fall gut an.

andrea *wink*

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16

Sonntag, 27. November 2005, 22:11

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

zu § ) gilt einfach nur zu sagen:

Man hat strikt der Meinung der admins zu sein, versucht man sich mit gegenargumenten, weil nicht gleicher Meinung, fliegst halt.

Und ich weiß, auch sieser Beitrag wird wieder gelöscht.......und lächel dann......in dem Moment, weil ich genau die Beziehungen, die Adressen, und die Korrespondenz hätte, damit es auch weiter käme, als nur zum Schreibtisch von X oder Y...........

Aber egal............andere Meinungen sind nicht gefragt, und in § 9 deutlich klargestellt.

Viel Erfolg trotzdem mit eurem ding.

<fieldset style="border: 3px solid red; background-color: rgb(115, 159, 196); text-align: left;"><legend style="font-weight: bold;">Stop</legend>
<img src="http://www.alleinerziehend.net/images/stophand.jpg" align=left>Bitte keine anonymen Postings, ohne einen Namen drunter zu setzen. Das ist schon deshalb wichtig, damit andere Euch ansprechen können!
Bitte haltet Euch doch an diese einfachen Regeln!<p><a href="user.php?op=userinfo&uname=Frank">Frank</a></fieldset>

simba

Administrator

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17

Sonntag, 27. November 2005, 22:39

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo unbekannter anonymer Gast mit der IP 172.179.168.122 (Host ACB3A87A.ipt.aol.com), dem es anscheinend schwer fällt diese einfachen Regeln zu verstehen....
.... auch Deine Meinung ist hier gefragt, solange Du Deinen Namen drunterschreibst und niemanden beleidigst. Denn nur so funktioniert Meinungsaustausch! Dennoch leicht geänderte Regeln: Beleidigst Du mich als Admin, da riskierst Du knallhart eine Anzeige. Und da sei Dir gewiss, Du bist nicht der Erste!!! (hier auf der Seite wärst Du das leider schon)
Die Unterstellung, dass ich hier Beiträge löschen würde, das ist für mich eine eine bodenlose Frechheit, bin da auch richtig sauer. Dein vorhergehender sehr konstruktiver Beitrag ist übrigens ein solcher Volltreffer, der vermutlich in jedem anderen Forum kommentarlos gelöscht würde.
Also einfach ganz normal schreiben, einen Namen drunter setzen (auch wenn es ein erfundener sein sollte, dann aber bitte immer den gleichen). Es wäre nett von Dir wieder zu lesen, wenn Du dann Deinen Namen drunterschreibst und zum jeweiligen Thema beiträgst.

Grüße aus Herborn

Frank[addsig]

Christine

Anfänger

Beiträge: 1

18

Montag, 28. November 2005, 10:32

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hallo an alle,
ich helfe auch gerne mit!
Etwas ähnliches hatte ich schon einmal vor, natürlich eher auf der kommunalen Ebene. Wenn man etwas erreichen will, ist es wirklich der beste Weg dies bundesweit zu tun.
Sehr gute Idee, ich bin dabei!
Lieben Gruß an alle
Christine[addsig]

Gast

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Gäste

19

Montag, 28. November 2005, 18:49

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

BINGO - da habe ich "euch" nun endlich gefunden :-) bin es leid als Einzelkämpfer auf diesem Gebiet tätig zu sein und suche Gleichgesinnte (männl./weibl.) ... - schnellstmöglich müssen Lösungen aufgezeigt und durchgesetzt werden ... wie soll ich den meinen Kindern die Zukunft erklären ??? Also packen wir es an ... - hoffe, hier engagierte Menschen mit Herz und Verstand zu finden ...

LG
Christine (*dienochnachderRegistrierungundwiedashierfunktioniertAusschauhält*)

Marion

Anfänger

Beiträge: 1

20

Montag, 28. November 2005, 19:25

RE: Werden arme Alleinerziehende gerecht behandelt? Wer hat Lust zu kämpfen?

Hi @all,

habe mal heute ein wenig im Net gesurft und einige gute Sachen gefunden, muß glaube ich aber noch allerhand gekürzt werden, aber ich stelle es einfach mal hier rein, ich denke da hat der Eine oder Andere schon noch Ideen ;-) .

Überwiegend leben die Mütter mit ihren Kindern als soziologische EinElternFamilie mit besonderem Unterstützungsbedarf. So ist das Armutsrisiko bei EinElternFamilien wesentlich höher, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch schwieriger und die körperliche und seelische Belastungsgrenze oft jahrelang überschritten. Besonders belastet und benachteiligt sind alleinerziehende Mütter mit mehr als einem Kind sowie Mütter in sogenannten Leichtlohngruppen, unterbezahlter oder nichtqualifizierter Tätigkeit. EinElternFamilien benötigen daher präventiv (vorbeugend) Entlastung und Unterstützung in ihrer Lebensform. Keine EinElternFamilie sollte eine Alleinerziehende Familie sein! Aber auch aus anderen Gründen wie Tod, Krankheit und andere Schicksalsschläge nehmen EinElternFamilien zu. Aufgrund der wachsenden und geforderten Mobilität fühlen sich viele Mütter in ZweiElternFamilien ebenfalls als Alleinerziehende (verdeckte Alleinerziehende ), auch wenn diese nicht die massiven wirtschaftlichen Probleme der EinElternFamilien tragen müssen.

Immer wieder wurde in Diskussionen deutlich, dass mangelhafte Prävention in diesem Bereich die Sozialfälle von morgen schafft. Besondere Probleme bereitet die sogenannte "doppelte Müttermoral": von ehelich gut versorgten Müttern wird ein ganz anderes Verhalten gegenüber ihren Kindern erwartet als von sogenannten alleinerziehenden Leistungsbezieherinnen.

Das völlig normale Leben bereitet EinElternFamilien bei mangelnder sozialer und struktureller Unterstützung größte Probleme wie z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Öffnungszeiten der Kindertagesstätten und Arbeitszeitbedarfe der Arbeitgeber, Vermittlung und berufliche Fortbildung am Arbeitsmarkt, verbunden mit Förderung von Bildung und Erziehung der eigenen Kinder. Probleme der mangelnden bis fehlenden Unterhaltszahlungen, Kompensation nur bis zum 12. Lebensjahr und damit verbunden das Entstehen sogenannter Lückekinder gerade in Pubertät und Vorpubertät sowie Kinderarmut.

Die Regelleistungen für Kinder von 7 bis 17 Jahren liegt um 5 bis 10 % unter der heutigen Sozialhilfe. Das Kindergeld wird als Einkommen voll angerechnet; bei der Sozialhilfe blieben für das erste und zweite Kind monatlich noch 10,25 Euro des Kindergeldes in der Familie.

Die bisherigen Beihilfen der Sozialhilfe werden nur als geringe Pauschale mit der monatlichen Leistung ausgezahlt. Während bisher die Sozialhilfe beispielsweise für wachstumsbedingten Bedarf für Bekleidung dann einspringen mußte, wenn dieser entstand, gibt es heute über die Pauschale hinaus keine Unterstützung. Mit Ausnahme der Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten gibt es keine weitere Unterstützung für schulbedingte Kosten.

Jugendlichen, die sich neben der Sozialhilfe z.B. 40 EUR Taschengeld durch Zeitungsaustragen anrechnungsfrei dazuverdienen konnten, bleiben bei der Grundsicherung davon nur noch 6 EUR . Der übersteigende Betrag wird vom Alg II abgezogen.

Lebt ein Elternteil getrennt von den Kindern, hat es diesen bislang vorrangig Unterhalt zu zahlen. Das gilt auch bei der Arbeitslosenhilfe, wenn der neue Partner/die Partnerin des getrennt Lebenden Elternteiles arbeitslos wird: Zuerst war der Kindesunterhalt zu zahlen; wenmn dann noch etwas übrig blieb der arbeitslose neue Partner zu unterhalten. Beim Alg II ist es anderesrum: hier muß zuerst der arbeitslose Partner unterhalten werden. Die getrennt lebenden Kinder bekommen nur etwas, wenn danach noch etwas übrig bleibt. Arbeitslosengeld II verschärft Kinderarmut in Ein-Elter-Familien.

Ein Land, das keine Kinder hat, ist selbst arm. Es gibt seine Zukunft auf und lebt in den Tag und vor allem von der Substanz. Solange junge Frauen sogar ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie versuchen, Kinder und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist unser Land alles andere als kinderfreundlich.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Kinder verwahrlosen, immer mehr in die Sozialhilfe abrutschen und zu einer Minderheit werden, auf die keiner hört. Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen. Noch in den 1970er Jahren galt, Armut sei alt und weiblich. Wie sieht es heute aus? Armut ist heute die Armut der Kinder, der jungen Frauen und der Familien.

Deutschland befindet sich im oberen Mittelfeld jener europäischen Staaten, die den höchsten Anteil an Kinderarmut aufweisen.

Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Kinder gehören zu der Gruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. 55 Prozent aller Kinder und Jugendlichen, für die Sozialhilfe bezogen wird, leben in Haushalten Alleinerziehender.

Kinder aus sozial benachteiligten Familien sind auch bei der Bildung benachteiligt. Der soziale Hintergrund und der ökonomische Status der Familien haben bei allen schulischen Übergangsschwellen einen großen Einfluss auf die weiteren Bildungschancen der Kinder. So hat die internationale PISA-Studie der OECD festgestellt, dass die Entwicklung von Bildungschancen und Bildungskarrieren von Kindern in der Bundesrepublik weitgehend von der sozialen Herkunft abhängig ist. Zwischen Schichtzugehörigkeit und Bildungsbenachteiligung besteht ein deutlicher Zusammenhang. Selbst im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird diese Parallelität bestätigt.

Die per Hartz IV-Gesetz definierten Regelleistungen, Zuschläge/Mehrbedarfe und übernommenen "angemessenen" Unterkunfts-/Heizungskosten nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) liegen in Ostdeutschland bei den genannten Haushalten zwischen 223 ¤ und 535 ¤ unter der Grenze der relativen Einkommensarmut in der BRD (Armutsgrenze 2003 !!).
In Westdeutschland liegen sie bei den genannten Haushalten zwischen 129 ¤ und 396 ¤ unter der Grenze der relativen Einkommensarmut in der BRD (Armutsgrenze 2003 !!).

HARTZ IV IST ARMUT PER GESETZ!
Um die Hartz IV - Leistungen 2005 armutsfest zu machen, müsste die Eckregel-leistung (als Ausgangspunkt für die Ableitung der Regelleistungen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, siehe Fußnote 2) um 200 ¤ bis 300 ¤ angehoben werden, statt 331 ¤ (Ost) bzw. 345 ¤ (West) also ca. 600 ¤. betragen.
Dies trifft ebenso auf die Eckregelleistung des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe, Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte) zu.

Die im Regelsatz zugrundegelegten Energiekosten wurden &#8211; wie auch alle anderen Kosten - auf der Grundlage der Preise von 1998 berechnet. Wir fragen, wovon sollen wir die Differenz zu den heutigen Energiekosten bezahlen? Zudem ist davon auszugehen, dass ein Erwerbsloser höhere Energiekosten hat als ein Arbeitnehmer, da Erwerbslose sich länger in ihrer Wohnung aufhalten als jene. Wir fragen, sollen die Erwerbslosen immer in der letzten Woche des Monats ihren Strom sperren lassen, weil das ihnen dafür zugebilligte Geld nach der Berechnungsgrundlage der Regierung nur für drei Wochen ausreicht?

Als Kosten für Bekleidung und Schuhe werden einem Alleinstehenden 33,10 Euro pro Monat zugestanden. Sollte dieser Alleinstehende jedoch verheiratet sein, so erhält sein Partner nur 26,50. Wir fragen, steht dem Lebenspartner dann nur ein Schuh zu? Das mag als weitere Zumutung noch verkraftbar sein, wenn beide die selbe Schuhgröße haben, aber kann doch wohl nur als schlechter Witz oder reine Schikane gedacht sein.

Als Grundlage für den Regelsatz gilt, dass alle Monate mit 30 Tagen berechnet werden. Das Jahr hat aber 365 Tage und nicht nur 360. Wir fragen, wer deckt den Lebensunterhalt für die 5 fehlenden Tage?

Seit dem 1. Januar 2004 werden die Kosten für Sehhilfen nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die anfallenden Kosten für die Sehhilfe sind im Regelsatz nicht enthalten. Wir fragen, wie kommt der Erwerbslose zu einer Brille? Ist die Regierung der Auffassung, dass Erwerbslose keine Brille mehr brauchen oder sollen die Erwerbslosen diese stehlen?

Selbst das Krankenhaustagegeld sollen die Erwerbslosen jetzt selbst aufbringen. Im Regelsatz ist es nämlich nicht vorgesehen. Nicht anders verhält es sich mit Vorsorgeuntersuchungen wie zur Diagnose des Grünen Star, Sonographie und Mammographie; Praxisgebühr und medizinischer Rehabilitation erwachsener Erwerbsloser. Wir fragen, steht den Erwerbslosen ein Recht auf notwendige medizinische Versorgung nicht mehr zu?

Und wovon soll eigentlich ein Erwerbsloser die Fahrtkosten des Krankentransportes zur ärztlichen Behandlung (außer bei Tumor- und Nierenpatienten) bezahlen oder Arznei- und Hilfsmittel sowie Verbandsmaterial deren Kosten die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Wir fragen, glauben Sie wirklich dass dafür die 13,24 Euro pro Monat ausreichen von denen die gesamte Gesundheitspflege und alle Hygiene- und Waschartikel zu bezahlen sind?

Was wird eigentlich mit den Begabungen und Hobbys der Kinder von Erwerbslosen? Auch dafür entstehen zumeist Kosten. Wir fragen, halten Sie die Förderung einer Begabung von Kindern Erwerbsloser nicht mehr für sinnvoll? Sind Sie der Auffassung Kinder von Erwerbslosen dürften keine Hobbys haben?

Kindergeld und vom Gesetzgeber für das Kind vorgesehene Unterhaltszahlungen werden auch auf den Regelsatz des Alleinerziehenden angerechnet. Viele Alleinerziehende Erwerbslose leben jetzt vom Kindergeld und Unterhalt, der dem Kind zusteht. Wir fragen, wie viel soll der Alleinerziehend von dem Geld, welches nach Ansicht des Gesetzgeber für das Kind als Lebensunterhalt zusteht, wegnehmen, damit er selbst überleben kann?

Der Regelsatz enthält keine Versicherungsleistungen. Das heißt nicht nur die Lebensversicherung muss gekündigt werden, sondern auch eventuell vorhandene Unfall-, Rechtsschutz-, Sterbe-, Haftpflicht-, Hausratsversicherungen. Selbst wenn der Erwerbslose die ihm nach dem Regelsatz zustehenden 19,86 pro Monat für sonstige Waren und Dienstleistungen komplett für die notwendigen Versicherungen aufwenden würde, würde diese Summe zur Deckung der Versicherungskosten nicht ausreichen. Wir fragen, wieso ist die SPD der Auffassung, dass gerade finanziell unterbemittelte Bevölkerungsgruppen - bei einem entsprechenden Schadensfall oder entsprechend anfallenden Kosten - über entsprechende Rücklagen verfügen, so dass sie getrost auf die genannten Versicherungsleistungen verzichten können?

Die Regelleistungen entsprechen nicht den tatsächlichen Entwicklungen der Lebenshaltungskosten. Die Anpassung entsprechend der Einkommens- und Verbrauchsstatistik hat nicht stattgefunden. Die Höhe der Regelleistung ist bereits durch die gesetzesvorbereitenden Ausschüsse im Jahre 2003 festgelegt worden. Durch die unveränderte Einführung zum 1. Januar 2005 wird das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Damit ist die Würde des Menschen nach Art. 1 des Grundgesetzes bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Deutschland für den Erwerbslosen nicht mehr gewährleistet. Zudem liegt ein Verstoß gegen das in den Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes manifestierte Sozialstaatsgebot vor.

Armut hat viele Gesichter. Kinder und Jugendliche werden durch Armut in vielen Bereichen benachteiligt: Sie müssen häufig auf die selbstverständlichsten Dinge verzichten, haben weniger Chancen in der Schule, sind häufiger krank und haben weniger Freunde. Manchmal nur eine Zeit lang, bei länger andauernder Armut aber oft ein Leben lang. Armut ist nicht immer die Ursache von Benachteiligungen, aber arme Familien müssen sich viel mehr anstrengen, damit ihre Kinder nicht unter den Folgen von Armut leiden müssen.

Armut heißt: weniger Normalität im Leben
Arme Kinder und Jugendliche leiden oft unter einer schlechten Versorgung mit materiellen Gütern. Dazu gehören zum Beispiel Ernährung, Kleidung und Wohnen. Oft wird in armen Familien am Essen gespart. In manchen Familien führt das dazu, dass Kinder nicht satt werden. In anderen Familien wird nur das Billigste vom Billigen gekauft, eine ausgewogene Ernährung ist dadurch nicht möglich. Viele Kinder kommen ohne Schulbrot in die Schule. Manche können nicht zu Mittag essen, weil sie das Geld für das Schulessen nicht aufbringen können. Das ist den Kindern oft peinlich, manche sagen "es schmeckt nicht" &#8211; auch wenn sie es vielleicht nie probiert haben.

Kleidung spielt für manche Kinder und Jugendliche eine so große Rolle, dass sie darüber entscheidet, mit wem man befreundet ist und mit wem nicht. Arme Kinder können da nicht mithalten und müssen den Spott auf dem Schulhof ertragen. Und das ist häufiger, als man vielleicht denkt.

Arme Familien wohnen oft in viel zu kleinen Wohnungen. Das Ungerechte dabei ist: Je größer die Familie ist, desto weniger Platz steht dem Einzelnen zur Verfügung. In einer sehr kleinen Wohnung gibt es aber nicht genug Platz, um Hausaufgaben zu erledigen oder sich einfach nur mal auszuruhen. Deshalb gehen viele Kinder nach der Schule auf die Straße. Dort lauern oft weitere Gefahren auf sie. Günstige Wohnungen liegen häufig an großen Verkehrsstraßen oder in Wohnsiedlungen, in denen es Kriminalität gibt. Außerdem fehlen oft Freizeitangebote.

Armut heißt: weniger Abwehrkräfte
Macht Armut krank oder führt Krankheit zu Armut? Diese Frage kann man nicht eindeutig beantworten. Bei Erwachsenen kann Krankheit zu Armut führen, wenn sie deswegen keine Arbeit mehr finden. Bei Kindern aber macht Armut krank: Kinder aus armen Familien ernähren sich schlechter. Sie bekommen entweder zu wenig oder aber sehr ungesundes Essen. Sie bewegen sich weniger und sind nicht nur als Kinder, sondern auch als Erwachsene häufiger krank.

Arme Kinder leiden oft unter Stress und geringem Selbstbewusstsein &#8211; und nutzen Sport zu selten als Ausgleich für Belastungen. Außerdem erreichen viele Gesundheitsangebote arme Familien nicht. Zum Beispiel ist beinah ein Drittel der Kinder von Langzeitarbeitslosen nicht ausreichend geimpft. Arme Kinder leiden häufiger an Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen. Dazu kommt, dass arme Kinder häufiger Unfälle erleiden, z.B. mehr als doppelt so häufig Verbrühungen und Verkehrsunfälle als Kinder aus "normalen" Familien. Auch Kindesmisshandlungen kommen in Familien mit Sozialhilfeeinkommen oder Arbeitslosigkeit öfter als bei anderen Familien vor.

Armut heißt: weniger Chancen in der Schule
Je reicher die Familie eines Kindes ist, desto mehr Erfolg hat es in der Schule. Denn reiche Kinder besuchen häufiger das Gymnasium. An Hauptschulen gibt es dagegen dreimal so oft arme Schüler. Die Benachteiligung in der Bildung setzt schon im Vorschulalter ein: Kinder aus armen Familien haben mehr Probleme beim Sprechen, Spielen und Arbeiten. Diese Benachteiligung wird durch die Schule nicht aufgefangen, sondern häufig verstärkt. Das hat die PISA-Studie bewiesen, in der der Bildungsstand von Schülern untersucht wurde. Eltern armer Kinder entscheiden sich auch häufiger gegen den Besuch weiterführender Schulen, weil die Kinder früher Geld verdienen sollen.

In der Schule werden arme Kinder darüber hinaus häufig ausgegrenzt. Beispielsweise, wenn sie nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen können, weil kein Geld da ist. Oder wenn auf dem Schulhof niemand mit ihnen spielen will, weil sie nicht das richtige Outfit haben.

Und diese Benachteiligung ist auch nach der Schule noch vorhanden: Wer einen schlechteren Schulabschluss hat, findet nur schwer einen Ausbildungsplatz oder einen Job. Sind Jugendliche arbeitslos, belastet sie das besonders schwer. Sie sehen für sich keine Zukunft.

Armut heißt: weniger Spaß und weniger Freunde
Wer arm ist, kann seltener ins Kino und ins Schwimmbad gehen. Manche Kinder können ihren Geburtstag nicht feiern, weil kein Geld für Kuchen da ist oder kein Platz für Gäste. Für den Besuch von Kindergeburtstagen fehlt das Geld für ein Geschenk. Arme Kinder haben keine coolen Klamotten und können nicht mit shoppen gehen. Nicht einmal das Geld für die Busfahrkarte ist immer da. Auch um in den Urlaub zu fahren, reicht das Geld nicht aus.

Arme Kinder versuchen oft, ihre Armut zu verstecken. Viele werden ausgelacht, wenn ihre Mitschüler erfahren, dass sie arm sind. Manche ziehen sich deshalb zurück. Auch die Eltern der Kinder haben manchmal den Kontakt zu Freunden verloren, wenn sie in die Armut rutschten. Oft ist es für die Kinder sehr schwer, niemanden zu haben, mit dem sie reden können. Denn arme Kinder leben auch häufiger in schwierigen familiären Verhältnissen.

LG Marion












<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Marion, 28.11.2005, 20:31 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]