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marie.2006

Anfänger

Beiträge: 1

1

Mittwoch, 11. Februar 2009, 10:03

Kurzarbeit - Kürzung des Kindesunterhaltes

Hallo,

wie und wann wird der Unterhalt gk??rzt wenn Kurzarbeit gearbeitet wird? Und wer berechnet diesen neu?

Mein Ex zahlt f??r beide Kinder seit Jahren immer gleichen Unterhalt,soweit ich wei?? wurde dieser nach den Verdienstbescheinigungen eines kompletten Jahres (damals von meiner Rechtsanw?¤ltin) berechnet. Ich habe nie nachgefragt, ob er inzwischen- nach allj?¤hrlichen Gehaltserh??hungen- mehr bezahlen m??sste. Somit habe ich keine Ahnung, wieviel er im Moment verdient.

Jedenfalls wird in seinem Betrieb Kurzarbeit gearbeitet und ich bin euch dankbar f??r Infos.

marie[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

2

Mittwoch, 11. Februar 2009, 13:52

RE: Kurzarbeit - Kürzung des Kindesunterhaltes

Kurzarbeitergeld betr?¤gt , wenn keine anderen Regelungen z.b tariflicher Art greifen lediglich 60 % des Netto f??r die kurzgearbeitete zeit !! Das ist schon ein Unterschied ! ich kann mir vorstellen das Dein Ex beim Zahlen des gesamten Unterhaltes den er sonst zahlt unter den Selbstbehalt rutschen w??rde......

Und daher kann ich mir nicht vorstellen, da?? der so weitergezahlt werden muss....

Aber genau kann ich das nicht sagen... hast Du einen Rechtsanwalt? Vielleicht mal da beraten lassen??<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 30.03.2009, 11:39 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]