@mami32
...wo hast denn diese Info her??? 8-) Bei solchen Aussagen ist ne Quellenangabe nicht schlecht, denn es verwirrt nur.
Gesetz zur Sicherung von Besch?¤ftigung und Stabilit?¤t in Deutschland (StabSiG)
Artikel 3 ??nderung des Bundeskindergeldgesetzes
ge?¤nderte Normen: mWv. 06.03.2009 BKGG § 6
Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142), das durch Artikel 15 Absatz 95 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ge?¤ndert worden ist, wird folgender Absatz 3 angef??gt:
„

3) F??r jedes Kind, f??r das im Kalenderjahr 2009 mindestens f??r einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird f??r das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag in H??he von 100 Euro gezahlt."
Artikel 5 Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus-
Der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abh?¤ngig ist, nicht als Einkommen zu ber??cksichtigen. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.
Bei allen anderen wirds in Bezug auf das Bundeskindergeldgesetz (§ 1612b BGB) eventuell so aussehen: wird das Kindergeld beim Unterhalt h?¤lftig angerechnet, kann der Bonus abgezogen werden, erfolgt keine Anrechnung des Kindergeldes wird auch nix abgezogen.
LG
Waltraud ;-) [addsig]