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pimboli

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1

Mittwoch, 11. März 2009, 07:13

Kindergeldbonus

...um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen...

"Konjunkturpaket II" - Gesetz zur Sicherung von Besch?¤ftigung und Stabilit?¤t in Deutschland

Das Gesetz ist am 6.3.2009 in Kraft getreten, wonach f??r jedes Kind, f??r das im Kalenderjahr 2009 mindestens f??r einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, f??r das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag in H??he von 100 Euro gezahlt wird.

Grunds?¤tzlich bedarf es keiner Antragstellung. Die Familienkasse wird den Kinderbonus zeitnah zusammen mit der laufenden Kindergeldzahlung ??berweisen.

Soweit kein laufender Kindergeldbezug vorliegt, wird die Familienkasse die 2009 bereits abgeschlossenen Kindergeldf?¤lle Zug um Zug aufgreifen und die Auszahlung des Kinderbonus zeitnah vornehmen.
Den Kinderbonus erh?¤lt der Elternteil, der zuletzt kindergeldberechtigt war.

F??r Kinder, die nach dem Auszahlungsmonat kindergeldrechtlich erstmalig zu ber??cksichtigen sind, wird der Kinderbonus mit der ersten Kindergeldzahlung ausgezahlt.

Quelle: www.familienkasse.de

lt. Auskunft der Kindergeldkasse Rheine hei??t zeitnah April oder Mai ;-) weitere Infos liegen noch nicht vor.

LG
Waltraud ;-) [addsig]

Gast

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2

Mittwoch, 11. März 2009, 12:25

RE: Kindergeldbonus

Hallo pimboli,

weisst Du zufälliger weise auch, ob der Kinderbonus v. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) abgezogen wird?

pimboli

Anfänger

Beiträge: 0

3

Mittwoch, 11. März 2009, 18:16

RE: Kindergeldbonus

@merusch

... lt. Website der Bundesregierung hier wird der Bonus nicht mit den Sozialleistungen verrechnet, w??rde ja auch Sinn und Zweck sonst nicht erf??llen ;-)

..hier nochmal ein Link der fr-online, nachdem die Auszahlung wohl im April erfolgen soll fr-online

LG
Waltraud ;-) [addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge: 1

4

Mittwoch, 11. März 2009, 18:32

RE: Kindergeldbonus

Hey Pimbo

Weisst du vielleicht auch wie sich das verh?¤lt wenn man Unterhalt vom Ex bekommt,darf er da 50Euro abziehen,in dem Monat wo die 100Euro ausbezahlt werden??

Gruss
Kleinmausis [addsig]

pimboli

Anfänger

Beiträge: 0

5

Mittwoch, 11. März 2009, 19:41

RE: Kindergeldbonus

..dass die h?¤lftige Anrechnung beim Kindesunterhalt ok ist oder aber weg f?¤llt, stand in dem Gesetzentwurf nicht drin, doch §1612 BGB l?¤sst die Anrechnung zu!

Das Kindergeld ist eine Leistung, die der Familie zusteht, Familie = Vater, Mutter, Kind(er), es wird an die ELtern ausgezahlt. Darum:

Kindergeld dient der Sicherung des Existenzminimum des Kindes. Der Grundsatz, dass es sich bei Kindergeld um eine staatliche Leistung f??r das Kind an die Eltern handelt bleibt bestehen. (§ 62 Abs.1 EStG und § 1 BKGG)
Das Kindergeld wird grunds?¤tzlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Es ist nach § 1612b BGB berechtigt das jedem Elternteil, die H?¤lfte des Kindergeldes angerechnet wird.

... warum sollte der Vater/die Mutter nicht anteilig die H?¤lfte des Bonus angerechnet bekommen, wenn er/sie Unterhalt zahlt??? W?¤re doch nur fair!!!

LG
Waltraud
[addsig]

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6

Donnerstag, 12. März 2009, 11:40

RE: Kindergeldbonus

Vielen Dank liebe Waltraud ! Ich bekomme ja gar nichts, mein Sohn ist erst 3 ! :lol:

pimboli

Anfänger

Beiträge: 0

7

Donnerstag, 12. März 2009, 11:52

RE: Kindergeldbonus

@merusch

...du hast aber schon verstanden um was es hier geht 8-)

[addsig]

Gast

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8

Freitag, 13. März 2009, 07:21

RE: Kindergeldbonus

Zitat von »pimboli«

@merusch

... lt. Website der Bundesregierung hier wird der Bonus nicht mit den Sozialleistungen verrechnet, w??rde ja auch Sinn und Zweck sonst nicht erf??llen ;-)

LG
Waltraud ;-)


Hallo Waltraud, in dem o.g. Link ist auch eine ??nderung des Bezuges aus Grundsicherung f??r HARTZ IV und ALG I-Kinder genannt. Bekommen dieses die Kinder zus?¤tzlich?

lg
Birte[addsig]

pimboli

Anfänger

Beiträge: 0

9

Freitag, 13. März 2009, 09:17

RE: Kindergeldbonus

@Birte

Jeder Bescheid enth?¤lt mittlerweile folgenden Hinweis: Der 14. Senat des BSG den § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II, der die Regelleistung f??r Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vom Hundert der f??r alleinstehende Erwachsene ma??gebenen Regelleistung festsetzt, f??r verfassungswidrig. Der 14. Senat des BSG hat durch Beschluss vom 27.01.2009 dem Bundesverfasungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II verfassungsgem?¤?? ist. Aus diesem Grund ist die Gew?¤hrung von Leistungen nach dem SGB II hinsichtlich der Bewilligung der monatlichen Regelleistung in H??he von 211 Euro f??r Kinder bis zur Vollendeung des 14. Lebensjahres gem?¤?? § 40 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 SGB II vorl?¤ufig. Eventuell sich ergebende ??nderungen werden von Amts wegen ber??cksichtigt. Ein Widerspruch ist diesbez??glich nicht notwendig.

Nach der Gesetzesgebung vom 6.3.2009 ist diese Entscheidung best?¤tigt worden.
Ob diese Regelung nun sofort eintritt oder r??ckwirkend, werd ich gleich erfragen, da ich eh zum Amt muss und hier posten.

LG
Waltraud ;-) [addsig]

Gast

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10

Montag, 16. März 2009, 07:42

RE: Kindergeldbonus

guten morgen zusammen ...

also mein neusterstand is das das die sonderpr?¤mie doch an den solzialleistungen angerechnet wird .. das heist das alle die hatz4 beziehen von diesem gro??z??gigem bonus nichts haben .. :evil:
wir danken dem staat das wir als alleinerziehende nichts bekommen sondern nur die obrigkeit ..
ok die geben das bei der steuererkl?¤hrung wieder ab .. bzw behalten dann 80% aber nun gut .. der kleine mann /frau hat mal wieder das nachsehen :-?


[addsig]

pimboli

Anfänger

Beiträge: 0

11

Montag, 16. März 2009, 17:32

RE: Kindergeldbonus

@mami32

...wo hast denn diese Info her??? 8-) Bei solchen Aussagen ist ne Quellenangabe nicht schlecht, denn es verwirrt nur.

Gesetz zur Sicherung von Besch?¤ftigung und Stabilit?¤t in Deutschland (StabSiG)
Artikel 3 ??nderung des Bundeskindergeldgesetzes

ge?¤nderte Normen: mWv. 06.03.2009 BKGG § 6

Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142), das durch Artikel 15 Absatz 95 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ge?¤ndert worden ist, wird folgender Absatz 3 angef??gt:

„(3) F??r jedes Kind, f??r das im Kalenderjahr 2009 mindestens f??r einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird f??r das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag in H??he von 100 Euro gezahlt."


Artikel 5 Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus-

Der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abh?¤ngig ist, nicht als Einkommen zu ber??cksichtigen. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.

Bei allen anderen wirds in Bezug auf das Bundeskindergeldgesetz (§ 1612b BGB) eventuell so aussehen: wird das Kindergeld beim Unterhalt h?¤lftig angerechnet, kann der Bonus abgezogen werden, erfolgt keine Anrechnung des Kindergeldes wird auch nix abgezogen.

LG
Waltraud ;-) [addsig]

Gast

unregistriert

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12

Montag, 16. März 2009, 18:59

RE: Kindergeldbonus

Zitat von »pimboli«

@Birte

Jeder Bescheid enth?¤lt mittlerweile folgenden Hinweis: Der 14. Senat des BSG den § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II, der die Regelleistung f??r Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vom Hundert der f??r alleinstehende Erwachsene ma??gebenen Regelleistung festsetzt, f??r verfassungswidrig. Der 14. Senat des BSG hat durch Beschluss vom 27.01.2009 dem Bundesverfasungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II verfassungsgem?¤?? ist. Aus diesem Grund ist die Gew?¤hrung von Leistungen nach dem SGB II hinsichtlich der Bewilligung der monatlichen Regelleistung in H??he von 211 Euro f??r Kinder bis zur Vollendeung des 14. Lebensjahres gem?¤?? § 40 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 SGB II vorl?¤ufig. Eventuell sich ergebende ??nderungen werden von Amts wegen ber??cksichtigt. Ein Widerspruch ist diesbez??glich nicht notwendig.

Nach der Gesetzesgebung vom 6.3.2009 ist diese Entscheidung best?¤tigt worden.
Ob diese Regelung nun sofort eintritt oder r??ckwirkend, werd ich gleich erfragen, da ich eh zum Amt muss und hier posten.

LG
Waltraud ;-)


@Waltraud

Hast Du in meiner "Angelegenheit" etwas in Erfahrung bringen k??nnen?
LG Birte :-?[addsig]

pimboli

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Beiträge: 0

13

Montag, 16. März 2009, 19:49

RE: Kindergeldbonus

@birte

...hier aufm Amt wussten sie noch nicht mal, dass das Gesetz verabschiedet wurde 8-) , ich denk mal, da sie die vorsorgliche Formulierung in die Bescheide eingebaut haben, ist es auch egal, ab wann das Gesetz gilt, im besten Fall zahlen sie nach... bin leider auch noch nicht zum googlen gekommen, um weiter nachzusehen.

LG
Waltraud ;-) [addsig]

bsmaster

Anfänger

Beiträge: 0

14

Dienstag, 17. März 2009, 09:33

RE: Kindergeldbonus

Gerade gefunden:
[URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,613687,00.html]Spiegel online[/URL][addsig]

mausis

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Beiträge: 1

15

Dienstag, 17. März 2009, 10:28

RE: Kindergeldbonus

Hallo

Auch bei der S??ddeutschen Zeitung kommt ein Bericht ??ber den Kinderbonus,indem steht,das derjenige welcher Unterhalt zahlt den h?¤lftigen Bonus abziehen darf nachdem der Konderbonus ausbezahlt wurde.

Also wenn man davon ausgeht das der Bonus Mitte April ausbezahlt wird,dann darf der Unterhaltspflichtige im Mai dann 50 Euro abziehen am Unterhalt.

Sehe ich das jetzt richtig? :-?

Gruss Mausis[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge: 1

16

Donnerstag, 26. März 2009, 10:19

RE: Kindergeldbonus

Hallo@all

So ich habe wegen dem Kinderbonus eine Frage bei einem Politiker gestellt und habe folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte

vielen Dank f??r Ihr Schreiben vom 21.03.2009, das ich ??ber www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe. Der Kinderbonus ist Teil des Konjunkturpakets II und sieht die einmalige Zahlung von 100 ¤ pro Kind an alle Kindergeldberechtigten vor.

Das Vorgehen bei der Anrechnung des Kinderbonus auf die Unterhaltszahlung h?¤ngt grunds?¤tzlich davon ab, welchen Unterhaltstitel Sie haben. Ist dort die Formulierung "es ist das halbe Kindergeld anzurechnen" zu finden, so k??nnen Sie einfach im Monat nach Auszahlung des Kinderbonus die Unterhaltszahlung entsprechend k??rzen.

Wenn in Ihrem Unterhaltstitel keine solche Regelung besteht, so sollten Sie sich mit der anderen Seite ??ber das Vorgehen abstimmen. Ist das nicht m??glich, so bleibt als letzter Schritt die Ab?¤nderungsklage vor Gericht.

Diese Rechtsauskunft ist unverbindlich. Ich rate Ihnen in Ihrem konkreten Fall sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Au??erdem m??chte ich Sie darauf hinweisen, dass der Kinderbonus als zus?¤tzliches Geld f??r das Kind gedacht ist und daher im Idealfall auch bei dem f??r das Kind in erster Linie zust?¤ndigen Elternteil verbleiben sollte.

Mit freundlichen Gr????en

C. L.

P.S. habe mich auch noch mit meiner Anw?¤ltin beraten,und die sagte auch,wenn im Titel das h?¤lftige Kindergel??d mit drin steht,das es abgezogen ist,dann darf man auch als Unterhaltspflichtiger die Unterhaltszahlung um 50 Euro k??rzen.

Liebe Gr??sse Mausis[addsig]

Aninjha

Anfänger

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17

Donnerstag, 26. März 2009, 11:55

RE: Kindergeldbonus

In dem Monat, wo der Unterhaltspflichtige die 50¤ einbeh?¤lt, sollten ALG2 Empf?¤nger einen formlosen Antrag bei ihrem SB stellen (kontoauszug als Nachweis beilegen).

Da das Existenzminimum des Kindes durch Abzug der 50 ¤ nicht gesichert ist.

Da hat der Gesetzgeber eine L??cke....denn das wird dem Staat noch einige tausende mehr kosten.[addsig]

Gast

unregistriert

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18

Freitag, 27. März 2009, 14:02

RE: Kindergeldbonus

Zitat von »Aninjha«

In dem Monat, wo der Unterhaltspflichtige die 50¤ einbeh?¤lt, sollten ALG2 Empf?¤nger einen formlosen Antrag bei ihrem SB stellen (kontoauszug als Nachweis beilegen).

Da das Existenzminimum des Kindes durch Abzug der 50 ¤ nicht gesichert ist.



@Aninjha

Hast Du Hoffnung auf Erfolg?

[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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19

Freitag, 27. März 2009, 17:35

RE: Kindergeldbonus

Zitat von »peterpanem2007«



@Aninjha

Hast Du Hoffnung auf Erfolg?




Jupp, sp?¤testens nach dem Widerspruch :-D

Das Existenzminimum mu?? nun mal gesichert sein, das ist gesetzl. verankert. Und wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt zu Recht um 50¤ k??rzt, mu?? halt der Staat die Differenz wieder ausgleichen.[addsig]

mausis

Anfänger

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20

Mittwoch, 8. April 2009, 13:49

RE: Kindergeldbonus

Hallo
Wollt nur mal mitteilen,das der Kinderbonus bei mir ausbezahlt wurde,aber er kam seperat aufs Konto,zeitgleich mit dem Kindergeld.

Wies aussieht funktioniert es doch das im April,wie h?¤ufig geschrieben wurde,der Bonus ausbezahlt wird.

Lg Mausis <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: mausis, 08.04.2009, 02:50 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]