RE: 1. Schritte?
Hallo.
Ich setze einfach mal voraus, dass das Kind bei dir bleiben wird.
Du wirst dich arbeitslos melden m??ssen. Die von der Arge werden verlangen, dass du den Unterhalt f??r dich und das Kind von deinem "Ex" einklagst , also MU??T du einen Anwalt einschalten. Die Arge wird erst das ALG 2 festlegen, wenn du den Unterhalt, der dir zusteht, bekommst.
Wenn du ausziehen willst, darfst du nur in eine Wohnung, die f??r die Arge "angenehm" ist, ziehen. Du mu??t dich dort deshalb erkundigen - Mieth??he (kalt und warm) und qÂ?.
Es ist einfacher, wenn "Ex" auszieht und du erst einmal in der Wohnung bleibst. Die Wohnung wird ihm eh zu gro?? sein und vielleicht auch unbezahlbar, wenn er euch Unterhalt zahlen mu??. Und du hast Zeit, dir eine kleinere Wohnung zu suchen, wenn das Finanzielle geregelt ist.
Doch am WICHTIGSTEN ist es, dass du mit deinem Nochmann redest. Es ist nur fair. Wenn du es hinten rum machst, wird auch ein ruhiger Geselle zu einem AUSFLIPPER.
Gl??ckspilz[addsig]