Dienstag, 22. Mai 2012, 14:42 UTC+1

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Anzeige
Neu in der Galerie
von Ace
Kontrollzentrum
Zuletzt online
Neue Benutzer

dickermomo (20. Mai 2012, 08:27)

ralf33 (15. Mai 2012, 14:45)

Suche12 (14. Mai 2012, 14:46)

einfachich (8. Mai 2012, 19:51)

smaaaz (3. Mai 2012, 09:34)

Geburtstage

Heute hat niemand Geburtstag.

Kalender
Mo Di Mi Do Fr Sa So

Gast

unregistriert

Gäste

1

Sonntag, 17. Mai 2009, 10:33

ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?

Ich habe vor 14 Tagen wieder angefangen zu arbeiten und werde von der ARGE aufgefordert, meine Gehaltsabrechnung f??r Mai sowie Nachweis ??ber den Zuflusszeitpunkt des Gehaltes vorzulegen. Das Gehalt wird am 15.5. erstmals gezahlt (volles Gehalt) - arbeite in Teilzeit zwei Tage. Mu?? ich nun mit einer R??ckforderung rechnen? Bekomme das n?¤chste Gehalt nat??rlich erst wieder am 15.6., mu?? ja aber am 1.6. die Miete bezahlen. Bin in der Verbraucherinsolvenz, kann somit auch nicht mit einem Dispo ??berbr??cken. Habe am 1.5. noch Leistung von der ARGE f??r mich und meine beiden S??hne erhalten. [addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

2

Sonntag, 17. Mai 2009, 14:56

RE: ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?

Da wird wohl ein R??ckzahlung auf dich zukommen, selbst wenn du dein Gehalt am letzten Tag des Monats erh?¤ltst, muss du diesen Monat zur??ckzahlen. Je nachdem wieviel Geld das ist, kannst du eine Ratenzahlung vereinbaren, die Raten d??rfen aber nicht niedriger als 10% der geforderten Summe sein.
Gru??, yulie[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge: 0

3

Sonntag, 17. Mai 2009, 15:03

RE: ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?

Es gilt das Zuflu??prinzip---- Das geld das Du verdienst wird dem Monat zugerechnet , in dem es bei Dir auf dem konto eingeht . F??r diesen Monat musst Du dann zur??ckzhalen..[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

4

Sonntag, 17. Mai 2009, 18:13

RE: ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?

Und wovon zahle ich dann die Miete am 1.6.? Ich gehe mal stark davon aus, aufgrund den bisherigen Erfahrungen mit meinem Vermieter, das sich dieser nicht auf eine Ratenzahlung einl?¤??t? Gehe ich dann wieder zur ARGE?!?[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

5

Sonntag, 17. Mai 2009, 19:04

RE: ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?

So eine R??ckforderung kommt meistens ein paar Wochen sp?¤ter, und dann kannst du eine Ratenzahlung vereinbaren. <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: yulie, 17.05.2009, 08:07 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

6

Sonntag, 17. Mai 2009, 22:46

RE: ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?

Dann schnell Wohngeld beantragen
Hauptsache der Antrag ist erst mal weg dann bekommst f??r diesen Monat noch nachgezahlt
fehlende Unterlagen kann man nachreichen[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

7

Sonntag, 17. Mai 2009, 23:12

RE: ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?

Hallo Peterpanem,

wie die Vorschreiber schon erw?¤hnten, z?¤hlt hier das Zuflu??prinzip.

Ob Du Lohn am 1. des Monats, 15. oder erst am 31. erh?¤lst, interessiert das Amt nicht.

Wie Du Deine Unkosten wann zahlst auch nicht.

Mir stellt sich die Frage, ob Du nun komplett aus ALG 2 rausf?¤llst, oder weiterhin erg?¤nzend beziehen wirst.

Du wirst doch irgendwie vor der Arbeitsannahme mit Deinem SB in Kontakt getreten sein, wie Ihr es am besten f??r alle regelt?

Ob durch ??bernahme eines ??berbr??ckungsdarlehns o.?¤.?

Der Rat von Lustige vier ist sicher schnellstens zu befolgen, falls Du so viel verdienst, aus ALG2 zu fallen......

Und mit der Ratenzahlung von 10 %....kann ich nur zu sagen....mir wurde gesagt, als ich meinen Job aufnahm, und Lohn erst am 30. bekam.....100¤ monatlich, sonst gibt es nix.

Klar, war es nicht rechtlich, aber h?¤tte ich Monate mit denen vor Gericht streiten sollen, und eim Endeffekt Monate unter ALG 2 leben sollen? (nicht, das ich es nicht kennen w??rde, weit unter Hartz 4 zu leben, aber wirklich freiwillig tut man sich das nicht an.

Um was f??r eine Summe handelt es sich denn bei Dir? [addsig]