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Gast

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1

Sonntag, 27. Juli 2008, 10:16

Muss mein Sohn Unterhalt für mich zahlen?

Ich, 48 leben mit meinen 3 S??hnen im Haushalt.
Einer 18, geht noch ein Jahr zur Schule, er bekommt Unterhalt (388¤) vom Vater.
Der andere 19, hat die Schule gerade fertig, aber noch keinen Ausbildungsplatz.
Auch er bekommt Unterhalt (388¤) vom Vater.
Mein j??ngster Sohn 16 hat ab Sept. eine Ausbildungsstelle, wo er ca. 400¤ netto erh?¤lt. Der Vater hat angek??ndigt, dass er f??r ihn dann keinen Unterhalt mehr zahlt.
F??r alle 3 Kinder bekomme ich Kindergeld.
Selbst habe ich einen Minijob, bei dem ich zw. 250 und 300 ¤ mtl. verdiene.
Nun bekam ich Post von der Arbeitsagentur, die mir angk??ndigt, nicht mehr Hilfebed??rftig zu sein, da mein j??ngster Sohn ja jetzt Einkommen h?¤tte.
Stimmt das so, dass Kinder Unterhalt f??r ihre Eltern leisten m??ssen?
Bitte um zahlreiche Antworten[addsig]

Gast

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Gäste

2

Sonntag, 27. Juli 2008, 10:44

RE: Muss mein Sohn Unterhalt für mich zahlen?

Hallo !

Bekommst Du erg?¤nzendes HartzIV ?

LG B.

inesk

Anfänger

Beiträge: 0

3

Montag, 28. Juli 2008, 17:03

RE: Muss mein Sohn Unterhalt für mich zahlen?

Hallo!

Um das durchzurechnen m??sste man auch wissen was du Miete zahlst.


LG Ines[addsig]

Gast

unregistriert

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4

Dienstag, 29. Juli 2008, 10:44

RE: Muss mein Sohn Unterhalt für mich zahlen?

soweit ich wei??, ist der Vater bis zum 25. Lebensjahr Unterhaltspflichtig solange das Kind noch in einer ausbildung steckt und bei der Mutter im Haushalt wohnt. Jedoch ist er nur f??r eine Ausbildung solange Unterhaltspflichtig. Also wenn das Kind meint, es k??nne die Zahlungen dadurch hinaus z??gern, indem es eine Ausbildung anf?¤ngt, abbricht und eine neue wieder anf?¤ngt, so irrt es dann. Denn dies w?¤re eine 2. Ausbildung. [addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

5

Dienstag, 29. Juli 2008, 23:18

RE: Muss mein Sohn Unterhalt für mich zahlen?

Zitat von »teamcheffin-86«

soweit ich wei??, ist der Vater bis zum 25. Lebensjahr Unterhaltspflichtig solange das Kind noch in einer ausbildung steckt und bei der Mutter im Haushalt wohnt. J


Das ist "halb"richtig.

Im Unerhaltsgesetz sind beide Eltern nach ihrem Einkommen Unterhaltspflichtig, sobald das Kind 18 ist (nicht mehr nur ein Elternteil).

Richtig ist, nach Unterhaltsgesetz, bis zum 25 Lebensjahr.

@LiLaLaune,

da ich davon ausgehe, das Ihr als Bedarfsgemeinschaft unter ALG 2 lebt, greift bei Euch nicht das Unterhaltsrecht, sondern das Recht nach Sozialgesetzbuch.

Demnach d??rftet Ihr, wie bisher auch, eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wo ein jeder den anderen etwas unterst??tzt mit seinem Einkommen.

Da nun einer in Ausbildung ist, wird ihm selber ein Freibetrag einger?¤umt werden, und was dar??ber hinausgeht auf die Gemeinschaft umgelegt.

Wie sich das in Zahlen bei Euch verh?¤lt, kann man nat??rlich so nicht sagen.....aber auf dem ersten Blick scheint es v??llig korrekt zu sein.

PS: Du bist Dir schon bewu??t dar??ber, das der Vater der Kinder Euch ??berma??en sehr gut unterst??tzt?[addsig]

Moni42

Anfänger

Beiträge: 0

6

Mittwoch, 30. Juli 2008, 06:50

RE: Muss mein Sohn Unterhalt für mich zahlen?

Zitat von »Aninjha«



PS: Du bist Dir schon bewu??t dar??ber, das der Vater der Kinder Euch ??berma??en sehr gut unterst??tzt?


Ja, dass ist sicher so, wie Aninjha schreibt, aber er wird auch ein hohes Einkommen haben. Sodass den Kinder der KU so zusteht. Und warum die Mutter zum Lebensunterhalt nicht beitr?¤gt, kann sehr ernste Gr??nde haben.
Auch m??sste der Vater wenn ein Unterhaltsempf?¤nger wegf?¤llt, f??r die beiden anderen nach der n?¤chst h??heren Stufe zahlen, so wie ich wei??.

Ich habe immer geschaut bei den Ver?¤nderungen, ob wir mit dem Geld auskamen oder weiter auskommen k??nnen und nicht wegen paar Mark fuffzig angefangen zu streiten.
Aber das kann sich nicht jeder leisten.

LG Moni[addsig]