soweit ich wei??, ist der Vater bis zum 25. Lebensjahr Unterhaltspflichtig solange das Kind noch in einer ausbildung steckt und bei der Mutter im Haushalt wohnt. J
Das ist "halb"richtig.
Im Unerhaltsgesetz sind beide Eltern nach ihrem Einkommen Unterhaltspflichtig, sobald das Kind 18 ist (nicht mehr nur ein Elternteil).
Richtig ist, nach Unterhaltsgesetz, bis zum 25 Lebensjahr.
@LiLaLaune,
da ich davon ausgehe, das Ihr als Bedarfsgemeinschaft unter ALG 2 lebt, greift bei Euch nicht das Unterhaltsrecht, sondern das Recht nach Sozialgesetzbuch.
Demnach d??rftet Ihr, wie bisher auch, eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wo ein jeder den anderen etwas unterst??tzt mit seinem Einkommen.
Da nun einer in Ausbildung ist, wird ihm selber ein Freibetrag einger?¤umt werden, und was dar??ber hinausgeht auf die Gemeinschaft umgelegt.
Wie sich das in Zahlen bei Euch verh?¤lt, kann man nat??rlich so nicht sagen.....aber auf dem ersten Blick scheint es v??llig korrekt zu sein.
PS: Du bist Dir schon bewu??t dar??ber, das der Vater der Kinder Euch ??berma??en sehr gut unterst??tzt?[addsig]