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Informationen - Gemeinsames Sorgerecht
Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht

Üben beide Eltern die Sorge gemeinsam aus, müssen sie alle Entscheidungen über Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam treffen. Angelegenheiten des täglichen Lebens, die im Alltag ständig vorkommen und keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält, also beispielsweise die Woche über die Mutter, an den Wochenenden der Vater. 

Oft ist nicht genau geklärt, was denn nun Entscheidungen des Alltags und was genau Entscheidungen von besonderer bedeutung sind. Folgende Entscheidungen betreffen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bzw. Angelegenheiten des täglichen Lebens:

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung Angelegenheiten des täglichen Lebens
Ernährung Grundentscheidungen zu Fragen wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten Planung, Einkauf, Kochen
Gesundheit Operationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge (Homöopathie, Impfungen) Behandlung leichterer Erkrankungen, alltägliche Gesundheitsvorsorge
Umgang Grundentscheidung des Umgangs Einzelentscheidungen
Aufenthalt Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt Besuch bei Verwandten, Freunden, Teilnahme an Ferienreisen
Vermögenssorge Grundentscheidung: Anlage und Verwendung des Vermögens Einzelentscheidungen: welches Bankinstitut, welche Anlage
Krippe, Kindergarten, Tagesmutter Grundentscheidung, Wahl von Krippe, Kindergarten, Tagesmutter Dauer des täglichen Aufenthalts, Absprachen mit Betreuungsperson
Schule Wahl der Schulart und der Schule, der Fächer und Fachrichtungen, Besprechung mit Lehrern über gefährdete Versetzung Entschuldigung bei Krankheit, Teilnahme bei besonderen Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, Chor oder Orchester, Hausaufgaben beaufsichtigen, Nachhilfe
Ausbildung Wahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Lehre Entschuldigung bei Krankheit, Ableistung von Praktika

Fragen der Religion Bestimmung des Religionsbekenntnisses § 2 Abs. 1 RKEG Teilnahme an Gottesdiensten, anderen Angeboten der Kirchen
Geltendmachung von Unterhalt Spezialregelung § 1629: Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet
Sonstige Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung Grundfragen der tatsächlichen Betreuung: Erziehungsstil, Fernsehkonsum,  Art des Spielzeugs,  Gewalterziehung, Hygiene Umsetzung der Grundentscheidungen: welche Fernsehsendung, welches Computerspiel wie lange, welches Spielzeug
Quelle: Tanja Keller, Das gemeinsame Sorgerecht nach der Kindschaftsreform, Kind-Prax Schriftenreihe, Bundesanzeiger 1999.

Siehe auch:
Sorgerecht
alleiniges Sorgerecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Besuchsrecht

Weiterführende Links:
Alleinerziehend.net - Gemeinsames Sorgerecht
Sorgerecht in Österreich
Obsorge in Österreich

Foto: Pixelquelle.de


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