|
|
| Informationen - Gemeinsames Sorgerecht |
 Gemeinsames Sorgerecht
Üben beide Eltern die Sorge gemeinsam aus, müssen
sie alle Entscheidungen über Angelegenheiten, die für das Kind
von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam treffen. Angelegenheiten des täglichen Lebens, die im Alltag ständig
vorkommen und keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Entwicklung des
Kindes haben, trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält,
also beispielsweise die Woche über die Mutter, an den Wochenenden
der Vater. Oft ist nicht genau geklärt, was denn nun Entscheidungen des Alltags und was genau Entscheidungen von besonderer bedeutung sind. Folgende Entscheidungen betreffen Angelegenheiten von
erheblicher Bedeutung bzw. Angelegenheiten des täglichen Lebens:
|
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung |
Angelegenheiten des täglichen Lebens |
| Ernährung |
Grundentscheidungen zu Fragen wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten |
Planung, Einkauf, Kochen |
| Gesundheit |
Operationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge (Homöopathie,
Impfungen) |
Behandlung leichterer Erkrankungen, alltägliche Gesundheitsvorsorge |
| Umgang |
Grundentscheidung des Umgangs |
Einzelentscheidungen |
| Aufenthalt |
Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt |
Besuch bei Verwandten, Freunden, Teilnahme an Ferienreisen |
| Vermögenssorge |
Grundentscheidung: Anlage und Verwendung des Vermögens |
Einzelentscheidungen: welches Bankinstitut, welche Anlage |
| Krippe, Kindergarten, Tagesmutter |
Grundentscheidung, Wahl von Krippe, Kindergarten, Tagesmutter |
Dauer des täglichen Aufenthalts, Absprachen mit Betreuungsperson |
| Schule |
Wahl der Schulart und der Schule, der Fächer und Fachrichtungen,
Besprechung mit Lehrern über gefährdete Versetzung |
Entschuldigung bei Krankheit, Teilnahme bei besonderen Veranstaltungen,
Arbeitsgruppen, Chor oder Orchester, Hausaufgaben beaufsichtigen, Nachhilfe |
| Ausbildung |
Wahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Lehre |
Entschuldigung bei Krankheit, Ableistung von Praktika |
|
|
| Fragen der Religion |
Bestimmung des Religionsbekenntnisses § 2 Abs. 1 RKEG |
Teilnahme an Gottesdiensten, anderen Angeboten der Kirchen |
| Geltendmachung von Unterhalt |
Spezialregelung § 1629: Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet |
|
| Sonstige Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung |
Grundfragen der tatsächlichen Betreuung: Erziehungsstil, Fernsehkonsum,
Art des Spielzeugs, Gewalterziehung, Hygiene |
Umsetzung der Grundentscheidungen: welche Fernsehsendung, welches Computerspiel
wie lange, welches Spielzeug |
Quelle: Tanja Keller, Das gemeinsame Sorgerecht nach der Kindschaftsreform,
Kind-Prax Schriftenreihe, Bundesanzeiger 1999.
Siehe auch:
Sorgerecht
alleiniges Sorgerecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Besuchsrecht
Weiterführende Links:
Alleinerziehend.net - Gemeinsames Sorgerecht
Sorgerecht in Österreich
Obsorge in Österreich
Foto: Pixelquelle.de
|
Wer war Online ? |
Heute waren 18 Mitglieder im Forum unterwegs.
annette 06:02, bea 07:45, bernd 04:44, Betty 06:02, dippiu 06:02, dreamer 06:02, elbenwald 02:11, Kurti 07:45, Manfred 07:45, manou 06:02, mareike 04:05, moncheri 06:02, monica 06:02, papafrank 06:02, Rettas 07:44, selima 06:02, silke 06:02, Svenja 06:02,
|
|
|
Geburtstage |
 |
Wir gratulieren zum Geburtstag: |
|
Neuestes Userfoto |
 Eingestellt von mona85 (23 J.)
|
|