Samstag, 18. März 2010, 19:41 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Gemeinsames Sorgerecht
Gemeinsames Sorgerecht
Informationen für Alleinerziehende zum Sorgerecht: Gemeinsames Sorgerecht
Üben beide Eltern die Sorge gemeinsam aus, müssen
sie alle Entscheidungen über Angelegenheiten, die für das Kind
von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam treffen. Angelegenheiten des täglichen Lebens, die im Alltag ständig
vorkommen und keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Entwicklung des
Kindes haben, trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält,
also beispielsweise die Woche über die Mutter, an den Wochenenden. Die Ausübung der gemeinsamen Elterlichen Sorge setzt voraus, dass die Eltern miteinander kommunizieren.
der Vater.
| Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung | Angelegenheiten des täglichen Lebens | |
| Ernährung | Grundentscheidungen zu Fragen wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten | Planung, Einkauf, Kochen |
| Gesundheit | Operationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge (Homöopathie, Impfungen) | Behandlung leichterer Erkrankungen, alltägliche Gesundheitsvorsorge |
| Umgang | Grundentscheidung des Umgangs | Einzelentscheidungen |
| Aufenthalt | Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt | Besuch bei Verwandten, Freunden, Teilnahme an Ferienreisen |
| Vermögenssorge | Grundentscheidung: Anlage und Verwendung des Vermögens | Einzelentscheidungen: welches Bankinstitut, welche Anlage |
| Krippe, Kindergarten, Tagesmutter | Grundentscheidung, Wahl von Krippe, Kindergarten, Tagesmutter | Dauer des täglichen Aufenthalts, Absprachen mit Betreuungsperson |
| Schule | Wahl der Schulart und der Schule, der Fächer und Fachrichtungen, Besprechung mit Lehrern über gefährdete Versetzung | Entschuldigung bei Krankheit, Teilnahme bei besonderen Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, Chor oder Orchester, Hausaufgaben beaufsichtigen, Nachhilfe |
| Ausbildung | Wahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Lehre | Entschuldigung bei Krankheit, Ableistung von Praktika |
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| Fragen der Religion | Bestimmung des Religionsbekenntnisses § 2 Abs. 1 RKEG | Teilnahme an Gottesdiensten, anderen Angeboten der Kirchen |
| Geltendmachung von Unterhalt | Spezialregelung § 1629: Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet | |
| Sonstige Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung | Grundfragen der tatsächlichen Betreuung: Erziehungsstil, Fernsehkonsum, Art des Spielzeugs, Gewalterziehung, Hygiene | Umsetzung der Grundentscheidungen: welche Fernsehsendung, welches Computerspiel wie lange, welches Spielzeug |
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 29.01.2010 - 14:58 Uhr von Potsdamer Bisher keine Antworten