Samstag, 11. März 2010, 22:52 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Haushaltsfreibetrag

Haushaltsfreibetrag

Informationen für Alleinerziehende zum Haushaltsfreibetrag

Haushaltsfreibetrag
Alleinerziehende Steuerpflichtigen erhielten bis zum Jahr 2004 zusätzlich zum Grundfreibetrag den Haushaltsfreibetrag. Ab 2004 wurde der Haushaltsfreibetrag gestrichen. Stattdessen wird Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren ein Entlastungsbetrag von 1.308 € gewährt. Dieser Beträgt 1.308 EUR und entspricht der Steuerklasse II. Der Entlastungsbetrag wird nur gewährt, wenn der alleinstehende Steuerpflichtige mit dem Kind eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bildet und beide diese Wohnung als Hauptwohnsitz (Meldung erforderlich!) nutzen. Eine Übertragung des Entlastungsbetrags auf einen anderen Elternteil ist nicht möglich.

 

Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende
Der frühere Haushaltsfreibetrag, der im Jahr 2004 durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ersetzt wurde, wird nur "echten Alleinerziehenden" gewährt wenn der alleinerziehende Elternteil nicht in Haushaltsgemeinschaft mit anderen volljährigen Personen (wie z.B. in einer eheähnliche Gemeinschaft) lebt. Ausgenommen davon sind Kinder, die ihren Wehrdienst oder Zivildienst ableisten.
Steuerpflichtige, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person zusammen leben, haben keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, bzw. die Lohnsteuerklasse II.

 

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde vom Gesetzgeber als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1998 – 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 eingeführt, in dem dieses den Haushaltsfreibetrag für verfassungswidrig erklärt hatte.

Weitere Informationen zum Thema Steuerklasse II:

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steuerklasse II

 
Weiterführende Links:
News: Haushaltsfreibetrag

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter