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1

Samstag, 11. April 2009, 16:46

Vater bringt Kind nicht zurück

Hallo erst einmal

auch ich bin neu hier und h?¤tte gerne ein paar Ratschl?¤ge.
Nach nun mehr vier j?¤hrigem Streit, sind wir heute wieder einen Schritt weiter.
Der Vater bringt heute nicht, wie vor Gericht protokolliert und vereinbart, das Kind(7) zu mir zur??ck. Der Vater lebt 400km von mir entfernt.
Was kann ich tun? Gestern abend(Karfreitag) gegen 19.00Uhr rief der Vater an und teilte mit, er bringe das Kind erst am Montag.
Das Kind selber bekomme ich nicht mehr ans Telefon.
Wir haben beide(leider) das Sorgerecht.

Was soll, kann oder mu?? ich tun?????

silly963[addsig]

Gabriela

Anfänger

Beiträge: 0

2

Samstag, 11. April 2009, 18:17

RE: Vater bringt Kind nicht zurück

Hallo silly963,

ersteinmal mein Mitgef??hl.
Es tut mir sehr leid f??r Euch.
Da sieht man wieder einmal, dass Gef??hle so stark sind,
dass alles andere nicht mehr interessiert,
Gerichtsurteile, Absprachen u.u.

Was ich Dir jetzt rate, mag ein wenig ungew??hnlich klingen,
aber ich sage Dir, lass es gut sein, morgen ist Ostern, vielleicht mag er einfach nur mit ihr feiern, wie man es gerne mit kleinen Kindern an Ostern macht, Eier verstecken, Nester suchen und ausheben :-).
Vielleicht hast Du ja auch Lust dazu und kannst Dich friedlich dazugesellen und ihr feiert zu dritt, der Kleinen w??rdet ihr bestimmt damit eine gro??e, gro??e Freude machen.

Liebe Gr????e
Gabriela[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

3

Samstag, 11. April 2009, 23:45

RE: Vater bringt Kind nicht zurück

Hallo, Silly,

ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der von Gabriela vorgeschlagene Weg gangbar sei, sondern dass die Fronten doch zu verhärtet sind. So ein eigenmächtiges Vorenthalten geht ja auch gar nicht, auch wenn der Vater sich so noch nicht wegen Kindesentziehung strafbar macht.,

Der normale rechtliche Weg wäre jetzt vor dem Familiengericht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über den Umgang genau in dem bisher protokollierten Umfang, der - wegen dieser Erfahrung von Unzuverlässigkeit und Auflehnung gegen die protokollierte Einigung - "strafbewehrt" wird. Das bedeutet grob Folgendes: Zwar kann weder aufgrund der protokollierten Einigung noch aus der nun zu beantragenden einstweiligen Anordnung je ein Gerichtsvollzieher losgehen und dir das Kind notfalls mit Gewalt zurückbringen, wenn so etwas wieder passiert. Der Vater kann aber aufgrund der strafbewehrten Einstweiligen Anordnung mit empfindlichem Zwangsgeld ("Geldstrafe" an den Staat) - und bei nochmaliger Wiederholung solcher Geschichten auch mit Zwangshaft, also Gefängnis zur Beugung seines widerspenstigen Willens - zur Einhaltung der vom Gericht festgelegten Zeiten gezwungen werden.

Wenn wegen deines niedrigen Einkommens und Vermögens über Prozesskostenhilfe der Staat für deine Verfahrenskosten aufkommt, soweit nicht ohnehin der den Prozess verlierende Vater alle Kosten tragen muss, kann sich gleichzeitig ein Antrag auf Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts allein an dich empfehlen. Das alleinige Sorgerecht lässt sich aufgrund dieser aktuellen Verfehlung jedoch keinesfalls erstreiten.

Vielleicht reicht auch schon ein Anwaltsschreiben, das dem Vater all diese Konsequenzen mitsamt Verfahrenskosten vor Augen führt, und das von ihm verlangt, innerhalb weniger Tage dir eine Vertragsstrafe von z.B. EUR 500 zu versprechen für jedes Mal, das er die vereinbarten Zeiten nicht einhält ("in erheblichem Maß", denn gelegentlich eine Stunde Stau muss man ihm bei 400 km zubilligen).

Jedenfalls solltest du ganz schnell einen Termin mit deinem Anwalt vereinbaren, damit nicht wegen unnötig verstrichener Zeit nach dieser schlechten Erfahrung die "Eilbedürftigkeit" der strafbewehrten Regelung verloren geht, die für manche Anträge in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist.

Ich gehe davon aus, dass du wegen der bisherigen Auseinandersetzungen einen Anwalt hast, Ansonsten such dir einen "Fachanwalt für Familienrecht" aus den Gelben Seiten und frag ihn gleich nach den Möglichkeiten der Kostenübernahme über staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Falls du zu "reich" dafür bist, darf die ausführliche Beratung über alle empfehlenswerten Schritte maximal EUR 226,10 kosten. Diese Gebühren werden auf die Kosten jeder weiteren Tätigkeiten des Anwalts in dieser Sache angerechnet.

Viel Erfolg !

Gast

unregistriert

Gäste

4

Sonntag, 12. April 2009, 05:36

RE: Vater bringt Kind nicht zurück

Hallo

danke f??rs schnelle Antworten.
Den Rat von Gabriela mit dem Vater Ostern zu verbringen, ist nicht realisierbar. Ich kann verstehen, wenn man mit dem Kind Ostern verbringen m??chte. Genau dieses hatte ich geplant.
Der Vater hatte im vergangenen Jahr zu Ostern das Kind und deshalb hatte ich es mir f??r dieses Jahr sehr sch??n f??r mich und das Kind vorgestellt.
Nun gut, ich mu??te bitter erfahren, da?? ich nichts tun kann.
Mittlerweile bekomme ich das Kind nicht einmal mehr ans Telefon.
Also abwarten.
Danke auch an Abogado. Ich werde nat??rlich gleich am Dienstag alles in Bewegung setzen, da?? mir genau das hoffentlich nicht mehr passiert.

Ich w??nsche allen ein sch??nes Osterfest

sill963
[addsig]

Moni42

Anfänger

Beiträge: 0

5

Sonntag, 12. April 2009, 07:29

RE: Vater bringt Kind nicht zurück

Zitat von »Gabriela«

Vielleicht hast Du ja auch Lust dazu und kannst Dich friedlich dazugesellen und ihr feiert zu dritt, der Kleinen w??rdet ihr bestimmt damit eine gro??e, gro??e Freude machen.


F??r die Kinder eine nicht verst?¤dliche Situation, nat??rlich freuen sie sich dar??ber und werden in ihrer Hoffnung auf Wiederzusammenf??hrung best?¤tigt. Fragt mal Profis zu diesem Vorgehen. Ich kenne keiner, der dies bef??rwortet.
Au??er evt. in dem Falle wo alles Friede-Freude-Eierkuchen verl?¤uft, nur wo ist das der Fall?

In der Ursprungsfrage w??rde ich nicht nur zum Anwalt gehen sondern auch eine Trennungsberatungsstelle hinzuziehen oder wegen der Eile das JA befragen.
Evt. k??nnt ihr vermittelnde Gespr?¤che f??hren, wo der Profi dem Vater den Ernst der Situation auch f??r das Kind erkl?¤rt.
Das Kind hat erwartet am Samstag zur Mutter zu kommen.

Zum Thema telefonieren:
wenn das Kind beim Umgangselternteil ist, sollten Telefonate nicht zwingend gef??hrt werden. Klar darf Kind anrufen, aber der Elternteil muss auch loslassen k??nnen und der anderen Teilfamilie ihre Ruhe g??nnen.
Was m??chtest du am Telefon in der Situation mit deinem Kind besprechen? Kannst du das Thema "nicht zur??ckbringen" von dir au??en vor lassen und "nur" Frohe Osrern w??nschen? Alles andere w?¤re fatal.

Schau mal ob du f??r euer Kind eine Beratungsstelle findest, mit der es die Problematik bearbeiten kann. Evt. gibt es auch Trennungskindergruppen bei euch.

LG Moni
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Moni42, 12.04.2009, 08:30 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

6

Sonntag, 12. April 2009, 13:13

RE: Vater bringt Kind nicht zurück

hallo

zum Thema Beratungsstelle usw. habe ich mittlerweile eine sehr geteilte Meinung.
Als das Kind vor vier Jahren die handgreifliche Trennung mitansah, war ich anschlie??end in therapeutischer Behandlung mit ihm.
Schlie??lich mu?? eine Mutter ihr Kind positiv beeinflu??en k??nnen um "freiwillig" zum Vater zu wollen. Gesagt, getan.
Und nun geht das Kind ohne Probleme zum Vater und er bringt es nicht mehr wie vereinbart zur??ck????
Nat??rlich w??nscht sich eine Kind, da?? die Eltern sich verstehen, aber leider ist dies hier nicht mehr m??glich. Ein wenig zu viel vorgefallen. Der Vater hatte auch drei Monate nach unserer endg??ltigen Trennung seine andere Freundin geheiratet. Dort gibt es mittlerweile eine einj?¤hrige Tochter.
Alles akzeptiert. Die Kinder sollen auch Kotakt haben und aufbauen. Das war der Hauptgrund warum das Kind mitf?¤hrt.Aber nicht weil jetzt Feiertage sind und er
nicht arbeiten braucht, einfach den Umgang eigenm?¤chtig verl?¤ngern.
Ich dachte immer als Mutter habe ich auch ein Recht Feiertage(Tage ohne Verpflichtung z.b Schule Vereine Arzttermine) mit dem Kind zu verbringen und nicht nur der Vater.
Elterntherapie ist auch ein gutes Thema. Hat uns das Familiengericht als Auflage gegeben.
Aber durch die gro??e Entfernung ist es dem Vater nicht m??glich, sagt er.

silly963[addsig]

Moni42

Anfänger

Beiträge: 0

7

Sonntag, 12. April 2009, 17:33

RE: Vater bringt Kind nicht zurück

Eine Beratungsstelle r?¤t in der Regel immer zum Wohle des Kindes und ist sicher auch nicht begeistert ??ber das Nicht-heimbringen-des Kindes zum genannten Termin.

Sicher hast du auch ein Recht auf die Feiertage, dass ist gar nicht die Frage, sondern "wie bekomme ich auch den Vater dazu, sich fair zu verhalten und dem Kindeswohl entsprechend".

Das Kind kann in einer gezielten Beratung bzw. Trennungsgruppe gest?¤rkt werden. Vor allem auch darinnen, dass es auf die Einhaltung der Zeiten Wert legt. Ein Profi hat mir damals geholfen, die Reaktionen der Kinder auf die uneinsch?¤tzbaren ??nderungen des Vaters zu st?¤rken. Diese hatten einen Kalender und Zeiten, wo sie wussten, dass war Papazeit und das war Mamazeit.
Und nachdem ich ihnen sagte: ich warte nicht ab der gew??nschte Papar??ckgabezeit umsonst, sondern unternehme auch an Sonntagnachmittagen etwas und werde ab xy zu Hause sein. Notfalls habt ihr einen Schl??ssel mit.......
Pl??tzlich legten die Kinder Wert darauf um eine bestimmte Uhrzeit daheim zu sein oder es kam ein Anruf: wir schaffen es nicht.
Mit dem ?¤lter werden der Kinder verloren sich diese Niggeligkeiten, da die Kinder sich nicht mehr benutzen lie??en.

Wer achtet denn auf die Einhaltung der Auflage ?

Fordere ihn durch einen Anwalt auf, damit er sich offiziell ?¤u??ern muss......w?¤re da mein Tipp.[addsig]