Donnerstag, 11. März 2010, 00:37 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Kindergeld

Kindergeld

Informationen für Alleinerziehende zum Kindergeld

Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig an den alleinerziehenden Elternteil gezahlt. Beim Kindergeld handelt es sich primär um die Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern. Das Existenzminimum eines Kindes soll steuerfrei bleiben. Eltern, die keine Steuern bezahlen, wie das oft aufgrund fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei Alleinerziehenden der Fall ist, erhalten das Kindergeld aber als Förderleistung.
Für Kinder unter 18 Jahren wird grundsätzlich Kindergeld gezahlt, unabhängig davon ob sie eine Ausbildung absolvieren oder sonstige Einkünfte haben.
Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
  • für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 164 €
  • für das dritte Kind monatlich 170 €
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 €
Kindergeld gibt es
  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

 

Kindergeld

Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 € im Jahr. Neben der Ausbildungsvergütung werden dabei dann auch Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Bafög, Ehegattenunterhalt und Waisen- bzw. Halbwaisenrente als Einkünfte bzw. Bezüge angerechnet.

Ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder von 18 bis 27 Jahren besteht, wenn sie noch zur Schule gehen oder eine Berufsausbildung absolvieren. Auch für Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben oder sie wieder verloren haben, besteht ein Kindergeldanspruch. Sie müssen aber dann nachweisen, dass die Kinder einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben oder sich um einen Ausbildungsplatz bemühen. Für erwerbslose Kinder wird bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld bezahlt, wenn diese der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.
Kinder, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr nach den jeweiligen Förderungsgesetzen ableisten, haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Für grundwehr- oder zivildienstleistende Kinder besteht jedoch kein Kindergeldanspruch. Sie können aber über das 21. bzw. 27. Lebensjahr hinaus für einen der Dauer dieser Dienste entsprechenden Zeitraum berücksichtigt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllt sind.

Wo muss das Kindergeld beantragt werden?
Das Kindergeld muss bei der Familienkassen der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden und wird (mit einigen Ausnahmen) bis zu 4 Jahre rückwirkend gewährt. Es wird im Normalfall  monatlich von der Familienkasse bezahlt,  im Rahmen der Vorschriften des Einkommensteuerrechts sind aber auch die oben erwähnten rückwirkenden Zahlungen möglich.

 

Dem betreuenden Elternteil kann der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils von 1.824 € übertragen werden, wenn dieser seiner Unterhaltsverpflichtung zu weniger als 75% nachkommt, so dass bei dem betreuenden Elternteil der volle Kinderfreibetrag von 3.648  € berücksichtigt wird. Die Übertragung des Kinderfreibetrages führt stets auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, so dass auch der volle Betrag von 2.160 € berücksichtigt wird.
Alleinerziehende können unabhängig von der Übertragung des Kinderfreibetrages den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.160 € beanspruchen, wenn das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet ist.

Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung können auf die Großeltern oder den Stiefelternteil übertragen werden, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt.

Weitere Informationen zum Kinderfreiberag für Alleinerziehende:

Haushaltsfreibetrag
Steuerklasse II
Kinderfreibetrag

 
Weiterführende Links:
Kindergeld bei Alleinerziehenden
News: Kindergeld

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter