Samstag, 04. Februar 2012, 19:07 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Kinderzuschlag
Kinderzuschlag
Informationen für Alleinerziehende zum Kinderzuschlag


Dem betreuenden Elternteil kann der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils
von 1.824 € übertragen werden, wenn dieser seiner Unterhaltsverpflichtung
zu weniger als 75% nachkommt, so dass bei dem betreuenden Elternteil der
volle Kinderfreibetrag von 3.648 € berücksichtigt wird. Die
Übertragung des Kinderfreibetrages führt stets auch zur Übertragung
des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf,
so dass auch der volle Betrag von 2.160 € berücksichtigt wird.
Alleinerziehende können unabhängig von der Übertragung
des Kinderfreibetrages den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.160 € beanspruchen, wenn das minderjährige
Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet ist.
Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung können auf die Großeltern oder den Stiefelternteil übertragen werden, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt.
Foto:www.pixelio.de / www.aboutpixel.de
Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira Bisher 1 Antwort