Samstag, 11. März 2010, 00:38 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Mehrbedarf für Alleinerziehende
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Informationen für Alleinerziehende zum Mehrbedarf für Alleinerziehende
Alleinerziehende Empfänger von ALG II bilden stets eine Bedarfsgemeinschaft und haben Anspruch auf die volle Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. In Abhängigkeit vom Alter und der Zahl der Kinder steht Alleinerziehenden zusätzlich zur Regelleistung einen Mehrbedarf. Als Alleinerziehend gelten Hilfeempfänger, die sich alleine ohne eine andere erwachsene Person im Haushalt um die Pflege und Erziehung ihres Kindes kümmern. Sobald sich auch andere Personen, wie Eltern, Großeltern oder Verwandte für mindestens gleiche Teile des Tages mit der Erziehung und Pflege des Kindes kümmern, gilt ein Hilfeempfänger nicht mehr als Alleinerziehend. Probleme mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende wird es schon dann geben, wenn ein neuer Lebensgefährte/Lebensgefährtin im gleichen Haushalt lebt, selbst wenn diese/r ebenfalls Anspruch auf ALG II hätte.
Alleinerziehende erhalten in Abhängigkeit von Alter und Zahl der Kinder einen Mehrbedarf in Höhe der folgenden Prozentsätze:
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Alter/Zahl der Kinder |
Mehrbedarf in v.H. der Regelleistung |
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12% |
24% |
36% |
48% |
60% |
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1 Kind unter 7 Jahre |
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X |
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1 Kind ab 7 Jahre |
X |
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2 Kinder unter 16 Jahre |
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X |
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2 Kinder ab 16 Jahre |
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X |
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1 Kind ab 7 Jahre und 1 Kind ab 16 Jahre |
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X |
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3 Kinder |
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X |
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4 Kinder |
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X |
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5 und mehr Kinder |
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X |
Ein Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende besteht ab dem Tag der Entbindung. Es gibt also einen Tag Überschneidung mit dem Mehrbedarf für Schwangere.
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79 Bisher keine Antworten