Samstag, 11. März 2010, 22:49 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Informationen für Alleinerziehende zum Mehrbedarf für Schwangere beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

Mehrbedarf bei Schwangerschaft Werdende Mütter, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben einen Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere. Der Mehrbedarfszuschlag dient als Finanzierungsmöglichkeit des infolge der Schwangerschaft anfallenden zusätzlichen Bedarfs, zum Beispiel für kleine Änderungen der Bekleidung und besondere Ernährung.
Nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf 17 % der maßgeblichen Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Nicht enthalten sind einmalige Beihilfen für Schwangerschaftsbekleidung, diese müssen gesondert beantragt werden. Werdende Mütter, die bereits ein Kind haben können sowohl den Mehrbedarf für Alleinerziehende, als auch den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft gleichzeitig bekommen.
 

individuelle Regelleistung

Alte Länder

Neue Länder

100% 1)

59 €

56 €

90% 2)

53 €

51 €

80% 3)

47 €

45 €


 
1) allein stehend, alleinerziehend oder Partner minderjährig
2) volljährige Partner
3) sonstige Angehörige (z.B. minderjähriges Kind)

 

Hartz IVDie Zahlung erfolgt ab dem ersten Tag der 13. Schwangerschaftswoche bis zum tatsächlichen Entbindungstermin. Der Zahlungsbeginn für den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft wird anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins abzüglich 28 Wochen bestimmt. Die Zahlung erfolgt bis zum tatsächlichen Entbindungstermin, auch wenn dieser von dem vorläufigen Termin abweicht.

 

Weitere Informationen zum Mehrbedarf beim Arbeitslosengeld II:

Kosten für Unterkunft und Heizung
 
Weiterführende Links:
News: Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Foto:www.pixelio.de

Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79        Bisher keine Antworten

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