Samstag, 18. März 2010, 19:47 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Mehrbedarf bei Schwangerschaft
Mehrbedarf bei Schwangerschaft
Informationen für Alleinerziehende zum Mehrbedarf für Schwangere beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

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individuelle Regelleistung |
Alte Länder |
Neue Länder |
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100% 1) |
59 € |
56 € |
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90% 2) |
53 € |
51 € |
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80% 3) |
47 € |
45 € |
Die Zahlung erfolgt ab dem ersten Tag der 13. Schwangerschaftswoche bis zum tatsächlichen Entbindungstermin. Der Zahlungsbeginn für den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft wird anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins abzüglich 28 Wochen bestimmt. Die Zahlung erfolgt bis zum tatsächlichen Entbindungstermin, auch wenn dieser von dem vorläufigen Termin abweicht.
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79 Bisher keine Antworten