Samstag, 11. März 2010, 00:38 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II (ALG II)
Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II (ALG II)
Informationen für Alleinerziehende zu den Mehrbedarfen beim Arbeitslosengeld II (ALG II)
Für bestimmte Mehrbedarfe, die nicht von der üblichen Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgedeckt werden, gibt es zusätzliche Mehrbedarfe. So erhalten werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche zusätzlich 17% der maßgebenden Regelleistung, Alleinerziehende erhalten je nach Zahl und Alter der Kinder einen Mehrbedarf für Alleinerziehende zwischen 12%, 24%, 36%, 48% oder 60% der maßgebenden Regelleistung. Behinderte Hilfsbedürftige, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX) erhalten, bekommen einen Mehrbedarf
in Höhe von 35% der maßgebenden Regelleistung.| Mehrbedarfe | % der RL | Betrag |
|---|---|---|
| Allein erziehende Person mit Kind unter 7 Jahren | 36 | 126 € |
| Allein erziehende Person mit zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren | 36 | 126 € |
| Allein erziehende Person für 4. und 5. Kind unter 16 Jahre zusätzlich je | 12 | 42 € |
| Allein erziehende Person für ein Kind zwischen 7 und 17 Jahren | 12 | 42 € |
| Allein erziehende Person für zwei Kinder von 16 oder 17 Jahren je | 12 | 42 € |
| werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche (Mehrbedarf) | 17 | 60 € |
| behinderte Person (wenn Teilnehmer an einer Eingliederungsmaßnahme nach dem SGB IX) | 35 | 123 € |
Alle Leistungen für Mehrbedarfe müssen nicht seperat beantragt werden. Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der maßgebenden Regelleistung jedoch nicht übersteigen. Mehrbedarfe stehen übrigens auch nicht erwerbsfähigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, z.B. kleineren Kindern, die Sozialgeld bekommen, zu.
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79 Bisher keine Antworten