Samstag, 11. März 2010, 00:38 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

Informationen für Alleinerziehende zu den Mehrbedarfen beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II (ALG II)Für bestimmte Mehrbedarfe, die nicht von der üblichen Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgedeckt werden, gibt es zusätzliche Mehrbedarfe. So erhalten werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche zusätzlich 17% der maßgebenden Regelleistung, Alleinerziehende erhalten je nach Zahl und Alter der Kinder einen Mehrbedarf für Alleinerziehende zwischen 12%, 24%, 36%, 48% oder 60% der maßgebenden Regelleistung. Behinderte Hilfsbedürftige, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX) erhalten, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 35% der maßgebenden Regelleistung.
Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendigen Ernährung benötigen, bekommen einen Mehrbedarf in angemessener Höhe, der abhängig von der Erkrankung ist.
 
Mehrbedarfe % der RL Betrag
Allein erziehende Person mit Kind unter 7 Jahren 36 126 €
Allein erziehende Person mit zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren 36 126 €
Allein erziehende Person für 4. und 5. Kind unter 16 Jahre zusätzlich je 12 42 €
Allein erziehende Person für ein Kind zwischen 7 und 17 Jahren 12 42 €
Allein erziehende Person für zwei Kinder von 16 oder 17 Jahren je 12 42 €
werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche (Mehrbedarf) 17 60 €
behinderte Person (wenn Teilnehmer an einer Eingliederungsmaßnahme nach dem SGB IX) 35 123 €

 

Hartz IVAlle Leistungen für Mehrbedarfe müssen nicht seperat beantragt werden. Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der maßgebenden Regelleistung jedoch nicht übersteigen. Mehrbedarfe stehen übrigens auch nicht erwerbsfähigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, z.B. kleineren Kindern, die Sozialgeld bekommen, zu.

 

Weitere Informationen zum Mehrbedarf beim Arbeitslosengeld II:

Kosten für Unterkunft und Heizung
 
Weiterführende Links:
News: Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

Foto:www.pixelio.de

Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79        Bisher keine Antworten

Mutter mit 6-jähriger tochter verliert wohnung !!!

hallo, meine freundin hat ein riesen problem: sie ist alleinerziehend (ohne unterhaltszahlung, da der erzeuger nur schwarzgeld verdient und in den 6 jahren die seine tochter auf der welt ist ca. 300 euro gezahlt hat) ausserdem hat sie bis august diesen jahres selbstaendig als visagistin bei film ... weiter