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| Informationen - Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende kann entfallen |
Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende kann entfallen
Lebt eine ALG II beziehende alleinerziehende Mutter mit ihrer eigenen Mutter in einem Haushalt, so kann nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ein Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht gewährt werden. In einem solchem Fall liegt, so das erkennende Gericht, keine den Mehrbedarf für Alleinerziehende rechtfertigende alleinige Pflege und Erziehung des Kindes vor.Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte eine Arbeitslosengeld-II-Empfängerin vom Antragsgegner, dem zuständigen Leistungsträger nach dem SGB II, die Gewährung eines Mehrbedarfzuschlages für Alleinerziehende. Die alleinerziehende Antragstellerin lebt mit ihrer im August 2006 geborenen Tochter und ihrer eigenen Mutter zusammen. Der Antragsgegner lehnte die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende mit Blick auf das Zusammenleben mit der Mutter der Antragstellerin ab. Die Antragstellerin hingegen ist der Auffassung, dass ihre erwerbstätige Mutter nur einen untergeordneten Anteil an Pflege und Erziehung erbringe, der bei der Frage der Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende keine Berücksichtigung finden dürfe.
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 Eingestellt von mona85 (22 J.)
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