Donnerstag, 11. März 2010, 00:37 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe
Informationen für Alleinerziehende zur Prozesskostenhilfe

Wird die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, werden die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dann durch die Staatskasse getragen, wenn der Antragsteller den Prozess verliert.
Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts ab. Trotz Prozesskostenhilfe ist Vorsicht geboten, denn verliert die Partei den Prozess, muss sie die gegnerischen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in vollem Umfang erstatten.

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira Bisher 1 Antwort