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1

Sonntag, 2. Oktober 2005, 12:20

Unterhaltsansprüche gegeneinander aufrechnen?

Denkbare Situation:

10 jährige Tochter beim Vater ( und zufrieden, 8 jähriger Sohn bei der Mutter, beide berufstätig wie auch vor der Ehe und in der Ehe zeitweilig, da ähnliches einkommen heben sich die Unterhaltsansprüche auf.

Die Mutter heiratet wieder und bekommt ein weiters Kind, wird Hausfrau, kann sie jetzt für ihren Sohn Barunterhalt verlangen, gleichzeitig aber sich weigern für ihre Tochter an den vater Unterhalt zuzahlen?

Dass der Vater also für seinen Sohn zahlen muß, aber das nicht mit dem Anspruch seiner Tochter an die Mutter aufrechnen darf?


Gast

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2

Sonntag, 2. Oktober 2005, 13:38

RE: Unterhaltsansprüche gegeneinander aufrechnen?

Nein, wieso sollte Mutter für ihren Sohn KU verlangen, und Vater drauf verzichten müssen?
Es gibt Urteile die aus Karlsruhe festgelegt wurden, da mußte Mutter. trotz Babys Unterhalt zahlen. Ihr wurde nahegelegt, sie könne ja arbeiten, wenn der Mann zu Hause sei.

Also , und rein moralisch gesehen, sehr verwerflich, den Gedanken, lieber Gast, den Du da hast.

Hand aufhalten wollen, und sich selber seiner Verpflichtung entziehen?
Das ist wohl nicht so in Deutschland möglich. Gott sei Dank.

Silvershadow, die sich mal wieder nicht einloggte;-)

Gast

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3

Sonntag, 2. Oktober 2005, 14:00

RE: Unterhaltsansprüche gegeneinander aufrechnen?

So wie ich das verstanden habe, hat der Gast schon Recht .
Der Unterhalt rechnet sich auf, niemand muss dem anderen etwas zahlen.
Was kann der Mann dafür, daß seine Ex. wieder ein Kind bekommt und nicht mehr arbeiten kann.

Gruß, Thomas

Gast

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4

Sonntag, 2. Oktober 2005, 14:28

RE: Unterhaltsansprüche gegeneinander aufrechnen?

Es gibt natürlich evtl. einen anderen Ausgangspunkt. Und zwar der, das der Ex Mann wesentlich mehr verdient, und die Mutter müßte dann halt "nur" den Mindestunterhalt zahlen.

Aber trotzdem wäre das moralisch verwerflich, den Ex Mann darunter leiden zu lassen, wenn sie erneut schwanger wird.