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Gast

unregistriert

Gäste

1

Montag, 5. Dezember 2005, 10:58

...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

Hallo!
Ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann. Meine beiden Kind (Tochter19 und Sohn 15) haben bis jetzt bei mir gelebt, und ich habe für beide Kinder 300 ¤ Unterhalt vom Vater erhalten, ohne dass ich je einen Einkommensnachweis gefordert hätte. Nun ist meine 19jährige Tochter seit Nov. zum Vater gezogen und er weigert sich nun, mir den Unterhalt für meinen Sohn zu zahlen, da er der Meinung ist, das "verrechnet" er, weil ich IHM ja jetzt Unterhalt für unsere Tochter zahlen müsste. Ich bin aber aufgrund Krankheit zur Zeit arbeitslos und erhalte ALG 2 und komme vorn und hinten nicht zurecht. Das Kindergeld geht ja nun auch an ihn (ist auch selbstverständlich),. Kann er das so einfach "verrechnen"? Meine Angebote sogar auf einen Teil des Unterhaltes (für meinen Sohn) zu verzichten(als Obulus für meine Tochter bis ich wieder arbeiten kann), hat er ausgeschlagen. Meine Arbeitslosigkeit interessiert ihn nicht, das sei "mein Problem".

2 Monate ohne Unterhalt (und Kindergeld) und das kurz vor Weihnachten, ich dreh langsam am Rad....
Bitte Euch um Rat
Nina

Gast

unregistriert

Gäste

2

Montag, 5. Dezember 2005, 11:25

RE: ...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

Rechtlich darf er leider nicht verrechnen! Frauen haben derzeit die "elegante" Gelegenheit sich sogar durch eine Schwangerschaft vor Unterhaltsleistungen gegenüber ihrer Kinder beim Vater zu drücken.

<fieldset style="border: 3px solid red; background-color: rgb(115, 159, 196); text-align: left;"><legend style="font-weight: bold;">Stop</legend>
<img src="http://www.alleinerziehend.net/images/stophand.jpg" align=left>Bitte keine anonymen Postings, ohne einen Namen drunter zu setzen. Das ist schon deshalb wichtig, damit andere Euch ansprechen können!
Bitte haltet Euch doch an diese einfachen Regeln!<p><a href="user.php?op=userinfo&uname=Frank">Frank</a></fieldset>

bsmaster

Anfänger

Beiträge: 0

3

Montag, 5. Dezember 2005, 12:35

RE: ...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

Hallo Nina,

eine ähnliche Frage habe ich hier auch schon gestellt und keine zuverlässige Antwort bekommen.
Eine Verrechnung wäre aus meiner Sicht schon irgendwie logisch, zumindest gegenüber dem Anteil, dem Du dem Vater für Deine Tochter aufgrund Deines "Einkommens" zahlen müßtest.
Aber natürlich hilft Dir das jetzt nicht weiter. Kannst Du Dich für ALG-Zeit mit ihm nicht einvernehmlich einigen?

Gruß, Thomas[addsig]

immipia

Anfänger

Beiträge: 1

4

Montag, 5. Dezember 2005, 13:03

RE: ...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

Hi Nina,
also ich versteh nicht,was er da verrechnen will?!Warum zahlt er denn nicht einfach die Hälfte weiter?Du hsat ja dann auch nur 1 Kind zu versorgen.Aber so wirklich weiterhelfen kann ich Dir auch nicht.
LG Immi+Pia[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

5

Montag, 5. Dezember 2005, 13:17

RE: ...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

Logik:

Die Mutter müsste für die Tochter 300 Mindestunterhalt zahlen, er für den Sohn 280 ( anderes Alter, anderes Einkommen ), also rechnet er mathematisch völlig richtig 280 - 300 = -20, ich habe von der Mutter 20 zu bekommen.

Formal:
Er 280 an die Mutter für den Sohn, sie 300 an die Tochter ( volljährig, noch in Erstausbildung ), die an den Vater Geld für Kost&Logis.

Wenn die Tochter über 18 ist und nicht in Erstausbildung teilt sich der Satz auf, Bedarf - Kindergeld je zuzahlen zur Hälfte von Vater und Mutter.

werner

Gast

unregistriert

Gäste

6

Montag, 5. Dezember 2005, 15:42

RE: ...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

Ich glaube nicht, dass es einfach verrechnet werden kann, da die Mutter nicht zahlungsfähig ist......denke hier ist eine Rechtsberatung nötig um gesichertes Wissen zu haben.

nette Grüße
Moni

Gast

unregistriert

Gäste

7

Montag, 5. Dezember 2005, 18:11

RE: ...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

schrieb ich schon oben, rechtlich darf er nicht aufrechnen...

werner

steff32

Anfänger

Beiträge: 1

8

Montag, 5. Dezember 2005, 19:17

RE: ...wenn das 2. Kind zum Vater zieht...

hallo,

um es genau zu sagen nein er darf nicht den unterhalt kürzen und auch nicht ganz einstellen, da er wenn ich es richtig rausgelesen habe arbeiten geht und seinem sohn gegenüber unterhaltspflichtig ist muss er auch zahlen.

und es ist auch richtig das die mutter unterhaltspflichtig ist , aber da sie zur zeit keine arbeit hat kann sie wohl schlecht unterhalt zahlen.

@ nina
gehe am besten zum jugendamt und las den unterhalt ( neu) berechnen. wie ist das mit dem kindergeld ???? bekommt er das für dein(euren) sohn auch auf sein konto????

gruss steff[addsig]