aninjha,
stellt sich die frage, ob die kinder überhaupt zum papa wollen und wenn die kinder beim papa leben, dann ist die mutter unterhaltspflichtig.
ist damit wirklich jemanden geholfen?
lg marion
Mal angenommen, die Kinder würden wollen (wobei....werden Kinder überhaupt gefragt, ob sie zur Mutter wollen?Das wird ja immer einfach so entschieden und vorausgesetzt *anmerk*, wobei niergends geschrieben steht, das Kinder der Mutter gehören), und Mutter ist unterhaltspflichtig dann, ist richtig.
Da Mutter einen Job hat, und ihre 30 Stunden aufstocken könnte, könnte sie gewiß auch zahlen, bis zum Selbstbehalt.
Und da Vater eh zu Hause ist, wäre die Betreuung der Kinder abgesichert.
Ich sehe da keinerlei unlogik drin.
Ausser, das diese Thematik einfach oftmals unter den Tisch geschoben wird, weil für Mütter einfach ja undenklich.
@Schatz
Der Selbstbehalt bei erwerbstätigen liegt bei 890€, bei erwerbslosen bei 730€.
Darin ist ein Mietsatz von rund 360€ enthalten.
Der Selbstbehalt kann u.U. runtergesetzt werden, wenn der Pflichtige z.b. mit jemandem neuen zusammenzieht, da dann ein gewisser Wohnwertvorteil entsteht.
Zum überdenken mal:
Du hast mit diesem Mann 2 Kinder gezeugt, und ich gehe davon aus, das er früher Arbeit hatte, und auch nicht der Großverdiener war. Heißt also, im Prinzip wußtest Du, worauf Du Dich "finanziell" einläßt.
Um 2 Kindern vollen Unterhalt leisten zu können, muß Mann mindestens 1300€ netto bei Stkl 1 verdienen.
Das ist heutzutage nicht unbedingt ein Gehalt, was jeder hat.
Das hat dann in meinen Augen auch nichts mit aus der Verantwortung ziehen zu tun.
Wenn Vater heute Hartz 4 hat, und sich ein Auto leisten kann, dann ist das sein gutes Recht, und ist auch erlaubt.
Dafür muß er irgendwo anders einsparen.
Also was das kürzen des SB angeht, habe ich oben was zu geschrieben, wobei.....dann zahlt die neue Partnerin des Ex ja auch indirekt mit, richtig?
Dein LG hat Dich mit Kindern kennengelernt, und sollte eigentlich Euch auch alle so annehmen.
Wenn der UHV wegfällt, kannst Du versuchen, für die Kinder Sozialgeld zu bekommen, ob Du es bekommst, liegt an Deinem Verdienst, und wenn Du und der LG lang genug zusammenlebt, dann auch das Gehalt von ihm.[addsig]