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schatz

Anfänger

Beiträge: 1

1

Montag, 19. Juni 2006, 19:55

Selbstbehalt kürzen?

Hallo alle miteinander!
Von meinem Ex-Ehemann bekomme ich keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder sondern UV.
Mein Ex lebt von Harz 4. sollte er wieder Arbeit bekommen wird er wieder so wenig verdienen, daß für die Kinder nichts bleibt.Alles bleibt an meinem Partner u mir hängen.
Was soll werden, wenn der UV wegfällt?
Ich habe gehört, daß einem Vater der Selbstbehalt auf 600 Euro gekürzt wurde.
Ist das machbar oder springen irgendwelche Ämter ein um den finanziellen Verlust aufzufangen. Mehr als arbeiten kann ich ja auch nicht u es ist doch meinem Partner nicht zuzumuten für eigentlich fremde Kinder zu zahlen und der leibliche Vater kommt aus allem raus. Mein Freund u ich regeln die gesamte Kinderbetreuung allein. Sonst könnte ich nicht soviele Nachmittage arbeiten gehen. Dabei hat er aus 1. Ehe selber 2 Kinder. Er kümmert sich um meine Kinder viel mehr und liebevoller als der" richtige" Vater.

Danke für eure Antworten

Gruß schatz[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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2

Montag, 19. Juni 2006, 21:34

RE: Selbstbehalt kürzen?

Kurze Frage:

Wieso wird nicht über die Lösung: Kinder leben bei Papa, und Mama geht arbeiten , nachgedacht?

[addsig]

Andreas

Anfänger

Beiträge: 1

3

Dienstag, 20. Juni 2006, 04:29

RE: Selbstbehalt kürzen?

Hallo Leute,

Warum sperren wir nicht alle unterhaltspflichtigen in eine Zelle bei Wasser und Brot, dann brauchen sie ja nix mehr zum leben.
Kopfschüttelnder Andreas[addsig]

schatz

Anfänger

Beiträge: 1

4

Dienstag, 20. Juni 2006, 13:24

RE: Selbstbehalt kürzen?

vielen Dank!!!!

Ich gehe mehr als 30 std pro Woche arbeiten!!
Mein ex kümmert sich um nix. Er hat ständig neue Klamotten, fährt das große Auto, hat aber Harz4.Ich kriege trotz Arbeit gerade das, was ich ohne Arbeit vom Sozi kriegen würde.
Es wäre toll, wenn ihr meine Frage richtig gelesen hättet.
Dann hättet ihr verstanden, daß es darum geht, daß der Vater nicht so einfach aus allem frei kommen soll. er zahl u kümmert sich nicht und bürdet die ganze Verantwortung anderen auf

schatz[addsig]

Gast

unregistriert

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5

Dienstag, 20. Juni 2006, 13:29

RE: Selbstbehalt kürzen?

aninjha,

stellt sich die frage, ob die kinder überhaupt zum papa wollen und wenn die kinder beim papa leben, dann ist die mutter unterhaltspflichtig.
ist damit wirklich jemanden geholfen?

lg marion

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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6

Dienstag, 20. Juni 2006, 13:44

RE: Selbstbehalt kürzen?

Zitat von »Anonymous«

aninjha,

stellt sich die frage, ob die kinder überhaupt zum papa wollen und wenn die kinder beim papa leben, dann ist die mutter unterhaltspflichtig.
ist damit wirklich jemanden geholfen?

lg marion


Mal angenommen, die Kinder würden wollen (wobei....werden Kinder überhaupt gefragt, ob sie zur Mutter wollen?Das wird ja immer einfach so entschieden und vorausgesetzt *anmerk*, wobei niergends geschrieben steht, das Kinder der Mutter gehören), und Mutter ist unterhaltspflichtig dann, ist richtig.
Da Mutter einen Job hat, und ihre 30 Stunden aufstocken könnte, könnte sie gewiß auch zahlen, bis zum Selbstbehalt.

Und da Vater eh zu Hause ist, wäre die Betreuung der Kinder abgesichert.

Ich sehe da keinerlei unlogik drin.

Ausser, das diese Thematik einfach oftmals unter den Tisch geschoben wird, weil für Mütter einfach ja undenklich.

@Schatz

Der Selbstbehalt bei erwerbstätigen liegt bei 890€, bei erwerbslosen bei 730€.
Darin ist ein Mietsatz von rund 360€ enthalten.

Der Selbstbehalt kann u.U. runtergesetzt werden, wenn der Pflichtige z.b. mit jemandem neuen zusammenzieht, da dann ein gewisser Wohnwertvorteil entsteht.

Zum überdenken mal:

Du hast mit diesem Mann 2 Kinder gezeugt, und ich gehe davon aus, das er früher Arbeit hatte, und auch nicht der Großverdiener war. Heißt also, im Prinzip wußtest Du, worauf Du Dich "finanziell" einläßt.

Um 2 Kindern vollen Unterhalt leisten zu können, muß Mann mindestens 1300€ netto bei Stkl 1 verdienen.

Das ist heutzutage nicht unbedingt ein Gehalt, was jeder hat.

Das hat dann in meinen Augen auch nichts mit aus der Verantwortung ziehen zu tun.

Wenn Vater heute Hartz 4 hat, und sich ein Auto leisten kann, dann ist das sein gutes Recht, und ist auch erlaubt.
Dafür muß er irgendwo anders einsparen.

Also was das kürzen des SB angeht, habe ich oben was zu geschrieben, wobei.....dann zahlt die neue Partnerin des Ex ja auch indirekt mit, richtig?

Dein LG hat Dich mit Kindern kennengelernt, und sollte eigentlich Euch auch alle so annehmen.

Wenn der UHV wegfällt, kannst Du versuchen, für die Kinder Sozialgeld zu bekommen, ob Du es bekommst, liegt an Deinem Verdienst, und wenn Du und der LG lang genug zusammenlebt, dann auch das Gehalt von ihm.[addsig]

schatz

Anfänger

Beiträge: 1

7

Dienstag, 20. Juni 2006, 14:04

RE: Selbstbehalt kürzen?

Mein Ex ist studierter Beteriebswirt!! und ist zum Busfahrer umgeschult- ist sein Lebenstraum!!!
wieso muß mein Freund zahlen!? Das geht von meinem Verstand her schon garnicht.
Er zahlt von seinem Gehalt den vollen KU an die Mutter. Mein ex kann u will auch gar nicht zahlen. Es ist finanziell für einen neuen Partner eine Zumutung. Von der menschlichen Seite rede ich nicht. Mein Freund kümmert sich wie ein Vater um meine Mädchen. Wenn ich arbeite, kümmert er sich um alle 4 Kinder, ohne mir zu sagen, ich müsse meine Kids woanders unterbringen. Denn er hat seine Jungs jetzt nie mehr mal nur ganzfür sich u die Jungs ihren Vater mal alein. Er erfüllt damit in meinen Augen genug "Pflichten". Nur der leibliche Vater btraucht nichts zu tun.

schatz :-? [addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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8

Dienstag, 20. Juni 2006, 14:27

RE: Selbstbehalt kürzen?

Na also wenn Du UHV vom Jugendamt doch derzeit beziehst, dann wird das Jugendamt Deinem Ex auch ganz schön Druck machen, sich um Arbeit zu bemühen (in der Regel durch Vorlage von 25-30 Bewerbungen/Monat).

Unser derzeitiger Arbeitsmarkt ist aber leider nun mal nicht der beste......und der Vater ist verpflichtet, sich einen Job zu suchen, um mindestens den Mindestunterhalt zahlen zu können (sprich etwa 1300€ netto).

Und auch das ist heute nicht einfach.

Und das er sich nicht kümmert......inwieweit unternimmst Du denn etwas, ihn in die Betreuung mit einzubinden, bzw. die Kinder dazu zu ermutigen, den Umgang wahrzunehmen?

Das muß nämlich nicht immer vom Vater auskommen, da kann man auch als Mutter eine ganze Ecke mit beisteuern.

Und: Hast Du den Vater schon einmal gefragt, ob er sich vorstellen könne, die Kinder zu sich zu nehmen? :-? [addsig]

Gast

unregistriert

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9

Dienstag, 20. Juni 2006, 14:45

RE: Selbstbehalt kürzen?

bin auch alleinerziehend und arbeite 35 Wochenstunden und mein kleiner ist gerade mal 2,5 Jahre ....

inesk

Anfänger

Beiträge: 0

10

Dienstag, 20. Juni 2006, 14:54

RE: Selbstbehalt kürzen?

Hallo!

Dein LG ist deinen Kindern nicht Unterhaltsverpflichtet. Da musst du auch bei der Hartz IV - Berechnung, wenn sein Einkommen berücksichtigt wird, mächtig aufpassen. Sie dürfen dann den Kindern nur das Kindergeld und eventuell UHV als Einkommen rechnen- mehr nicht. Wird aber häufig verkehrt gemacht, weil die Software das automatisch macht. Ist aber nicht rechtens. Notfalls durch eine soziale Beratungsstelle prüfen lassen. Die rechnen dir das genau durch.
Von wegen SB kürzen hab ich nur bei Pfändungen gehört bzw. auch bei meinem Ex durchführen lassen. Wird aber nur bei Lohn und damals auch bei Arbeitslosengeld gemacht. Ob heute auch bei Arbeitslosengeld I, keine Ahnung. :-?

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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11

Dienstag, 20. Juni 2006, 15:46

RE: Selbstbehalt kürzen?

Also pfänden lassen, und so weiter, zieht doch den Kreislauf eigentlich nur enger.
Habe mal etwas gefunden, und hieher kopiert.

Jugendämter und Expartnerinnen setzen gegen den "Unwilligen" den finalen Todesschuss mit Lohn-, Konten und Sachpfändung ein, erzwingen durch deren Erfolglosigkeit in 70% aller Fälle eine Eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid). Nach einer Lohn- und Kontenpfändung ziehen momentane und potentielle Arbeitgeber ihrerseits mit einer Kündigung die Konsequenzen - Pfändungen verursachen trotz moderner Software viel Mehrarbeit von Hand in der Lohnbuchhaltung. Leute, die auf den Sozialhilfesatz heruntergepfändet werden gelten nicht ohne Grund als demotivierte Mitarbeiter. Anträge auf Existenzgründerzuschüsse werden Gepfändeten negativ beschieden, wenn sie sich selbständig machen wollen um aus der Arbeitslosigkeit auszubrechen. Der Unterhaltspflichtige wird damit mit voller Absicht zum Langzeit-Sozialfall gemacht, auf dessen Schultern sich immer höhere unbezahlbare Unterhaltsschulden anhäufen, der auch keine eigenen Rentenansprüche mehr aufbauen kann. Pfändungen wirken wie angezündete Geldscheine, um in einem dunklen Schrank nach übrigen kleinen Münzen zu suchen. Gewöhnlich bemerken Unterhaltsempfängerinnen und ihre Jugendamts-Helfershelferinnen, dass sie den Zahlesel zu Tode geschunden haben erst dann, wenn alles unwiderruflich zerstört ist. Bis dahin wird immer vermutet, dass irgendwo Geld versteckt ist und lautstark auf den "faulen" Pflichtigen geschimpft. Selbst rettungslos Leergepfändeten wird grundsätzlich unterstellt, sie hätten ihr Geld bloss "beiseite geschafft" oder "sich arm gemacht". Ist ihm schliesslich alles zerschlagen, beginnt der Katzenjammer auch auf der ehemaligen Empfängerseite: Die Kosten einer erfolglosen Zwangsvollstreckung sind vom Gläubiger zu bezahlen, nicht vom Schuldner. Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung bringen nur weiteren Hass an die Oberfläche, aber fast nie Unterhalt. Das Sozialamt zahlt statt dem 135%-Regelbetrag viel weniger (denn staatliche alimentierte Kinder sind genügsamer), bei Unterhaltsvorschuss wird plötzlich der Kindergeldanteil des Verpflichteten vom Staat einkassiert (den bei 100%-Regelbetragszahler vollumfänglich die Mutter einkassieren darf) und für die betreuende Unterhaltsempfängerin wird eigene Arbeit plötzlich zumutbar (solange der Exmann bezahlt, ist sie unzumutbar).

Mit zwei Kindern laufen bis Ausbildungs- und damit Zahlungsende durchschnittliche Unterhaltsansprüche an den Vater von rund einer Viertelmillion Euro auf. Nicht mit eingerechnet sind Sonderbedarf, Zinsen, Umgangskosten (sofern nicht auch der Umgang stranguliert wird), die gesetzlich festgeschriebene ständige Erhöhung der Sätze, Trennungs- oder Betreuungsunterhalt an die erziehende Person, Gerichts- und Anwaltskosten, verbunden mit der faktischen Rechtlosstellung als Vater. Gleichwertige Betreuungsleistung der Vaters ist unerwünscht und juristisch nicht durchsetzbar. Gleichberechtigte Betreuung würde gegenseitige Unterhaltsforderungen entschärfen. In Deutschland herrscht nicht Eltern- sondern rassereines Unterhaltsmaximierungsprinzip. (Trennungsfaq.de)


In Deutschland sollte es wie in Belgien gehändelt werden.
Bei der Scheidung haben beide Elternteile 50/50 Anspruch auf die Kinder. Somit entfällt Unterhalt.
Kann einer nur 40% Betreuung leisten(wegen Berufstätigkeit), gibt es etwas Unterhalt.
Kümmerst sich einer gar nicht, dann gibt es gesamtunterhalt.
Persönlich finde ich es, wie in Belgien geregelt, absolut top durchdacht und gerecht![addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

12

Dienstag, 20. Juni 2006, 18:17

RE: Selbstbehalt kürzen?

.

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Lotte, 20.06.2006, 07:25 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

13

Dienstag, 20. Juni 2006, 18:22

RE: Selbstbehalt kürzen?

Zitat von »Andreas«

Hallo Leute,

Warum sperren wir nicht alle unterhaltspflichtigen in eine Zelle bei Wasser und Brot, dann brauchen sie ja nix mehr zum leben.
Kopfschüttelnder Andreas



Hallo Andreas,

Leider gibt es viel zu viele, die unterhaltspflichtig sind (und auch zahlen könnten!!!) aber es dennoch nicht tun. Anstatt an die Kinder zu denken, denken die Nicht-Zahlenden wohl, dass sie damit dem anderen Elternteil das Leben "finanzieren". Absoluter Blödsinn!
Leider bleibt dann wohl nur noch der gerichtliche Weg. Es kann ja nicht sein, das man sich seinen Verpflichtungen einfach entzieht. Auch wenn jemand ein kleines Einkommen hat,
sollte er/sie zumindest den guten Willen zeigen und einen kleinen Betrag zahlen. Nichts zu zahlen und sich das eigene Leben versüssen ist absolut ignorant. Es ist für das Kind/die Kinder und nicht den Ex-Partner bzw. den anderen Elternteil.


Gruss Lotte[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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14

Dienstag, 20. Juni 2006, 18:35

RE: Selbstbehalt kürzen?

Hallo Lotte,

ich denke, Andreas bezog das etwas ironisch auf die Frage der Themenstarterin.

Also ich habe das eher so verstanden, das er meinte, da sie ja am liebsten den SB auf 600&#8364; runtersetzen lassen würde......wenn er dann mal arbeitet....heißt also doch im Prinzip.....ihm nix mehr gönnen.

Denn selbst 890&#8364; sind schon für einen, der vielleicht täglich 30 km zur Arbeit fährt, nicht mehr ausreichend, um sich noch einen Friseur oder Kinobesuch leisten kann, da bleibt am Ende des Monats nicht mal mehr genug über, um den Kühlschrank ordentlich zu füllen.

Ich verstand Andreas sein Posting daher eher so.....soll Vater doch im Knast bei Wasser und Brot leben, dann kann er ja sogar ohne SB überleben.[addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

15

Dienstag, 20. Juni 2006, 18:47

RE: Selbstbehalt kürzen?

Zitat von »Aninjha«

Hallo Lotte,

ich denke, Andreas bezog das etwas ironisch auf die Frage der Themenstarterin.

Also ich habe das eher so verstanden, das er meinte, da sie ja am liebsten den SB auf 600? runtersetzen lassen würde......wenn er dann mal arbeitet....heißt also doch im Prinzip.....ihm nix mehr gönnen.

Denn selbst 890? sind schon für einen, der vielleicht täglich 30 km zur Arbeit fährt, nicht mehr ausreichend, um sich noch einen Friseur oder Kinobesuch leisten kann, da bleibt am Ende des Monats nicht mal mehr genug über, um den Kühlschrank ordentlich zu füllen.

Ich verstand Andreas sein Posting daher eher so.....soll Vater doch im Knast bei Wasser und Brot leben, dann kann er ja sogar ohne SB überleben.



Hallo Aninjha,

sorry...das Wetter! ;o) War ein Missverständnis.

Hast Recht. Meine Meinung: es sollten beide Elternteile ihr Bestes geben, es geht schliesslich um die Kid´s. Beide sollten sich bemühen und machbares in Taten umsetzen.

Liebe Grüsse,

Lotte

[addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

16

Dienstag, 20. Juni 2006, 18:56

RE: Selbstbehalt kürzen?

Zitat von »Andreas«

Hallo Leute,

Warum sperren wir nicht alle unterhaltspflichtigen in eine Zelle bei Wasser und Brot, dann brauchen sie ja nix mehr zum leben.
Kopfschüttelnder Andreas


Hallo Andreas,

sorry.......war ein Missverständis (siehe unten). ;o)

Gruss Lotte

[addsig]

Gast

unregistriert

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17

Dienstag, 20. Juni 2006, 19:22

RE: Selbstbehalt kürzen?

Hallo, nicht vergessen dürft ihr die die bezahlen und denen da umgangsrecht mit ihren Kindern verwährt wird..... so wie mir..... ganz ohne grund oder eifersucht.....

Gast

unregistriert

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18

Dienstag, 20. Juni 2006, 19:58

RE: Selbstbehalt kürzen?

Hallo Schatz,

ich kann verstehen, das Du wütend auf Deinen Ex bist. Das ist mit Sicherheit eine normale Reaktion.

So wie Du es schreibst, bekommt Dein Ex Hartz IV, kümmert sich um nichts und macht sich ein "schönes Leben". Aber ist es denn auch so? Kann man das so einfach beurteilen?
Du schreibst, er ist studierter Betriebswirt. Weisst Du denn, ob er nicht evt. in seinen alten Beruf zurück will? Lebensträume (Busfahrer) müssen ja keine Lebensziele werden.
Um sich zu bewerben und einen Job zu bekommen, kann man nun mal nicht rumlaufen, als wenn man in den Campingurlaub fährt. Dazu stellt sich die Frage, ob es wirklich "teure" Klamotten sind.
Da die meistens Jobs nicht gerade vor der Haustür liegen und die öffentlichen Verkehrsmittel auch in den meisten Fällen sehr zu wünschen übrig lassen (Verbindung, Fahrzeit etc.), muss man heute schon fast notgedrungen ein Auto haben. Ob es einem passt, oder nicht.

Das Du bei Deinem Job nur fast so viel verdienst, wie ohne Job mit Hartz IV, kannst Du nicht Deinem Ex anlasten. Ich weiss, das es hart ist. PS: bei Hartz IV würde das Einkommen Deines Freundes auch mit angerechnet, da ihr zusammen wohnt und eine eheähnliche Gemeinschaft bildet.

Wie alt sind Deine Kinder? Waren sie auch schon mal bei ihrem Vater? Hast Du mal versucht, mit ihm zu reden?

Ansonst sehe ich es auch so, wie bereits geschrieben, Dein Freund hat Dich mit den Kindern und der gegenwärtigen Situation kennengelernt und ihr lebt zusammen.
Man weiss also, was auf einen zukommt. Genauso, wie Du weisst, das er für seine Kinder Unterhalt zahlt und das sie zu ihm kommen. Warum sollten sie mit ihrem Vater alleine sein? Wenn ihr Euch gut versteht und die Kinder auch, dann ist es doch bestimmt für alle zusammen ein gutes Ergebnis.
Aus vorgenannten Gründen ist es bzw. sollte es verständlich sein, das einer für den anderen aufkommt. Also was Euer Zusammenleben betrifft. Gehst Du arbeiten, passt er auf die Kinder auf. Es wäre ein anderer Blickwinkel, wenn Du alleine mit den Kindern leben würdest. Es hört sich hart an, aber ihr habt auch durch das Zusammenleben Vorteile (es werden einige Kosten gespart, die sonst einer alleine tragen müsste).
Die Kinderbetreuung ist auch gesichert (passend zu Deiner Arbeitszeit) und anscheinend fühlen sich alle wohl.

Was den Unterhalt der Kinder angeht, wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft, solltest Du, wie Aninjha schon schrieb, bei entsprechendemn Stellen anfragen und Dich kundig machen.

Sieh das Ganze auch mal positiv. Du bist nicht alleine mit all Deinen Sorgen. Ihr teilt Euch das zu Zweit. Es gibt mit Sicherheit genug AE´s, die ganz alleine mit all ihren Sorgen und Ängsten dastehen. Und auch hier dreht sich die Welt weiter.......

Denk einfach mal drüber nach. War nur ein Denkanstoss.

Grüsse Lotte

Gast

unregistriert

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19

Dienstag, 20. Juni 2006, 20:01

RE: Selbstbehalt kürzen?

Zitat von »Anonymous«

Hallo, nicht vergessen dürft ihr die die bezahlen und denen da umgangsrecht mit ihren Kindern verwährt wird..... so wie mir..... ganz ohne grund oder eifersucht.....



Hallo unbekannter Gast,

Hast Du auch einen Namen? ;o)

Du zahlst und darfst Dein Kind nicht sehen? Warum?
Das ist traurig!

Schreib doch mal mehr darüber.


Viele Grüsse,

Lotte

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

20

Dienstag, 20. Juni 2006, 20:25

RE: Selbstbehalt kürzen?

Zitat von »Aninjha«

Also pfänden lassen, und so weiter, zieht doch den Kreislauf eigentlich nur enger.
Habe mal etwas gefunden, und hieher kopiert.

Jugendämter und Expartnerinnen setzen gegen den "Unwilligen" den finalen Todesschuss mit Lohn-, Konten und Sachpfändung ein, erzwingen durch deren Erfolglosigkeit in 70% aller Fälle eine Eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid). Nach einer Lohn- und Kontenpfändung ziehen momentane und potentielle Arbeitgeber ihrerseits mit einer Kündigung die Konsequenzen - Pfändungen verursachen trotz moderner Software viel Mehrarbeit von Hand in der Lohnbuchhaltung. Leute, die auf den Sozialhilfesatz heruntergepfändet werden gelten nicht ohne Grund als demotivierte Mitarbeiter. Anträge auf Existenzgründerzuschüsse werden Gepfändeten negativ beschieden, wenn sie sich selbständig machen wollen um aus der Arbeitslosigkeit auszubrechen. Der Unterhaltspflichtige wird damit mit voller Absicht zum Langzeit-Sozialfall gemacht, auf dessen Schultern sich immer höhere unbezahlbare Unterhaltsschulden anhäufen, der auch keine eigenen Rentenansprüche mehr aufbauen kann. Pfändungen wirken wie angezündete Geldscheine, um in einem dunklen Schrank nach übrigen kleinen Münzen zu suchen. Gewöhnlich bemerken Unterhaltsempfängerinnen und ihre Jugendamts-Helfershelferinnen, dass sie den Zahlesel zu Tode geschunden haben erst dann, wenn alles unwiderruflich zerstört ist. Bis dahin wird immer vermutet, dass irgendwo Geld versteckt ist und lautstark auf den "faulen" Pflichtigen geschimpft. Selbst rettungslos Leergepfändeten wird grundsätzlich unterstellt, sie hätten ihr Geld bloss "beiseite geschafft" oder "sich arm gemacht". Ist ihm schliesslich alles zerschlagen, beginnt der Katzenjammer auch auf der ehemaligen Empfängerseite: Die Kosten einer erfolglosen Zwangsvollstreckung sind vom Gläubiger zu bezahlen, nicht vom Schuldner. Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung bringen nur weiteren Hass an die Oberfläche, aber fast nie Unterhalt. Das Sozialamt zahlt statt dem 135%-Regelbetrag viel weniger (denn staatliche alimentierte Kinder sind genügsamer), bei Unterhaltsvorschuss wird plötzlich der Kindergeldanteil des Verpflichteten vom Staat einkassiert (den bei 100%-Regelbetragszahler vollumfänglich die Mutter einkassieren darf) und für die betreuende Unterhaltsempfängerin wird eigene Arbeit plötzlich zumutbar (solange der Exmann bezahlt, ist sie unzumutbar).

Mit zwei Kindern laufen bis Ausbildungs- und damit Zahlungsende durchschnittliche Unterhaltsansprüche an den Vater von rund einer Viertelmillion Euro auf. Nicht mit eingerechnet sind Sonderbedarf, Zinsen, Umgangskosten (sofern nicht auch der Umgang stranguliert wird), die gesetzlich festgeschriebene ständige Erhöhung der Sätze, Trennungs- oder Betreuungsunterhalt an die erziehende Person, Gerichts- und Anwaltskosten, verbunden mit der faktischen Rechtlosstellung als Vater. Gleichwertige Betreuungsleistung der Vaters ist unerwünscht und juristisch nicht durchsetzbar. Gleichberechtigte Betreuung würde gegenseitige Unterhaltsforderungen entschärfen. In Deutschland herrscht nicht Eltern- sondern rassereines Unterhaltsmaximierungsprinzip. (Trennungsfaq.de)


In Deutschland sollte es wie in Belgien gehändelt werden.
Bei der Scheidung haben beide Elternteile 50/50 Anspruch auf die Kinder. Somit entfällt Unterhalt.
Kann einer nur 40% Betreuung leisten(wegen Berufstätigkeit), gibt es etwas Unterhalt.
Kümmerst sich einer gar nicht, dann gibt es gesamtunterhalt.
Persönlich finde ich es, wie in Belgien geregelt, absolut top durchdacht und gerecht!



Liebe Aninjha,

was sagst Du zu diesem Beitrag? ;o)
Klar, es zieht den Kreislauf nur enger, aber so kann es auch nicht gehen. Oder?
Siehe unterer Abschnitt: kümmert sich einer gar nicht, gibt es Gesamtunterhalt.
Oder auch nicht!? Ich könnte ein Buch schreiben! ;o)

Belgische Regelung finde ich eine gute Lösung. Voraussetzung, beide Elternteile wohnen nicht "meilenweit" entfernt (wenn Kid´s grösser werden und in Kiga und Schule gehen).

Liebe Grüsse,

Lotte[addsig]