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Gast

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1

Donnerstag, 21. Dezember 2006, 12:07

Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Hallo, meine Name ist Petra (49) und ich schreibe für meine Tochter Nina (31), da sie selbst nicht schreiben kann weil sie jede Minute beobachtet wird.
Meine Tochter will sich scheiden lassen (2 Kinder 6 und 8 Jahre) und lebt noch mit ihrem Mann in der gemeinsamen Wohnung. Ihr Mann hat sie in der gesamten Umgebung schlecht gemacht und als Schlampe hingestellt . Er hat nur ein Ziel , ihr die Kinder wegzunehmen. Er macht sie einfach nur fertig !!!!
Jeden Tag gibts neue Reibereien und er versucht nun durch viele Geschenke die Kinder auf seine Seite zu ziehen. Was für die Kinder zwar schön ist, aber auf Dauer kein Zustand. Denn für die Kinder ist das keine gute Lösung.
Am liebsten würde sie sofort ausziehen , hat aber weder ein eigenes Einkommen noch Vermögen. Sie ist ganz verzweifelt und fragt sich wo sie Hilfe bekommt.
Kann sie die Kinder einfach nehmen und aus ziehen ??
Oder wie bekommt sie ihren Mann aus der Wohnung ??
Wer muß dann die Miete zahlen und, und , und........
Viele Fragen und keine Antworten.
Wer kann helfen oder Tipps geben ??
Liebe Grüße Petra

Gast

unregistriert

Gäste

2

Donnerstag, 21. Dezember 2006, 12:58

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Kann sie die Kinder einfach nehmen und aus ziehen ??

Nein, natürlich nicht. Es sind keine Koffer, die man einfach so mal mitnehmen kann, sondern soziale Wesen. So ein Nacht-und-Nebel-Auszug mit Kindern ist strafbarer Kindesentzug und sollte unterbleiben.
Anders sieht es ggf. aus, wenn es sich um ein unverheiratetes Paar handelt, der Vater also kein Sorgerecht hat.

Oder wie bekommt sie ihren Mann aus der Wohnung ??

Gar nicht. Es sei denn, der Mietvertrag läuft auf ihren Namen.
Warum sollte ein Ehepartner das Recht haben den anderen ggf. obdachlos zu machen, nur weil die beiden miteinander nicht mehr klarkommen?

Joria

Anfänger

Beiträge: 1

3

Donnerstag, 21. Dezember 2006, 12:58

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Hi Peter,

mein Mann wollte auch um jeden Preis die Kinder - wollte auch nicht aus der Wohnung ausziehen. Ich wurde in der Gegend schlecht da gestellt (nicht von ihm - von seiner Neuen - nur wußte ich bis Dato nichts von der Beziehung)

Es wurde erst entspannter als ich mir ab nichts mehr anmerken lassen. Ich hab mich nicht mehr Einschüchtern lassen, hab bei seinen Wutausbrüchen gelächelt - ihm aber auch klar gemacht das er die Kinder nicht bekommt, das ich nicht ausziehen werde.
Ich kannte ja die Wahrheit, meine Freunde wurden auch bearbeitet bis zum geht nicht mehr und haben seiner Neuen auch fast alles abgekauft - bis ich reinen Tisch gemacht habe ... ohne das die beiden es mitbekommen haben. Ab da hat sich das Blatt gewendet.

Er hat sich eine eigene Wohnung gesucht, wurde von seiner Neuen bearbeitet das er die Kinder gleich mitnehmen soll, eine Einstweilig Verfügung erwirken soll, das die Kinder von mir wegkommen - er hat weder das eine noch das andere getan, da ich auch bei meinem Anwalt das ABR beantragt hatte, da ich mir nicht sicher war ob er mir die Kinder wirklich wegnimmt.

Hab ihn dann quasi rausgeschmissen (fast - wir sind übereingekommen das er Nachts woanders schläft und am Tage konnte er herkommen zu den Kindern).
Das hat sich jetzt alles gelegt - wir reden miteinander ohne Streit, können uns der Kinderwegen einigen ect.

Was die Geschenke angeht - die Kinder merken früher oder später von wem sie die Liebe bekommen die sie brauchen - Geschenke können nicht trösten oder in den Arm nehmen.
Sie soll viel Zeit mit ihren kindern verbringen - Vorlesen, basteln - einfach in den Arm nehmen, sagen und zeigen das sie sie liebt - das haftet länger und vorallem zeigt es den Kindern auch wer es wirklich ehrlich meint.

Vorallem soll sie nicht aufgeben um ihre Kinder zu kämpfen.

Was das finanzielle angeht - sie soll zum AAmt gehen, Antrag auf Harzt 4 stellen - sie kann zu Charitas, Mtter-Kind-Hei ect. die helfen ihr auf jeden Fall.
Was sie nicht run darf, einfach eine Wohnung anmieten und hinterher dem AAmt präsentieren - dann können die nämlich die Wohnung ablehnen und die Miete darf sie dann selbst aufbringen.
Versuchen eine Arbeit zu finden - auf eigenen Beinen stehen. Sie soll sich nicht einigeln - den Fehler hab ich gemacht - soll rausgehen, Freunde treffen - AE treffen mitmachen (mit und ohne Kinder).

Ich denke es werden noch mehr Tipps kommen.

Alles gute für deine Tochter und die Kinder[addsig]

Gast

unregistriert

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4

Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:28

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Hallo Melanie, vielen lieben Dank für Deine Zeilen.
Meine Tochter war schon beim Sozialamt, die schieben sie aber hin und her weil sich niemand so richtig zuständig fühlt. Sie möchte mit Ihren Kindern in meine Stadt ziehen (ca. 25Km vom jetzigen Wohnort). So wird sie von Amt zu Amt erwiesen.
Leider ist der Zustand der sich bei meiner Tochter im Moment abspielt , unerträglich insbesondere für die Kinder. Gespräche mit dem Mann sind unmöglich, er hat nur das eine Ziel ihr die Kinder mit allen Mitteln zu nehmen ( Sollen bei seinen Eltern mit ihm zusammen leben).
Meine Tochter hat mitlerweile das Gefühl einsam und von Gott und der Welt verlassen zu sein. Es gibt nichts greifbares was sie sofort tun kann, um dieser Situation ein sofortiges Ende zu setzen.
LG
Petra

Gast

unregistriert

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5

Donnerstag, 21. Dezember 2006, 15:27

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

klar kann sie ausziehen und die kinder mitnehmen.... kann sie erstmal bei dr unterkommen? bis sich etwas alles beruhigt hat?

ich bin auch einfach am wcohenende wieder zu meinem eltern gezogen als die beziehung kaputt ging. habe auch meine kinder mitgenommen... das ging ohne probleme

Gast

unregistriert

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6

Donnerstag, 21. Dezember 2006, 16:03

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Hallo,
leider kann sie nicht zu mir da die Wohnung viel zu klein wäre.
Aber wir müssen eine schnelle Lösung finden, denn die Kinder und auch meine Tochter leiden unter der Situation. Sie ist bei meiner Wohnungsgenossenschaft vorgemerkt, das kann aber noch mehrere Monate dauern.
LG
Petra

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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7

Freitag, 22. Dezember 2006, 01:48

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Hallo Petra,

Deine Tochter sollte sich zunächst mal von einem Anwalt beraten lassen.

Denn Ihr und auch den Kindern gegenüber ist ersteinmal ihr Mann zu Unterhalt verpflichtet, bevor der Staat einspringt.

Da müßte abgeklärt werden, wieviel er verdient, wieviel er zahlen muß etc.

Die Kinder kann sie theoretisch nicht einfach so mitnehmen, sind ja nicht ihr Eigentum, sondern es sind die Kinder beider Elternteile.

Wonach sich dann auch eher belaufen würde, wer hat sich bisher am meisten gekümmert, etc.

Und selbst wenn Vater nicht soviel verdient, das er Kindsunterhalt und Trennungsunterhalt zahlen kann, und Deine Tochter vorerst Hartz 4 ergänzend beziehen kann, muß sie sich selbst um eine Wohnung bemühen, die vom Amt abgesegnet wird(vor Vertragsunterschreibung).

Wenn es wirklich so dringend ist, wie Du darstellst, sorry, dann ist auch Platz in der kleinsten Hütte.

Auch die Hausratssachen müßten doch geregelt werden, Denn auch da hätte sie vom Amt nix zu erwarten (also einmalige Leistungen für Möbel o.ä. kann sie nicht erwarten), und im Zuge einer Trennung, müßte der Hausrat geteilt werden.

Sie sollte wirklich erstmal einen Anwalt zu Rate ziehen, und Kopien von Gehaltsabrechnungen mitnehmen, dann kann der Anwalt schneller überschauen, und die weiteren Schritte mit ihr beratschlagen.[addsig]

Gast

unregistriert

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8

Freitag, 22. Dezember 2006, 07:08

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Zitat von »Gast«

klar kann sie ausziehen und die kinder mitnehmen.... kann sie erstmal bei dr unterkommen? bis sich etwas alles beruhigt hat?

ich bin auch einfach am wcohenende wieder zu meinem eltern gezogen als die beziehung kaputt ging. habe auch meine kinder mitgenommen... das ging ohne probleme


Dies ist leider der Denkfehler vieler "Mütter". Sie sind der Ansicht es sind "ihre Kinder". Sie sind es aber mitnichten. Kinder haben Anspruch auf Mutter UND Vater. Ein solcher Auszug mit Kindern ist ganz klar strafbar. § 235 StGB

Wenn es bei Dir "geklappt" hat, dann nur deswegen, weil Dich niemand angezeigt hat. Gut möglich, daß dann die Polizei angerückt wäre und die Kinder in die elterliche Wohnung zurückgeführt hätte. Willst Du sowas den Kindern zumuten?

Gast

unregistriert

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9

Freitag, 22. Dezember 2006, 08:27

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Strafgesetzbuch >

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a)

§ 235
Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,


den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.


(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.


(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

rechtlich gesehen kann jeder Sorgeberechtigter dem anderen die Kinder ohne Probleme entziehen solange es ohne Gewalt, Drohung oder eine List ausgeführt wird.

LG und schöne Feiertage

Karl

<

Gast

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10

Freitag, 22. Dezember 2006, 08:55

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Nun, ein Auszug mit Kindern ohne den Partner
a) vorher darüber zu informieren
b) vollen Zugang zu den Kindern zu gewährleisten

wird definitiv den Tatbestand der "List" erfüllen.
Auch ein vorhandenes Sorgerecht des Vaters steht dem Kindesentzug konträr entgegen. Einfach die Kinder unter den Arm klemmen und abhauen -Adresse unbekannt- ist nicht drin, da gibt´s keine zwei Meinungen.

Gast

unregistriert

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11

Freitag, 22. Dezember 2006, 09:09

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

zu gast 8.08

mein exmann war bei der polizei , die konnten aber nix machen.oder haben einfach nix gemacht, was weiß ich ,.,.

ich hab keinen auf den deckel bekommen.und ich bin auch selber gleich zum JA und hab den meine geschichte erzählt, und dei kids durften bei mir bleiben. die brauchten nich zurückin die wohnung,und mein exmann musste damit leben.


Gast

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12

Freitag, 22. Dezember 2006, 09:35

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Dann hast du Glück gehabt.
Es hat durchaus auch schon Fälle gegeben, in denen "Mütter" wegen solch einer Nacht-und-Nebel-Aktion das Sorgerecht verloren haben.

Gast

unregistriert

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13

Freitag, 22. Dezember 2006, 11:22

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

nein glück nich. es ging nur um das wohl der kinder. :-)

Gast

unregistriert

Gäste

14

Freitag, 22. Dezember 2006, 11:46

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Das Wohl der Kinder definiert sich aber in erster Linie im Kontakt mit beiden Elternteilen. Jedenfalls solange die Kinder nicht gefährdet sind.

Gast

unregistriert

Gäste

15

Freitag, 22. Dezember 2006, 20:14

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

meine kids waren ja sozusagen gefäherdet...und nun darf der vater die kids gar nich mehr sehen,.bis die beiden von selbst kommen und ihn sehen möchten. vorher darf er sie nich sehen

Buschi

Anfänger

Beiträge: 1

16

Freitag, 22. Dezember 2006, 20:45

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??


Oder wie bekommt sie ihren Mann aus der Wohnung ??

Gar nicht. Es sei denn, der Mietvertrag läuft auf ihren Namen.
Warum sollte ein Ehepartner das Recht haben den anderen ggf. obdachlos zu machen, nur weil die beiden miteinander nicht mehr klarkommen?
[/quote]

Hallo.
Ausser er ist ihr gegenüber im bei sein der kinder gewaltätig geworden und hat die kinder dabei gefährdet. Dann kann sie ihn vor die tür setzen oder auch setzen lassen (Polizei). Er bekommt kann dann Hausverbot. [addsig]

Marion03

Anfänger

Beiträge: 1

17

Freitag, 22. Dezember 2006, 22:38

RE: Hilfe, möchte mich scheiden lassen, wie bekomme ich meinen Mann aus der Wohnung??

Also erstmal bin ich sehr erstaunt über die Antworten hier da kann einem ja angst und Bange werden...........
Also Petra würde Deiner Tochter auch raten zu einem Anwalt zu gehen und beraten laßen ,dann auf wen läuft der Mietvertag?? Der Ex muß den vertrag kündigen wenn beide drin stehen dann bekommt Deine Tochter erste einen neuen für die Wohnung.
Würde an Ihrer Stelle auch glech einen termin beim JA machen und denen da alles schldern usw. Können Ihr auch bei eienr Wohnung helfen , haben sie bie mir damals auch mit einem Schreiben und Druck auf Genossenschaft für die größere Wohnung.

Gruß Marion
[addsig]